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   VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665   

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VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665 (https://dejure.org/2006,24417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2006 - 1 N 05.1665 (https://dejure.org/2006,24417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2006 - 1 N 05.1665 (https://dejure.org/2006,24417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde bzgl. der Überprüfung eines Bebauungsplans; Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Bebauungsplans; Hinreichende Abwägung deröffentlichen und privaten Belange bzw. der Belange der Nachbargemeinden; Verlängerung einer Kreisstraße; ...

  • Judicialis

    BauGB 1998 § 1 Abs. 5 Satz 1; ; BauGB 1998 § 1 Abs. 6; ; BauGB 1998 § 2 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Es ist nicht erforderlich, dass sich die Nachbargemeinde auf gewichtige negative Auswirkungen auf ihre Planungshoheit beruft bzw. geltend macht, dass es um "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" gehe (vgl. BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323/331 = DVBl 1973, 34; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209 = DVBl 1990, 427).

    Nach § 2 Abs. 2 BauGB - die Vorschrift ist hier noch in der Fassung des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 [BGBl I. S. 2141] anzuwenden, weil das Verfahren nach dem 14. März 1999 eingeleitet und vor dem 20. Juli 2006 abgeschlossen wurde (§ 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB) - sind alle städtebaulichen Belange einer Nachbargemeinde, welche die allgemein geltende Irrelevanz- und Bagatellgrenze überschreiten, abwägungserheblich (vgl. Halama, DVBl 2004, 79).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Die bloße Bezeichnung eigener Belange und die Behauptung, es liege eine Rechtsverletzung vor, reichen hierfür nicht aus (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215/218 = BayVBl 1999, 249/250).

    Vielmehr muss hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang des Antragstellers bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326; vom 24.9.1998 a.a.O.; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis muss die Nachbargemeinde aufzeigen, dass die planende Gemeinde möglicherweise gegen das zwischengemeindliche Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB, einen Sonderfall des allgemeinen Abwägungsgebots des § 1 Abs. 7 BauGB (BVerwG vom 17.9.2003 BVerwGE 119, 25/34 = NVwZ 2004, 220 = BayVBl 2004, 376), verstoßen hat.

    Hierfür genügt es, wenn im Normenkontrollantrag dargelegt wird, dass die Belange der Nachbargemeinde in mehr als geringfügiger Weise nachteilig betroffen sind (vgl. BVerwG vom 17.9.2003 a.a.O.) und dass die Nachbargemeinde durch eine fehlerhafte Behandlung dieser Belange in ihrem aus § 2 Abs. 2 BauGB folgenden Recht verletzt sein kann.

  • BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz fehlt, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts für den Antragsteller nutzlos erscheint, weil er mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (BVerwG vom 11.2.2004 BauR 2004, 1264; BVerwG vom 28.4.1999 BRS 62 Nr. 47 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Diese Regelungen waren auch bei der Überplanung eines Grundstücks im bebauten Gebiet zu beachten (vgl. BVerwG vom 31.8.2000 BVerwGE 112, 41 = NVwZ 2001, 560 zu § 8 a Abs. 6 BNatSchG a. F.).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn nicht alle nach Lage der Dinge abwägungserheblichen Belange berücksichtigt werden oder wenn die Bedeutung der von der Planung berührten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen diesen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der dem objektiven Gewicht einzelner Belange nicht gerecht wird (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 1.11.1974 BVerwGE 47, 144; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    (1) Zum nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die Abwägung maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses lag keine Planung des Vorhabenträgers für einen Weiterbau der Kreisstraße vor, auf die die Antragsgegnerin nach dem Prioritätsgrundsatz (BVerwG vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207 = BRS 65 Nr. 21 = ZfBR 2003, 158) hätte Rücksicht nehmen müssen.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Bezweckt ein Normenkontrollantrag die Verhinderung einer durch einen Bebauungsplan ermöglichten baugenehmigungspflichtigen Bebauung, ist darauf abzustellen, ob zur Verwirklichung des Plans bereits Baugenehmigungen erteilt worden sind, ob diese bestandskräftig geworden sind und ob, wenn beides der Fall ist, ausnahmsweise noch mit einer Zurücknahme der im Fall der Unwirksamkeit des Bebauungsplans rechtswidrigen Genehmigungen gerechnet werden kann (BVerwG vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 85 = NJW 1988, 839; vom 9.2.1989 NVwZ 1989, 653 = BayVBl 1989, 665).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Bezweckt ein Normenkontrollantrag die Verhinderung einer durch einen Bebauungsplan ermöglichten baugenehmigungspflichtigen Bebauung, ist darauf abzustellen, ob zur Verwirklichung des Plans bereits Baugenehmigungen erteilt worden sind, ob diese bestandskräftig geworden sind und ob, wenn beides der Fall ist, ausnahmsweise noch mit einer Zurücknahme der im Fall der Unwirksamkeit des Bebauungsplans rechtswidrigen Genehmigungen gerechnet werden kann (BVerwG vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 85 = NJW 1988, 839; vom 9.2.1989 NVwZ 1989, 653 = BayVBl 1989, 665).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665
    Es ist nicht erforderlich, dass sich die Nachbargemeinde auf gewichtige negative Auswirkungen auf ihre Planungshoheit beruft bzw. geltend macht, dass es um "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" gehe (vgl. BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323/331 = DVBl 1973, 34; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209 = DVBl 1990, 427).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

  • VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851

    Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

  • VGH Bayern, 05.10.2005 - 1 NE 05.1666
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • OVG Thüringen, 17.07.2012 - 1 EO 35/12

    Windparks: Behandlung konkurrierender Anträge?

    Danach hat die Planung Rücksicht auf eine hinreichend verfestigte andere Planung zu nehmen, die den zeitlichen "Vorsprung" hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, NVwZ 2003, 207, juris Rn. 9 m. w. N., und v. 14. Mai 2004 - 4 BN 13.04 - zit. n.juris Rn. 5; BayVGH, Urt. v. 30. November 2006 -1 N 05.1665 -, zit. n. juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 22 A 15.40038

    Planfeststellung Zweite S-Bahn-Stammstrecke München - Inanspruchnahme privater

    Es besagt, dass eine "neue" Planung verstärkt Rücksicht auf eine andere Planung nehmen muss, die den zeitlichen "Vorsprung" hat; die zeitlich frühere Planung kann aber nur dann Vorrang beanspruchen, wenn sie nicht nur "schneller", sondern auch hinreichend konkret und verfestigt gewesen ist (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 14.5.2004 - 4 BN 13.04 - juris Rn. 5; BayVGH, U. v. 30.11.2006 - 1 N 05.1665 - juris Rn. 37).

    Bei einem Fachplanungsvorhaben wird eine solche Verfestigung in der Regel mit der Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren (vgl. § 73 Abs. 3 VwVfG) angenommen (BayVGH, U. v. 30.11.2006, a. a. O., Rn. 37).

  • VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Abwägungsmängeln

    Es spricht bereits viel dafür, dass sich die Antragstellerin als Nachbargemeinde hier mangels konkreter Angaben in der Bauleitplanung zur planbedingten Verkehrszunahme und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Tiefbauverwaltung des Landratsamts Augsburg vom 2. September 2020, wonach bei einer Zunahme des Schwerverkehrsanteils oder einer Verkehrssteigerung infolge der Nutzungsänderung eine Aufweitung der auf dem Gemeindegebiet der Antragstellerin liegenden Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße in die Kreisstraße erfolgen müsste, auf städtebaulich bewältigungsbedürftige Nachteile berufen kann (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - juris Rn. 45; BayVGH, U.v. 30.11.2006 - 1 N 05.1665 - juris Rn. 26).
  • VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419

    Herstellung der Aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

    Unabhängig von der Frage, ob der Bebauungsplan gegen den Prioritätsgrundsatz verstoßen könnte, wonach eine Planung Rücksicht auf eine konkurrierende Planung nehmen muss, die zeitlichen Vorsprung hat (vgl. BayVGH, U.v. 30.11.2006 - 1 N 05.1665 - juris), kann die Antragstellerin als Nachbargemeinde nur solche Belange einwenden, die sich dem Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zuordnen lassen, etwa ein hiernach geschütztes Selbstgestaltungsrecht, das dem Schutzbereich der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie entnommen wird.
  • VG München, 24.08.2016 - M 1 SN 16.3055

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag einer Nachbargemeinde gegen Genehmigung einer

    Hiernach muss eine Planung Rücksicht auf eine konkurrierende Planung nehmen, die zeitlichen Vorsprung hat (BVerwG, B. v. 5.11.2002 - 9 VR 14.02 - DVBl 2003, 211 - juris Ls.1; BayVGH, U. v. 30.11.2006 - 1 N 05.1665 - juris Ls. 1), was hinsichtlich der Planung der Gemeinde W. der Fall sein könnte.
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