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   OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01   

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OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01 (https://dejure.org/2002,4431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2002 - 1 MN 3976/01 (https://dejure.org/2002,4431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2002 - 1 MN 3976/01 (https://dejure.org/2002,4431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Abstimmungsgebot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 4 BauGB; § 2 Abs. 2 BauGB; § 11 Abs. 3 S. 1 BauNVO 1990; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO
    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Gebot zur interkommunalen Abstimmung als spezieller Unterfall und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebots; Sinn und Zweck ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Gebot zur interkommunalen Abstimmung als spezieller Unterfall und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebots; Sinn und Zweck ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, [Nachbar-] Gemeinde; Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot, Verletzung des Abstimmungsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1747
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Der Senat hat indes in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2000 (- 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) ausgeführt, der Abschluss bisher absorbierter Kaufkraft müsse nicht in jedem Fall den alleinigen Indikator für das Maß nachteiliger städtebaulicher Auswirkungen i.S. des § 2 Abs. 2 BauGB darstellen; daneben möchten vielmehr Gesichtspunkte des Verkehrs oder auch solche des Vertrauensschutzes eine Rolle spielen.

    Denn ab einem bestimmten Vomhundertsatz, den im Rahmen der Zulässigkeit abschließend zu bestimmen nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kein Anlass besteht (vgl. dazu die Auflistung im Senatsbeschl. v. 31.10.2000, a.a.O.), hat ein solcher Kaufkraftabfluss zumindest auch städtebauliche Auswirkungen, welche die Antragsstellerin abzuwehren vermag.

    Der Senat hat es in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2000 (- 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) zwar abgelehnt, allein in der Überschreitung dieses Schwellenwerts den Nachweis zu sehen, das interkommunale Abstimmungsgebot sei verletzt.

    Das Gebot zur interkommunalen Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB) stellt einen speziellen Unter- und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebotes (§ 1 Abs. 6 BauGB) dar (vgl. Senatsbeschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277).

  • VGH Bayern, 03.05.1999 - 1 N 98.1021

    Factory-Outlet-Center: Die Macht der Nachbargemeinden!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Mit dem Bayerischen VGH (Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, NVwZ 2000, 822) muss zum Ausgleich dafür, dass sich die Antragsgegnerin mit der bloßen Festlegung der Nutzungsart "Sondergebiet Einkaufszentrum" und einer Gesamtverkaufsfläche von 34.000 m² auf ihrem Gemeindegebiet ohne konkretisierende Einschränkungen des Sortimentes beschieden hat, bei der Kontrolle der Abwägungsentscheidung die gesamte Bandbreite der auf dieser Grundlage möglichen Nutzungen in den Blick genommen werden.

    Geht es um die städtebaulichen Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden, so erfordert dies in der Regel eine sachverständige Begutachtung der zu erwartenden Folgen; erst gutachtliche Stellungnahmen können die Grundlage für eine ausgewogene Planungsentscheidung darstellen (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, NVwZ 2000, 822 = GewArch 1999, 432 = BayVBl 2000, 273; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = BRS 62 Nr. 62 = DÖV 2001, 134).

    Das gilt unter anderem und kumulativ deshalb, weil die Antragsgegnerin auch in den textlichen Festsetzungen auf eine einschränkende Konkretisierung der Planausnutzungsmöglichkeiten verzichtet hat und daher der Überprüfung der Planungsentscheidung die maximale Ausnutzung der durch die 1. Planänderung ermöglichten Grundstücksnutzungen zugrunde zulegen ist (vgl. nochmals BayVGH, Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zum Urteil des Senats vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573) zu beachten.

    Richtig ist zwar, dass sich an die soeben diskutierte, in ihrer Beantwortung offene Frage, ob die Ansiedlung der Mall im Bereich der Antragsgegnerin zu unmittelbaren städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art führen wird, die weitere Frage anschließt, ob es der Antragstellerin zumutbar und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest so weit wieder auszugleichen, dass die (unmittelbaren) Auswirkungen nicht mehr einen "gewichtigen" Umfang annehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = BRS 50 Nr. 193; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; Senatsurt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573 = UPR 2000, 396 =NST-N 2000, 193).

    Ein Ausnahmefall, wie er dem Senatsurteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2401/98 -, UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Diese kann vielmehr im Hinblick auf § 2 Abs. 2 BauGB, der lediglich eine spezielle Ausprägung des Abwägungsgebotes (§ 1 Abs. 6 BauGB) darstellt, im Grundsatz reklamieren, es sei Aufgabe der Antragsgegnerin gewesen, vor Beschlussfassung ihres Rates ein derartiges Gutachten einzuholen (vgl. zu einer entsprechenden Pflicht schon hier OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = BRS 62 Nr. 62 = DÖV 2001, 134).

    Bereits das begründet die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, wie sie für § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausreicht (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = DÖV 2001, 134 = BRS 62 Nr. 62).

    Geht es um die städtebaulichen Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden, so erfordert dies in der Regel eine sachverständige Begutachtung der zu erwartenden Folgen; erst gutachtliche Stellungnahmen können die Grundlage für eine ausgewogene Planungsentscheidung darstellen (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, NVwZ 2000, 822 = GewArch 1999, 432 = BayVBl 2000, 273; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = BRS 62 Nr. 62 = DÖV 2001, 134).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    § 2 Abs. 2 BauGB hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt (vgl. z.B. Beschl. v. 9.5.1994 - 4 NB 18.94 -, BauR 1994, 492 = BRS 56 Nr. 36) nur zum Ziel, dass die planende Gemeinde auf Belange benachbarter Gemeinden Rücksicht nimmt und vermeidet, dass dort unzumutbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das städtebauliche Gefüge entstehen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 34, 209 = BRS 50 Nr. 193).

    Richtig ist zwar, dass sich an die soeben diskutierte, in ihrer Beantwortung offene Frage, ob die Ansiedlung der Mall im Bereich der Antragsgegnerin zu unmittelbaren städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art führen wird, die weitere Frage anschließt, ob es der Antragstellerin zumutbar und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest so weit wieder auszugleichen, dass die (unmittelbaren) Auswirkungen nicht mehr einen "gewichtigen" Umfang annehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = BRS 50 Nr. 193; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; Senatsurt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573 = UPR 2000, 396 =NST-N 2000, 193).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urt. v. 24.9.1998 - 4 P 2.98 [richtig: 4 CN 2.98 - d. Red.]  -, BVerwGE 107, 215 = DVBl 1999, 100) können an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten.

    Auch nach der Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO verbietet sich eine prozessuale Handhabung dieser Zulässigkeitsvorschrift, welche im Ergebnis dazu führte, die an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit des Antrages zu behandeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = DVBl 1999, 100 unter Hinw. a. Beschl. v. 18.3.1994 - 4 NB 24.93 -, NVwZ 1994, 683 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1990 - 1 M 33/90

    Planung; Campingplatz; Naturschutzgebiet; Abwägung; Vögel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Eine solche ist angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung beider Rechtsschutzformen, welche auf ganz unterschiedlichen Gebieten Vor- und Nachteile vereinen, nicht gegeben (wie hier schon Senatsbeschluss vom 14.6.1990 - 1 M 33/90 -, BRS 50 Nr. 53 = BauR 1990, 579).
  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 3 NG 4239/88

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes mittels einstweiliger Anordnung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Damit werden nur gesteigerte Anforderungen an das Maß der Gewissheit künftigen Obsiegens gestellt, nicht aber eine Rangfolge zwischen mehreren vom Gesetz ohne Anordnung eines Rangverhältnisses nebeneinander gestellter Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes festgelegt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 12.1.1989 - 3 NG 4239/88 -, DVBl 1989, 887 unter Hinweis auf Erichsen/Scherzberg, DVBl. 1987, 168, 172 f.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Damit werden nur gesteigerte Anforderungen an das Maß der Gewissheit künftigen Obsiegens gestellt, nicht aber eine Rangfolge zwischen mehreren vom Gesetz ohne Anordnung eines Rangverhältnisses nebeneinander gestellter Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes festgelegt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 12.1.1989 - 3 NG 4239/88 -, DVBl 1989, 887 unter Hinweis auf Erichsen/Scherzberg, DVBl. 1987, 168, 172 f.).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Die Rechtsschutzformen aus §§ 80 a Abs. 3 i.V.m. 80 Abs. 5 VwGO einerseits und aus § 47 Abs. 6 VwGO andererseits stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander (Beschl. des Sen. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, NVwZ 02, 109).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

  • OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 1 M 144/91

    Plangeber; Verkehrsrechtliche Maßnahmen; Planentscheidung; Zuständigkeit;

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 09.05.1994 - 4 NB 18.94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen einen

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines

    Das Verfahren der Landeshauptstadt Hannover gegen diesen Bebauungsplan hatte Erfolg (zu den Einzelheiten vgl. Beschl. des 1. Senats des erkennenden Gerichts v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 303).
  • VG Schwerin, 23.10.2003 - 2 A 187/99
    Die anderslautende Entscheidung des OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. März 2002 - 1 MN 3976/01 (NdsRpfl 2002, 303), ist hier nicht einschlägig, da diese Entscheidung eine Bebauungsplanänderung zum Inhalt hatte und bei deren Inkrafttreten eine entsprechende eindeutige konkret auf Fachmarktstandorte bezogene Verbotsregelung in dem entsprechenden RROP enthalten war.

    - Vgl. auch OVG Lüneburg, B. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 , NdsRpfl 2001, 277, m.w.H. auf andere OVG, die ebenfalls auf einem Kaufkraftabfluß von 10 % oder darüber abstellen, und B. v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 , a.a.O., wonach eine Verletzung des § 2 Abs. 2 BauGB nur bei unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art bzw. gewichtigen Umfanges vorliegt.

    Lagen im vorliegenden Fall nach dem Beschluß des OVG M-V vom 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 - und im Fall des Beschlusses des OVG Lüneburg vom 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 - als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jeweils keine gesicherten Erkenntnisse über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen der jeweiligen Nachbargemeinde vor, ist dieser Mangel im jetzigen Klageverfahren durch Einholung des Sachverständigengutachtens vom März 2002 geheilt.

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

    Ob dies zur Folge hat, dass eine sachgerechte Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen eines größeren Vorhabens auf die Nachbargemeinden in aller Regel eine sachverständige Begutachtung voraussetzt (in diesem Sinne etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39 m. w. N.), mag dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Von dieser zunächst bekräftigten Auffassung (vgl. Beschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NSt-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) hatte sich der Senat allerdings später zum Teil distanziert (vgl. Beschl. v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39 und Beschl. v. 11.3.2002 - 1 MN 30/02 - und - 1 MN 15/02 -).
  • VGH Hessen, 03.11.2004 - 9 N 2247/03

    Bebauungsplan; Abstimmungsgebot; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; erneute

    § 2 Abs. 2 BauGB hat nur zum Ziel, dass die planende Gemeinde auf Belange benachbarter Gemeinden Rücksicht nimmt und vermeidet, dass dort unzumutbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das städtebauliche Gefüge entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 -, BVerwGE 34, 209; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39).
  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 N 1096/03

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Ausweisung eines Sondergebiets

    Ob dies zur Folge hat, dass eine sachgerechte Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen eines größeren Vorhabens auf die Nachbargemeinden in aller Regel eine sachverständige Begutachtung voraussetzt (in diesem Sinne etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39 m. w. N.), mag dahinstehen.
  • VG Hannover, 07.10.2021 - 12 A 845/19

    Auslegung; Bauvoranfrage; Bebauungsplan; Bestimmtheit; Kontingentierung;

    Bei der Ermittlung des objektiven Willens der Gemeinde kommen der Bebauungsplanbegründung und den Aufstellungsvorgängen ein starkes Gewicht zu (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, juris Rn. 28, und Beschl. v. 14.12.1995 - 4 N 2.95 -, juris Rn. 15; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 07.03.2002 - 1 MN 3976/01 -, juris Rn. 45 f.).
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