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   VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063   

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https://dejure.org/2009,23479
VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063 (https://dejure.org/2009,23479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2009 - 1 N 07.3063 (https://dejure.org/2009,23479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 1 N 07.3063 (https://dejure.org/2009,23479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Erfolgreicher) Normenkontrollantrag gegen einfachen Bebauungsplan;Festsetzung des Ortszentrums eines Kurortes als Sondergebiet für den Kur- und Fremdenverkehr;Abwägung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Festsetzung vor dem Hintergrund eines erheblichen Leerstandes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Ortszentrums eines Kurorteals Sondergebiet für den Kurverkehr und Fremdenverkehr; Normenkontrollantrag gegen einen einfachen Bebauungsplan; Abwägung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Festsetzung von Kurorten vor dem Hintergrund eines erheblichen ...

  • Judicialis

    BauGB 1998§ 1 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dnk.de (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans bei Nichtbeachtung der Auswirkungen auf das Eigentumsrecht der Grundstückseigentümer und sonstigen Betroffenen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063
    Damit legt sie ausreichend dar, dass sie durch bzw. aufgrund des Bebauungsplans in ihren Rechten verletzt sein kann (vgl. BVerwG vom 7.7.1997 BayVBl 1998, 57 = NVwZ-RR 1998, 416; vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732 = BRS 60 Nr. 44).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063
    Sie betreffen mit den privaten Belangen der größten Grundeigentümerin im Plangebiet einen wesentlichen Punkt der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials (vgl. BVerwG vom 9.4.2008 NVwZ 2008, 899 = ZfBR 2008, 489).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063
    Die Gemeinde muss nicht versuchen, diese Risiken mit Mitteln der Bauleitplanung zu minimieren (BayVGH vom 25.3.2004 VGH n. F. 57, 167 = NVwZ-RR 2005, 776 = BayVBl 2005, 366).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063
    Damit legt sie ausreichend dar, dass sie durch bzw. aufgrund des Bebauungsplans in ihren Rechten verletzt sein kann (vgl. BVerwG vom 7.7.1997 BayVBl 1998, 57 = NVwZ-RR 1998, 416; vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732 = BRS 60 Nr. 44).
  • VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263

    Bad Heilbrunn: Bebauungsplan "Ortskern" wirksam

    Mit Urteil vom 29. Mai 2009 (1 N 07.3063) erklärte der Senat den vorangegangenen (einfachen) Bebauungsplan "Ortsmitte", mit dem ein "Sondergebiet Kur und Fremdenverkehr" gemäß § 11 BauNVO festgesetzt worden war, für unwirksam.
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 17.521

    Städtebauliche Erforderlichkeit für touristische Nutzung

    Das von der Antragsgegnerin zur Begründung des Bebauungsplans in den Vordergrund gerückte städtebauliche Ziel, den Bereich für qualitativ hochwertige Einrichtungen im Bereich Tourismus und Gesundheit zu sichern und die seit Jahren erfolgten Bemühungen, das Bäderviertel attraktiv für neue touristische Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Übernachtung zu gestalten (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB), zu sichern (Begründung des Bebauungsplans vom 7. März 2016, S. 2, 8 und 9), ist als solches ein zulässiges und damit auch im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB erforderliches und gerechtfertigtes Planungsziel (vgl. BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 1 N 07.3063 - juris Rn. 3).
  • VG Freiburg, 17.11.2017 - 6 K 1138/16

    Angebotsbebauungsplan; Festsetzung Sondergebiet "Hotel"; Ermittlung und Bewertung

    In einer solchen Situation, in der die Sachgerechtigkeit der Festsetzungen in erheblichem Maß davon abhängt, ob sich die Prognose einer bestimmten wirtschaftlichen Entwicklung als tragfähig erweist, kann die Gemeinde gehalten sein, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in die sie hinein plant, und der zu erwartenden Auswirkungen ihrer Planung sachverständig beraten zu lassen (Bay. VGH, Urt. v. 29.05.2009 - 1 N 07.3063 -, Rn. 42/43, juris [Ausweisung eines Sondergebiets "Kur- und Fremdenverkehr"]).
  • VG München, 07.07.2016 - M 11 K 15.2582

    Zum Begriff des Bebauungszusammenhangs und der Außenbereichsinsel im Innenbereich

    Auch wenn der Beigeladenen zuzugeben ist, dass die Bedingungen in ihrem Gemeindegebiet nicht in jeder Hinsicht mit dem Sachverhalt, der der vom Klägerbevollmächtigten genannten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (U. v. 29.05.2009 - 1 N 07.3063 -, juris) zugrunde liegt, vergleichbar ist, ist es gleichwohl erforderlich, dass sich die Beigeladene mit diesen Erwägungen, die jedenfalls nicht völlig von der Hand zu weisen sind, sondern jedenfalls abwägungserhebliche Belange darstellen, auseinanderzusetzen.
  • VG München, 07.07.2016 - M 11 K 15.2583

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines Abwägungsmangels

    Auch wenn der Beigeladenen zuzugeben ist, dass die Bedingungen in ihrem Gemeindegebiet nicht in jeder Hinsicht mit dem Sachverhalt, der der vom Klägerbevollmächtigten genannten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (U. v. 29.05.2009 - 1 N 07.3063 -, juris) zugrunde liegt, vergleichbar ist, ist es gleichwohl erforderlich, dass sich die Beigeladene mit diesen Erwägungen, die jedenfalls nicht völlig von der Hand zu weisen sind, sondern jedenfalls abwägungserhebliche Belange darstellen, auseinanderzusetzen.
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 1 M 09.2344

    Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorgelegtes Privatgutachten über die

    Mit Normenkontrollurteil vom 29. Mai 2009 (Az. 1 N 07.3063) erklärte der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan "O..." für unwirksam.
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