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   OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11   

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OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11 (https://dejure.org/2011,810)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.2011 - 1 ME 181/11 (https://dejure.org/2011,810)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 2011 - 1 ME 181/11 (https://dejure.org/2011,810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 2 BauGB; § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB; § 29 BauGB; § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG
    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in etwa drei Fünfteln des Gemeindegebiets durch entsprechende Konkretisierung mit den Mitteln der §§ 14, 15 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in etwa drei Fünfteln des Gemeindegebiets durch entsprechende Konkretisierung mit den Mitteln der §§ 14 , 15 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Veränderungssperre ohne konkrete Planung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in etwa drei Fünfteln des Gemeindegebiets durch entsprechende Konkretisierung mit den Mitteln der §§ 14, 15 BauGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 48
  • BauR 2012, 226
  • BauR 2012, 838
  • ZfBR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Außerdem sind solche Vorstellungen erforderlich, um sachgerecht Ausnahmeanträge nach § 14 Abs. 2 BauGB bescheiden zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 -, BauR 2004, 1256).

    Besondere Beachtung erheischt in diesem Zusammenhang die vom Antragsteller im Ausgangspunkt zutreffend als maßgeblich herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2004 (- 4 CN 13.03 -, ZNER 2004, 172 = RdL 2004, 177 = ZfBR 2004, 464 = UPR 2004, 271 = NVwZ 2004, 984 = BauR 2004, 1256 = BRS 67 Nr. 118).

    Anders als im Falle der vom Bundesverwaltungsgericht am 19. Februar 2004 (- 4 CN 13.03 -, aaO) behandelten hessischen Gemeinde sollen hier nicht nur verhältnismäßig kleine Bereiche des Beigeladenen einer Bebauung mit den im Übrigen davon freizuhaltenden Anlagen (dort: Windenergie-, hier Tierhaltungsanlagen) zugeführt werden.

    Die Planung erfüllt damit nicht nur, wie für eine Veränderungssperre erforderlich, das Erfordernis, trotz des erheblichen Umfangs des Planbereichs hinreichend konkretisierte Planungsziele bzw. - um mit BVerwG 4 CN 13.03 zu sprechen - eine mehr als nur grobe Bezeichnung der Gebiete, in denen Tierhaltungsanlagen zulässig bzw. ausgeschlossen sein sollen, zu enthalten.

    Angesichts der Streubreite, mit der diese Betriebe und Baulichkeiten der Karte auf Seite 10 der Beiakte E im (in Aussicht genommenen) Planbereich verteilt sind, ist daher nicht nur erheblich größeren Umfangs mit der Beibehaltung und Erweiterung von Baumöglichkeiten zu rechnen als dies im Falle BVerwG 4 CN 13.03 der Fall gewesen war.

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre mit dem Ziel des Ausschlusses einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Auch aus diesem Grunde ist daher zu beachten: Je größer das Gebiet ist, welches von Plan und Veränderungssperre erfasst wird, desto konkreter müssen die Planungsaussagen jedenfalls dann sein, wenn - wie hier (anders hingegen im Fall 1 KN 254/10, Senatsurteil vom 26.10.2011, noch unveröffentlicht) - nicht das gesamte Gebiet von jedweder Bebauung freigehalten, sondern "nur" erreicht werden soll, vom Planungsziel erfasste ("definierte") Anlagen in diesem Areal nur an bestimmten Stellen zuzulassen.

    Vielmehr wird es selbst dann, wenn der Beigeladene an der restriktiven Absicht festhält, Erweiterung nur in einem 50m-Korridor zuzulassen, möglich sein, in seinem Gemeindegebiet in "substanzieller Weise" (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, OVG-Datenbank und - mit zahlreichen Orientierungssätzen - JURIS; vgl. a. Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -) Tierhaltung zu betreiben.

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Darin hat es der Senat im Normenkontrollverfahren, das (nicht schon um die Veränderungssperre, sondern) um den Bebauungsplan geführt wurde, gebilligt, in Anwendung der Grundsätze, welche das Bundesverwaltungsgericht in seiner sog. Laupheim-Entscheidung vom 28. Februar 2002 (- 4 CN 5.01 -, UPR 2002, 313 = DVBl .

    2002, 1121 = ZfBR 2002, 574 = BauR 2002, 1348 = BRS 65 Nr .

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Vielmehr wird es selbst dann, wenn der Beigeladene an der restriktiven Absicht festhält, Erweiterung nur in einem 50m-Korridor zuzulassen, möglich sein, in seinem Gemeindegebiet in "substanzieller Weise" (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, OVG-Datenbank und - mit zahlreichen Orientierungssätzen - JURIS; vgl. a. Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -) Tierhaltung zu betreiben.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem o. g. Urteil vom 13. September 2011 (- 1 KN 56/08 -, aaO) weitergeführt.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11

    Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Zudem können die vorhandenen Anlagen für sich reklamieren, zu dem Stand der Kulturlandschaft beigetragen und damit (in Maßen) schützenswert zu sein (vgl. Senatsb. v. 9.9.2011 - 1 MN 112/11 -, OVG-Datenbank).
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Er gebietet zu verhindern, dass die Entwicklung eines Grundstücks für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum gestoppt werden darf, obwohl für den Betroffenen nichts darüber zu erkennen ist, was mit der Sperre erreicht werden soll (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - ZfBR 1979, 34 ).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Für dieses steht nicht nur die von der Antragsgegnerin verworfene Möglichkeit offen, differenzierend nach vorhandenen und hinzutretenden Betrieben in abgestufter Weise um Höfe und Tierhaltungsanlagen Emissionsradien für Geruch, Lärm und Staub festzusetzen (bzw., was grundsätzlich möglich ist, schon im Flächennutzungsplan darzustellen; vgl. das Senatsurteil v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 -, BauR 2004, 459 sowie die Revisionsentscheidung des BVerwG v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 = BRS 69 Nr. 32).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Konkretisiert sein müssen die Planungsvorstellungen im Falle der Veränderungssperre bei ihrem Erlass (vgl. zum Tatbestandserfordernis hinreichender Konkretisierung grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; siehe auch Beschl. v. 12.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = BRS 50 Nr. 103).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Für die Veränderungssperre und damit auch für die Zurückstellung gilt: Der in Aussicht genommene Bebauungsplan wird nicht nach Art einer vorgezogenen Normenkontrolle geprüft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1992 - 4 NB 35.92 -, NVwZ 1993, 473).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
    Der Senat hatte schon in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 = AUR 2006, 204 = BRS 69 Nr. 118) die Absicht einer Gemeinde als grundsätzlich sicherungsfähiges Ziel anerkannt, die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in ihrem Gebiet durch einen einfachen Bebauungsplan zu steuern, um die Zersiedlung ihres Außenbereichs zu begrenzen und die Erholungsfunktion der noch unzersiedelten Landschaft zu erhalten und zu stärken.
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07

    Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • VG Lüneburg, 07.07.2017 - 2 B 43/17

    Bebauungsplan; Drittschutz; konkurrierende Anträge; Planreife; Priorität;

    Für den Erlass einer wirksamen Veränderungssperre ist es somit erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der künftigen Nutzung besitzt (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 28; Nds. OVG, Beschl. v. 14.11.2011 - 1 ME 181/11 -, Rn. 16, dasselbe, Beschl. v. 04.01.2012 - 12 MN 160/11 -, Rn. 23 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 14.06.2010 - OVG 10 S 27.09 -, Rn. 24, jeweils zit. n. Juris; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 14 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer

    Für eine Veränderungssperre ist es dabei erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der künftigen Nutzung besitzt (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138, juris Rdn. 28; BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984, juris Rdn. 15; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 14.11.2011 - 1 ME 181/11 -, RdL 2012, 6 f. und vom 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NVwZ-RR 2004, 332, juris Rdn. 16; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14.6.2010 - OVG 10 S 27.09 -, juris Rdn. 24).
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