Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5129
OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08 (https://dejure.org/2008,5129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 MN 58/08 (https://dejure.org/2008,5129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 MN 58/08 (https://dejure.org/2008,5129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bebauungsplanänderung zur Erweiterung eines Altenpflegeheimes; abweichende Bauweise

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 4 BauNVO; § 47 Abs. 2 VwGO; § 47 Abs. 6 VwGO
    Normenkontrollantragsbefugnis eines Plannachbarn bei Erweiterung der Ausnutzungsmöglichkeiten durch die Planänderung; Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei heilbaren Mängeln des Bebauungsplans; Erfordernis der Festsetzung abweichender Bauweise im normativen Teil ...

  • Judicialis

    BauNVO § 22 Abs. 4; ; VwGO § 47 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wo muss abweichende Bauweise festgesetzt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Plannachbarn bei Erweiterung der Ausnutzungsmöglichkeiten durch die Planänderung; Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei heilbaren Mängeln des Bebauungsplans; Erfordernis der Festsetzung abweichender Bauweise im normativen Teil ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 733 (Ls.)
  • BauR 2008, 1353
  • BauR 2009, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00

    Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Zur Frage, ob und in welchem Umfang heilbare Mängel die einstweilige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes trotz/wegen der damit verbundenen weitreichenden Folgen zu rechtfertigen vermögen, hat der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 - u.a. das Folgende ausgeführt: .

    Das allein stellt eine ausreichende Berücksichtigung der im Senatsbeschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 - skizzierten konkurrierenden Interessen für sich noch nicht ausreichend sicher.

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1996 - 6 L 5539/94

    Abwehranspruch gegen Bolzplatz im Wohngebiet;; Bolzplatz; Abwehranspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Ein solcher "Abusus" ist im Regelfall aber nicht geeignet, solche Vorhaben abwehren zu können (zu Bolzplätzen vgl. insbes. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.3.1996 - 6 L 5539/94 -, OVGE 46, 371 sowie Urt. v. 29.5.1998 - 6 L 1223/97 -, Vnb).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 6 L 1223/97

    Nachbarschutz gegen Altglascontainer; Altglascontainer; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Ein solcher "Abusus" ist im Regelfall aber nicht geeignet, solche Vorhaben abwehren zu können (zu Bolzplätzen vgl. insbes. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.3.1996 - 6 L 5539/94 -, OVGE 46, 371 sowie Urt. v. 29.5.1998 - 6 L 1223/97 -, Vnb).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = DVBl 1999, 100 = BRS 60 Nr. 46) kann die (mögliche) Verletzung eines solchen Rechts auch/insbesondere aus einem Verstoß gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) folgen.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.1997 - 1 M 3210/97

    Normenkontrolle; Einstweilige Anordnung; Möglichkeit der Abänderung; Änderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Ob ihr dies gelungen ist, ist vom Senat dann in einem Abänderungsverfahren zu prüfen, welches nach seiner Rechtsprechung in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 7 VwGO statthaft ist (vgl. Beschl. v. 18.7.1997 - 1 M 3210/97 -, BauR 1997, 814 = NVwZ-RR 1998, 421 = BRS 59 Nr. 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 7 B 1743/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Das OVG Münster, an dessen Rechtsprechung sich der Senat in der zitierten Entscheidung angelehnt hat, hat zwar in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. insbesondere Beschl. v. 25.1.2008 - 7 B 1743/07.NE -, NuR 2008, 210 = ZfBR 2008, 280) entschieden, ein Bebauungsplan sei nicht wegen eines Mangels (dort: bei Ermittlung und Bewertung der im Planaufstellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen) einstweilen außer Vollzug zu setzen, wenn dieser Mangel während des noch anhängigen Normenkontrollverfahrens "ohne Weiteres im Wege des ergänzenden Verfahrens durch einen neuen Ratsbeschluss - ggf. mit Rückwirkung - behoben werden kann.".
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, DVBl 1992, 1441 = NVwZ 1993, 468 = BRS 54 Nr. 21 m.w.N.) hat die Gemeinde das Interesse der vorhandenen Bebauung, rückwärtig angrenzende Flächen im Interesse der Wohnruhe und Erholung weiterhin freigehalten zu sehen, selbst dann ihre Abwägung einzustellen, wenn sich dieser Vorteil lediglich als Reflex einer nicht nachbarschützenden Festsetzung darstellt.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Es trifft zwar zu, dass der Schutz einer freien Aussicht in aller Regel nicht zum abwägungsrelevanten Material gehört (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 23.12.1981 - 4 B 196.81 -, Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 25; Beschl. v. 9.2.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895 = BRS 57 Nr. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - 7a B 1110/97

