Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14807
OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04 (https://dejure.org/2005,14807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2005 - 1 ME 291/04 (https://dejure.org/2005,14807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 1 ME 291/04 (https://dejure.org/2005,14807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässiges Nebeneinander von Wohnbebauung und Pferdehaltung im unbeplanten Innenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs. 1 BauGB; § 34 Abs. 2 BauGB; § 212a BauGB; §§ 2 ff. BauNVO; § 24 Abs. 2 DVNBauO; § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 123 Abs. 3 VwGO; § 123 Abs. 5 VwGO
    Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung; Einstufung der näheren Umgebung als allgemeines Wohngebiet; Abschließende Entscheidung nachbarrechtsrelevanter Fragen durch einen Vorbescheid; Prozessuale Folge der Übernahme der im Bauvorbescheid getroffenen Regelung ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wohnen und Pferdehaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung; Einstufung der näheren Umgebung als allgemeines Wohngebiet; Abschließende Entscheidung nachbarrechtsrelevanter Fragen durch einen Vorbescheid; Prozessuale Folge der Übernahme der im Bauvorbescheid getroffenen Regelung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnen gegen Pferdehaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Dabei kommt es insbesondere auf die Zahl der Tiere, den Zuschnitt der Grundstücke, die Stellung der Wohngebäude sowie darauf an, ob auf das Wohngrundstück unabhängig von der Pferdehaltung Immissionen einwirken und dieses damit schon in gewisser Weise vorgeprägt ist (vgl. u.a. Senatsurteil vom 25. Juli 1988 - 1 A 46/87 -, BRS 48 Nr. 38 = BauR 1989, 63; BW-VGH, Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, BWVBl. 2004, 181; VG Göttingen, Urt. v. 20.8.2003 - 2 A 2137/02 -, JURIS).

    Das allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme, dass diese Pferdehaltung der umstehenden Wohnbebauung nicht mehr zuzumuten ist (so ausdrücklich BW-VGH, Urt. v. 10.10.2003, aaO: "Insoweit genügt es für die Annahme eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme zwar nicht, dass ..... die Haltung von Pferden grundsätzlich zu typischen und nachteiligen Auswirkungen für die Umgebung durch Gerüche und Geräusche sowie durch Fliegen und Ungeziefer führt. Vielmehr sind die konkreten Auswirkungen der Pferdehaltung .... in den Blick zu nehmen.").

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Der Abstand zwischen Wohnhaus und Stall beträgt rund 19, zwischen Wohnhaus und Dunglege rund 29 m. Ein Eilantrag, den die Antragstellerin gegen den entsprechenden Bauvorbescheid des Antragsgegners vom 2.3.2004 angestrengt hatte, blieb aus formellen Gründen ohne Erfolg (B. v. VG vom 7.6.2004 - 12 B 2570/04 - Senatsb. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1597 = NdsRpfl 2004, 299 = NdsVBl 2004, 339 = NVwZ-RR 2005, 69).

    Dementsprechend ist der Vorbescheid vom 2. März 2004 aus den Gründen, welche der Senat in seinem oben zitierten Beschluss vom 8.Juli 2004 (- 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1597 = NdsRpfl 2004, 299 = NdsVBl 2004, 339 = NVwZ-RR 2005, 69) aufgeführt hat, kraft § 212a BauGB einstweilen vollziehbar.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.07.1988 - 1 A 46/87

    Beseitigungsverfügung und Nutzungsuntersagungsverfügung bzgl. eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Dabei kommt es insbesondere auf die Zahl der Tiere, den Zuschnitt der Grundstücke, die Stellung der Wohngebäude sowie darauf an, ob auf das Wohngrundstück unabhängig von der Pferdehaltung Immissionen einwirken und dieses damit schon in gewisser Weise vorgeprägt ist (vgl. u.a. Senatsurteil vom 25. Juli 1988 - 1 A 46/87 -, BRS 48 Nr. 38 = BauR 1989, 63; BW-VGH, Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, BWVBl. 2004, 181; VG Göttingen, Urt. v. 20.8.2003 - 2 A 2137/02 -, JURIS).
  • VG Göttingen, 20.08.2003 - 2 A 2137/02

    Allgemeines Wohngebiet; Bestandsschutz; Hobbypferdehaltung; Hobbytierhaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Dabei kommt es insbesondere auf die Zahl der Tiere, den Zuschnitt der Grundstücke, die Stellung der Wohngebäude sowie darauf an, ob auf das Wohngrundstück unabhängig von der Pferdehaltung Immissionen einwirken und dieses damit schon in gewisser Weise vorgeprägt ist (vgl. u.a. Senatsurteil vom 25. Juli 1988 - 1 A 46/87 -, BRS 48 Nr. 38 = BauR 1989, 63; BW-VGH, Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, BWVBl. 2004, 181; VG Göttingen, Urt. v. 20.8.2003 - 2 A 2137/02 -, JURIS).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des BVerwG geklärt, dass Veränderungen, die zwischen Erteilung des Bauscheins und Einlegung des nachbarlichen Rechtsbehelfs eintreten, nicht zum Nachteil des Bauherrn berücksichtigt werden dürfen (vgl. z.B. Urt. v. 19.9.1969 - IV C 18.67 -, DVBl. 1970, 62; Urt. v. 14.4.1978 - IV C 96 und 97.76 -, DVBl. 1978, 615 = BauR 1978, 289 = NJW 1979, 995).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1993 - 1 L 246/89

    Dunglege; Mauer; Bauliche Anlage; Abstandsflächenvorschrift; Einfriedung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Weitergehende Abstandsforderungen können daher nicht gestellt werden (vgl. Senatsb. v. 26.1.1994 - 1 M 5660/93 -, OVGE 44, 418 = NdsRPfl. 1994, 169 unter Hinweis auf Senatsurteil vom 18.2.1993 - 1 L 246/89 -, BRS 55 Nr. 84).
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht für die Annahme eines Dorfgebietes vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben noch vorhanden sind und das Gebiet damit dörflich prägen (vgl. z.B. B. v. 19.1.1996 - 4 B 7.96 -, BRS 58 Nr. 67).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Denn nach dem insoweit maßgeblichen Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 4 B 216.95 -, BVerwGE 99, 351, 353 f. = DVBl. 1996, 57) nimmt die Baugenehmigung die in dem Bauvorbescheid getroffene Regelung nicht nach Art eines Zweitbescheides auf.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Der Gesetzgeber hat zwar - wie allein schon die Schaffung des § 34 Abs. 2 BauGB zeigt - die frühere Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 23.4.1969 - IV C 12.67 -, BRS 22 Nr. 42, S. 89) nicht geteilt, vorhandene Bebauungen wiesen fast stets eine Mischung verschiedener Elemente auf mit der Folge, dass sie fast niemals die planerische Ausweisung einer bestimmten Gebietsart ersetzen könnten.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93

    Formelle Illegalität; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Sofortige Vollziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
    Weitergehende Abstandsforderungen können daher nicht gestellt werden (vgl. Senatsb. v. 26.1.1994 - 1 M 5660/93 -, OVGE 44, 418 = NdsRPfl. 1994, 169 unter Hinweis auf Senatsurteil vom 18.2.1993 - 1 L 246/89 -, BRS 55 Nr. 84).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

  • VG Mainz, 25.04.2018 - 3 K 289/17

    Pferdestall im Außenbereich stört Wohnen am Ortsrand nicht

    Dabei kommt es insbesondere auf die Zahl der Tiere, den Zuschnitt der Grundstücke, die Stellung der Wohngebäude sowie darauf an, ob auf das Wohngrundstück unabhängig von der Pferdehaltung Immissionen einwirken und dieses damit schon in gewisser Weise vorgeprägt ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Februar 2005 - 1 ME 291/04 -, NuR 2006, 57 = juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 10. Oktober 2003 - 5 S 1692/02 -, VBlBW 2004, 181 = juris Rn. 46).

    Das allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme, dass diese Pferdehaltung einer angrenzenden Wohnbebauung nicht mehr zuzumuten wäre (vgl. OVG NS, Beschluss vom 4. Februar 2005 a.a.O. = juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme folgt nicht schon daraus, dass die Haltung von Pferden und demzufolge auch die Nutzung des Sand-/Reitplatzes typischerweise zu nachteiligen Auswirkungen für die Umgebung durch Gerüche, Geräusche und Staub sowie durch Fliegen und Ungeziefer führt (vgl. Senatsurt. v. 10.10.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. 04.02.2005 - 1 ME 291/04 -, RdL 2005, 121).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2018 - 2 L 1/17

    Rücksichtslosigkeit eines Pferdeoffenstalls

    Es ist anerkannt, dass mit jeder Pferdehaltung typischerweise Störungen wie Gerüche, Ansammlungen von Fliegen und Ungeziefer, gelegentliche Geräusche und Staubaufwirbelungen verbunden sind (vgl. NdsOVG, Beschl v. 04.02.2005 - 1 ME 291/04 -, juris RdNr. 21; OVG RP, Urt. v. 30.04.2010 - 1 A 11294/09 -, juris RdNr. 41; Beschl. d. Senats v. 06.03.2018 - 2 M 88/17 -, juris RdNr. 31).

    Die Zumutbarkeit einer Pferdehaltung lässt sich dabei - mangels einschlägiger Regelwerke, die Mindestabstände zur angrenzenden Wohnbebauung enthalten und als Orientierungshilfe dienen können - nicht abstrakt und für alle Fälle einheitlich beurteilen, sondern nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.07.2004 - 2 L 168/03 -, juris RdNr. 6; NdsOVG, Beschl v. 04.02.2005 - 1 ME 291/04 -, a.a.O. RdNr. 21; OVG RP, Urt. v. 30.04.2010 - 1 A 11294/09 -, a.a.O. RdNr. 41; BayVGH, Beschl. v. 07.09.2011 - 15 CS 11.835 -, juris RdNr. 21).

    Als Kriterien für die Bewertung der Zumutbarkeit kommt es auf die Intensität und Häufigkeit der von der Pferdenutzung ausgehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen, die Anzahl der untergebrachten Pferde, den Zuschnitt des Grundstücks, die Stellung der Wohngebäude sowie auf vorhandene Vorbelastungen an (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.07.2004 - 2 L 168/03 -, a.a.O. RdNr. 6 und Beschl. v. 06.03.2018 - 2 M 88/17 -, a.a.O. RdNr. 31; NdsOVG, Beschl v. 04.02.2005 - 1 ME 291/04 -, a.a.O. RdNr. 21; BayVGH, Beschl. v. 07.09.2011 - 15 CS 11.835 -, a.a.O. RdNr. 21).

  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.604

    Keine ernstlichen Zweifel

    Dabei kommt es insbesondere auf die Zahl der Tiere, den Zuschnitt der Grundstücke, die Stellung der Wohngebäude sowie darauf an, ob auf das Wohngrundstück unabhängig von der Pferdehaltung Immissionen einwirken und dieses damit schon in gewisser Weise vorgeprägt ist (vgl. etwa NdsOVG vom 4.2.2005 NuR 2006, 57; VGH BW vom 10.10.2003 VBlBW 2004, 181; NdsOVG vom 25.7.1988 BRS 48 Nr. 38 = BauR 1989, 63).

    Das allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme, dass diese Pferdehaltung einer angrenzenden Wohnbebauung nicht mehr zuzumuten wäre (NdsOVG vom 4.2.2005 a.a.O.; VGH BW vom 10.10.2003 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21

    Abschichtung; Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Planebene;

    Soweit die Beigeladene mit Schriftsatz vom 22. September 2021 - und damit weit nach Ablauf der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO - erstmals darauf hinweist, dass die Baugenehmigung auf einem nicht mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO angegriffenen und daher weiterhin vollziehbaren Bauvorbescheid vom 10. Dezember 2019 aufbaut, vermag der Senat diesen Einwand aus prozessualen Gründen nicht zu berücksichtigen (vgl. zu der aufgeworfenen Frage in der Sache Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, NdsVBl 2000, 175 = BRS 62 Nr. 190 = juris Rn. 25 ff.; Beschl. v. 4.2.2005 - 1 ME 291/04 -, NuR 2006, 57 = juris Rn. 9; Beschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, NdsVBl 2010, 49 = BRS 74 Nr. 68 = juris Rn. 11, stRspr.).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 1 ME 192/09

    Zumutbarkeit der Lärmbelästigung durch ein Parkhaus im Blockinnenbereich eines

    Darauf sowie auf die Frage, ob dann nicht wenigstens in den Eilantrag der Vorbescheid vom 5. Januar 2009 hätte einbezogen werden müssen, kommt es hier indes, wie eingangs dargetan, nicht entscheidend an, weil die Beigeladene/Beschwerdeführerin das nicht gerügt hatte und dem Senat daher wegen § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO die Hände gebunden sind (vgl. Senatsbeschl. v. 4.2.2005 - 1 ME 291/04 -, RdL 2005, 121 = NuR 2006, 57).
  • VGH Bayern, 07.09.2011 - 15 CS 11.835

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Gebot der

    Es kommt insbesondere auf die Zahl der Tiere, den Zuschnitt der Grundstücke, die Stellung der Wohngebäude sowie darauf an, ob auf das Wohngrundstück unabhängig von der Pferdehaltung Immissionen einwirken und dieses damit schon in gewisser Weise vorgeprägt ist (vgl. etwa NdsOVG vom 04.02.2005 NuR 2006, 57; VGH BW vom 10.10.2003 VBlBW 2004, 181; NdsOVG vom 25.07.1988 BRS 48 Nr. 38 = BauR 1989, 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht