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   OVG Berlin, 16.09.2002 - 1 N 13.00   

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https://dejure.org/2002,27340
OVG Berlin, 16.09.2002 - 1 N 13.00 (https://dejure.org/2002,27340)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.09.2002 - 1 N 13.00 (https://dejure.org/2002,27340)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. September 2002 - 1 N 13.00 (https://dejure.org/2002,27340)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Die Frage, ob auch Buchgeld sichergestellt werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 16.9.2002 - 1 N 13.00 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6.2.2014 - 10 CS 14.47 -, NVwZ-RR 2014, 522), bedarf dagegen für den vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil sich die sichergestellten Banknoten immer noch im Banktresor in öffentlicher Verwahrung befinden.
  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Sobald das Bargeld in Buchgeld umgewandelt sei, könne es nicht mehr Gegenstand einer präventivpolizeilichen Sicherstellung sein und der Betroffene habe einen Herausgabeanspruch gemäß § 812 Abs. 1 Alt. 2 BGB analog (vgl. Söllner, Bargeld im Sicherheitsrecht, NJW 2009, 3339; OVG BB, Beschluss vom 16. September 2002 - 1 N 13.00 -, juris, Rn. 11; VG Augsburg, a.a.O. Rn. 26 ff.; BayVGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - 10 BV 14.2353 - juris, Rn. 18 f.).
  • VG Berlin, 25.11.2011 - 1 K 6.10

    Herausgabe sichergestellten Bargeldes

    Die Vorschriften der StPO und des ASOG haben unterschiedliche Zielrichtungen, so dass der präventiv geprägte Zweck der Sicherstellung nach § 38 ASOG fortwirken kann, auch wenn eine auf die StPO gestützte Maßnahme abgeschlossen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 - OVG 1 N 13.00 -, juris Rn. 5; Urteil der Kammer vom 28. Februar 2008 - VG 1 A 137.06 -, juris Rn. 30; VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2010 - VG 7 A 1634.09 -, juris Rn. 105 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 12 S 18.18

    Menschliche Präparate; Leichenteile; Beschlagnahme; Freigabe; Bestattungspflicht

    Waren Gegenstände zur Beweissicherung für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren beschlagnahmt, bedarf es danach grundsätzlich, wenn sonst durch die Freigabe ein Gefahrentatbestand ausgelöst wird, zunächst einer originären polizeilichen oder ordnungsbehördlichen Sicherstellung nach § 38 ASOG (vgl. zur Zulässigkeit nachfolgender Gefahrenabwehrmaßnahmen: OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 - OVG 1 N 13.00 - juris Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3416/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002- 1 N 13.00 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2011 - 1 M 123.10

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; polizeiliche Sicherstellung; strafprozessuale

    Angesichts dieser unterschiedlichen Zweckrichtung kann nach dem hier anzuwendenden summarischen Prüfungsmaßstab nicht festgestellt werden, dass bei den vorliegenden Umständen eine polizeirechtliche Sicherstellung wegen eines - auch von der Beschwerde nicht näher begründeten - "Vorrangs" der strafprozessualen Beschlagnahme ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 - OVG 1 N 13.00 - juris Rn. 5; auch VG Berlin, Urteil vom 28. Februar 2008 - 1 A 137.06 - juris Rn. 30).
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3532/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002- 1 N 13.00 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 11 ME 32/10

    Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB bei Auffinden eines

    Selbst wenn die wahren Eigentümer von sichergestellten Gegenständen bisher nicht bekannt sind, ist nicht auszuschließen, dass diese später doch noch ermittelt werden und dann ihre Rückgabeansprüche geltend machen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2008 - 11 PA 391/07 - OVG NRW, Beschl. v. 15.8.2010, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 16.9.2002 - 1 N 13.00 -, juris).
  • VG Aachen, 15.02.2007 - 6 K 1757/05

    Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs); sowie OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 -1 N 13.00-, juris, (in dem vergleichbaren Fall einer auf eine Beschlagnahme von Bargeld im Milieu des illegalen Zigarettenschmuggels erfolgten polizeilichen Sicherstellung).".
  • VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung von Bargeld ; Abschluss des

    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs); sowie OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 -1 N 13.00-, (in dem vergleichbaren Fall einer auf eine Beschlagnahme von Bargeld im Millieu des illegalen Zigarettenschmuggels erfolgten polizeilichen Sicherstellung des Geldes).
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3425/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

  • VG Köln, 10.12.2009 - 20 K 842/09

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände; Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden

  • VG Weimar, 18.02.2011 - 1 K 254/10

    Aufhebung der polizeilichen Sicherstellung von 500 Schachteln Zigaretten;

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