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   OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07   

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https://dejure.org/2007,3246
OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07 (https://dejure.org/2007,3246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.2007 - 1 ME 80/07 (https://dejure.org/2007,3246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 (https://dejure.org/2007,3246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Reit- und Bewegungshalle im Innenbereich; Nachbarschutz infolge erdrückender Wirkung eines Vorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erdrückende Wirkung nur in Ausnahmefällen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Errichtung einer Reithalle in der Nachbarschaft von Wohngebäuden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 758
  • ZfBR 2007, 284
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97

    Sondergebiet "Möbelmarkt" neben Wohngebiet;; Lieferzone (Möbelmarkt);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar dann erst in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164; Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -, BRS 62 Nr. 25).

    In seiner Entscheidung vom 2. Juli 1999 (- 1 K 4234/97 -, UPR 2000, 157 = BRS 62, Nr. 25) hatte der Senat einen Bebauungsplan zu beurteilen, der die Erweiterung eines größeren Möbelhauses westlich von F. ermöglichte.

    Vergleicht man dies mit dem deutlich längeren Möbelhaus ( 1 K 4234/97) , welches noch dazu auf einer Anhöhe errichtet wurde und weit länger war als das hier in Rede stehende Vorhaben, dann zeigt sich, dass von einer erdrückenden Wirkung ernstlich keine Rede sein kann.

  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar dann erst in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164; Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -, BRS 62 Nr. 25).

    In seiner Entscheidung vom 11. April 1997 (- 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164) hatte der Senat folgenden Sachverhalt zu entscheiden:.

    Dass eine derartige Wirkung der Planung hier nicht vorliegt, wird auch durch die Fallbeispiele aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhellt, welche der Senat in seinem Urteil vom 11. April 1997 (1 L 7286/95), BRS Bd. 59 Nr. 164 behandelt hat.".

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Zwingend ist dies gerade nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere B. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786 = NVwZ 1999, 879 = BauR 1999, 615 = BRS 62 Nr. 102) jedoch nicht.

    Der Senat legt für diese Beurteilung zugrunde, dass der Bebauungsplan, wenn er durch die Festsetzungen über das Maß der Bebauung und die überbaubaren Grundstücksflächen die Grundlagen für eine Bebauung schaffen würde, welche gegenüber der Nachbarbebauung ?erdrückende Wirkung' hätte, das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzen würde und insofern abwägungsfehlerhaft (§ 1 Abs. 6 BauGB) wäre (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, ZfBR 1999, 169).

    Sie indiziert aber aus tatsächlichen Gründen in der Regel, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht vorliegt (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Dieser genügt seiner Pflicht zur Rücksichtnahme vielmehr schon dann, wenn diesen die gefundene und genehmigte Lösung - noch - zumutbar ist (vgl. BVerwG, B. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    In Ausnahmefällen kann eine Höhenfestsetzung ?erdrückende Wirkung' haben, wenn etwa ein zwölfgeschossiges Hochhaus neben einer vorhandenen zweieinhalbgeschossigen Bebauung geplant wird (vgl. BVerwG, DVBl. 1981, 928 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96

    Auslegung unklarer Festsetzungen eines Bebauungsplans;; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    In seinem Urteil vom 24. April 1997 (- 6 K 2888/96 -, NdsRpfl. 1998, 136, Langtext auch in JURIS) hat das Nds. Oberverwaltungsgericht zu einem Fall, in dem ein bislang zweigeschossiges Gebäudes einer Berufsgenossenschaft, welches auf einer Anhöhe westlich von Reihen-Wohnhäusern stand, um ein drittes Geschoss sollte erhöht werden dürfen, das Folgende ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar dann erst in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164; Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -, BRS 62 Nr. 25).
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