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VGH Bayern, 09.03.2005 - 1 N 03.1765 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536
Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans
Die Festsetzung Nr. 4.4.1 betrifft hingegen nicht die Art, sondern das Maß der baulichen Nutzung (vgl. § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, § 20 BauNVO), daneben speziell zur Ausführung des obersten Geschosses gerade als Dachgeschoss die Gestaltung baulicher Anlagen (als örtliche Bauvorschrift i. S. von § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO = Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO 1998, vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - juris Rn. 14;… U.v. 26.5.2006 - 1 N 03.504 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 17.11.2021 - 1 N 20.1182
Teilweise Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen gleichheitswidriger …
Die an das Wohngebäude anschließende Terrasse kann als ebenerdige Nebenanlage keinen Bebauungszusammenhang für eine Erweiterung des Wohngebäudes oder den Anbau des aufgeständerten Balkons begründen (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 03.08.2010 - 1 N 06.2438
Eine Gemeinde darf mit ihrer Bauleitplanung verschiedene, teilweise gegenläufige …
Ein dem Gebäude angemessener "Umgriff" für diese Funktionen ist noch als Teil des Innenbereichs anzusehen (BayVGH vom 9.3.2005 Az. 1 N 03.1765 mit weiteren Nachweisen).
- VG München, 02.05.2019 - M 11 K 18.1438
Vorbescheid für Neubau wird nicht gewährt
Ferner ist anerkannt, dass zum Innenbereich auch eine sich an das letzte Gebäude noch anschließende, angemessen große Freifläche, die als Garten, Hof, Stellplatz oder in ähnlicher Weise bebauungsakzessorisch genutzt wird, gehören kann (BayVGH, U.v. 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - juris Rn. 7;… B.v. 27.2.2006 - 2 CS 05.2999 - juris Rn. 5;… VG München, U.v. 20.5.2010 - M 11 K 09.2743 - juris Rn. 16;… Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 132. EL Februar 2019, § 34 Rn. 25).Es kann vorliegend offenbleiben, inwieweit solche Flächen einer über derartige "Hilfsfunktionen" hinausgehenden Bebauung durch weitere Hauptgebäude überhaupt zugänglich sind (…vgl. hierzu Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19 m.w.N.; vgl. ferner BayVGH, U.v. 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - juris Rn. 8;… ablehnend auch BayVGH, U.v. 13.4.2015 - 1 B 14.2319 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 22.01.2018 - 1 ZB 16.1635
Inzidentprüfung eines Bebauungsplans
Eine abschließende Klärung der Wirksamkeit der getroffenen Festsetzungen zur Grundfläche, die bei Unwirksamkeit alle Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung betreffen würde (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894; BayVGH, U.v. 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - juris Rn. 13;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 15.11.2012 - OVG 10 A 10.09 - juris Rn. 30), ist auch in diesem Zulassungsverfahren nicht veranlasst, da das Verwaltungsgericht maßgeblich und zutreffend darauf abgestellt hat, dass eine Unwirksamkeit der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nur zur Teilunwirksamkeit des Bebauungsplanes führen würde und die dem Bauvorhaben des Klägers entgegenstehenden Festsetzungen zu den Baugrenzen gültig bleiben. - VGH Bayern, 29.04.2008 - 1 N 05.738
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzungen zum Nutzungsmaß ohne …
Auch wenn es sich bei diesen Flächen um Außenbereich (§ 35 BauGB) handeln würde (dazu, dass dies nicht der Fall ist, im Folgenden), wäre bei der Hofstelle selbst jedoch allenfalls fraglich, ob das südlich gelegene, nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Nebengebäude die zusammenhängende Bebauung in südlicher Richtung fortsetzt, oder ob dieser Bereich nur als "Umgriff" des Hauptgebäudes noch Teil des Innenbereichs ist (vgl. BayVGH vom 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - Juris). - VGH Bayern, 26.05.2006 - 1 N 03.504
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Teilrücknahme des Antrags; Teilbarkeit …
Eine Festsetzung zur Zahl der Vollgeschosse kann aber mit einer örtlichen Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der Weise verbunden werden, dass die Ausführung des obersten Vollgeschosses als Dachgeschoss vorgeschrieben wird (BayVGH vom 9.3.2005 - 1 N 03.1765; vgl. BayVGH vom 12.11.1997 - 26 B 97.52). - VG Ansbach, 03.03.2016 - AN 3 K 15.02438
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
Ein dem Gebäude angemessener "Umgriff" für diese Funktionen ist noch als Teil des Innenbereichs anzusehen (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - juris Rn. 7, unter Berufung auf Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB - BauNVO, 4. Aufl., § 34 Rn. 19). - VGH Bayern, 03.02.2010 - 1 N 06.646
(Erfolgreicher) Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
Während durch die Festsetzungen zur Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen geregelt wird, in welchem Umfang das Baugrundstück durch die Errichtung baulicher Anlagen "versiegelt" werden darf, bestimmen Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche den Standort der baulichen Anlagen (BVerwG vom 18.12.1995 NVwZ 1996, 894; BayVGH vom 9.3.2005 - 1 N 03.1765 - juris). - VG München, 04.10.2010 - M 8 K 09.3590
Unwirksamkeit einer Baugebietsausweisung, wenn mit einer Realisierung der Planung …
Ein dem Gebäude angemessener Umgriff für diese Funktionen ist vielmehr noch als Teil des Innenbereichs anzusehen (BayVGH vom 09.03.2005 Az.: 1 N 03.1765 - Juris). - VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 9 K 19.00666
Baugenehmigung für die Erweiterung von Dachgauben
- VG München, 15.10.2020 - M 11 K 17.4928
Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich
- VG Ansbach, 31.03.2010 - AN 18 S 09.02364
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; IB, AB, Grünstreifen, Weiherfläche