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; Landstraßenabschnitt; Anwendung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 27. September 1999 (1 M 2579/99) zwar der Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 3.12.1997 - 7 a B 1110/97.NE -, BauR 1999, 362, 363 f.) angeschlossen, wonach die mögliche nachträgliche Fehlerbehebung bei der Prüfung zu berücksichtigen sein kann, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten sei.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08
    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 27. September 1999 (1 M 2579/99) zwar der Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 3.12.1997 - 7 a B 1110/97.NE -, BauR 1999, 362, 363 f.) angeschlossen, wonach die mögliche nachträgliche Fehlerbehebung bei der Prüfung zu berücksichtigen sein kann, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten sei.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • BVerwG, 23.12.1981 - 4 B 196.81
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1995 - 3 S 608/95

    Verhältnis der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

    Der Antragsteller zu 2 erstrebt eine Terminsgebühr, weil sein Verfahrensbevollmächtigter am 8. September 2008 mit dem Ziel einer gütlichen Beilegung dieses Normenkontrolleil-Abänderungsverfahrens, möglicherweise auch eines vor dem Verwaltungsgericht zu führenden Nachbarstreitverfahrens mit dem Bevollmächtigten der im Ausgangsverfahren (1 MN 58/08, stattgebender Beschluss vom 15. April 2008) obsiegenden Nachbarn telefoniert habe.

    Nach der Schilderung in der Rechtsmittelschrift vom 26. Mai 2009 hatte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers zu 2 im Telefonat mit dem Anwalt der Antragsgegners (Dr. F., seinerzeit bei RA'en Dr. G. u. a.) lediglich die schon unter dem 14. April 2008, d. h. noch während des Verfahrens 1 MN 58/08 unterbreiteten Vorschläge erneuert (vgl. dazu die Schilderung des Erinnerungsführers im Schriftsatz vom 16.9.2008, S. 2; Bl. 83 GA).

    Wollte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers im Verfahren 1 MN 172/08 eine Tätigkeit entfalten, die möglicherweise schon im Verfahren 1 MN 58/08 zum Entstehen einer "Terminsgebühr" hätte führen können, hätte dies das Bemühen einschließen müssen, diesen "Knoten" durch ein attraktives Angebot, etwa Zahlungen in attraktiver Höhe zu lösen oder "durchzuhauen".

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11

    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Es kommt nach der Senatsrechtsprechung (vgl. B. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. a. Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, JURIS) zwar in Betracht, den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für nicht dringend geboten anzusehen, wenn die Gemeinde den Mangel in einem ergänzenden Verfahren noch nachbessern kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2016 - 1 C 11118/15

    Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung zur Ermöglichung der Errichtung eines

    Waren in der 1. Änderung des Bebauungsplans "A... S...' nämlich noch zwei räumlich voneinander getrennte Baufenster ausgewiesen worden, die den Bereich unmittelbar nördlich des Wohnhauses der Antragsteller von einer Bebauung ausgenommen hatten, sehen diese sich nunmehr mit einer - planbedingt gewollten - mehr als 100 m langen und bis zu drei Stockwerken umfassenden Gebäudefront konfrontiert, die auf ihr Anwesen städtebaulich einwirkt (vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 25. September 2003 - 14 N 00.1191 - NiedersOVG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 MN 58/08 - und HessVGH, Urteil vom 25. Juni 2014 - 3 C 722/13.N -, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2009 - 1 MN 12/09

    Planung weiterer Baureihe vor bisherigem Abschluss der Bebauung; Präklusion des

    Zu dieser Problematik hat der Senat in seinem Beschluss vom 15. April 2008 (- 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85) das Folgende ausgeführt:.
  • VG Münster, 19.01.2023 - 2 K 2889/18

    Bauvorbescheid Veränderungssperre erneute Veränderungssperre neue

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. April 1995 - 3 S 608/95 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2008 - 1 MN 58/08 -, juris Rn. 17 (m.w.N.); BeckOK BauNVO/Hornmann, 30. Ed. 15.7.2022, BauNVO § 22 Rn. 65.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    35 Anders als ggf. hinsichtlich des Ausfertigungsmangels wirkt sich hier die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15

    Auslegungsbekanntmachung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Präklusion; umweltbezogene

    Die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, wirkt sich hier nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • VG Göttingen, 10.11.2022 - 2 A 249/17

    Bauweise, geschlossene; Eckgrundstück; Grenzabstand; Grundstücksgrenze,

    Diesbezüglich hätte der Plangeber einen Planungswillen im normativen Teil des Bebauungsplans eindeutig zum Ausdruck bringen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.04.2008 - 1 MN 58/08 -, juris Ls. 3 und Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -, juris Rn. 22; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, Stand: April 2022, § 22 BauNVO Rn. 43); es finden sich jedoch weder in den textlichen noch in den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Plangebers.
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 15 NE 09.579

    Antrag auf einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Mit dem durch das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 15. April 2008 (BauR 2009, 85) entschiedenen Sachverhalt ist seine Situation nicht vergleichbar; dort ging es um ein Alten- und Pflegeheim mit einem insgesamt 96 m langen Baukörper.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht