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   VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98   

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VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98 (https://dejure.org/2003,6549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.10.2003 - 1 N 3925/98 (https://dejure.org/2003,6549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 1 N 3925/98 (https://dejure.org/2003,6549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 3 GG
    Arbeitszeitkonto für Lehrer rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Arbeitszeitkontenmodells für Lehrer; Vertrauensschutz bei einer echten Rückwirkung; Mittelbare Diskriminierung von Teilzeitlehrkräften; Ausgleich der zusätzlichen Unterrichtsstunde in der Zukunft oder Entschädigung bei Unmöglichkeit ; Sachlicher ...

  • Judicialis

    ArbZGuthaben-AusglVO vom 08.02.2000 § 3; ; ArbeitszeitkontenVO vom 20.12.2002 § 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; HBG § 85 Abs. 2; ; HBG § 85 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeitkonten für Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 N 01.900
    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    An diesem Verhältnis ändert sich durch die Einführung der zusätzlichen Unterrichtsstunde nichts Wesentliches (vgl. das Rechenbeispiel im Urteil des Bay. VGH vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 - a. a. O., bei dem nicht einmal berücksichtigt ist, dass während der unterrichtsfreien Zeit von ca. 12 Wochen jährlich keine Pflichtstunden zu leisten sind).

    Die Bewältigung dieser auch als "Schülerberg" (Bay. VGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 - a. a. O.) bezeichneten Bedarfsentwicklung mit Hilfe des Arbeitszeitkontenmodells, das in seinem zeitlichen Aufbau der dargestellten, von der Antragstellerin nicht substantiiert in Zweifel gezogenen Prognose angenähert ist, erfordert und rechtfertigt es, die Gruppe der Lehrer vorübergehend anders zu behandeln als die übrigen, mit anderen dienstlichen Aufgaben beschäftigten Beamtengruppen.

    Auch diese Differenzierung ist damit sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - a. a. O.; Bay. VGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 - a. a. O.).

    Die Verweisung auf die Sätze der MVergV in § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 8. Februar 2000 rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung; denn es handelt sich lediglich um eine Rechtsfolgenverweisung, bei der bestimmte Vergütungssätze ohne Rücksicht auf die in § 3 Abs. 1 MVergV geregelten Anspruchsvoraussetzungen aus Gründen gesetzgebungstechnischer Vereinfachung für anwendbar erklärt werden (vgl. dazu ausführlich Bay. VGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 - a. a. O.).

    Aus dem gleichen Grunde ist der Verordnungsgeber auch nicht verpflichtet, die Abwicklung von Leistungsstörungen im Rahmen des Arbeitszeitkontenmodells in den Fällen der Teilzeitbeschäftigung nach dem Vorbild Bayerns in der Weise zu regeln, dass die bewilligte Teilzeit zu widerrufen und die aktuelle Besoldung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an die neue Teilzeitquote anzupassen ist (vgl. Art. 80 Abs. 3 Satz 6, 80a Abs. 5 Bayerisches Beamtengesetz i. d. F. vom 22. Juli 1999, GVBl. S. 300 i. V. m. § 6 Abs. 1 BBesG; s. dazu ausführlich BayVGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 - a. a. O.).

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Wird die zunächst eintretende Mehrbelastung durch Unterricht später durch eine gleich hohe Entlastung ausgeglichen, so fehlt es bezogen auf den von der Verordnung erfassten Zeitraum im Ergebnis sowohl bei vollzeit- als auch bei teilzeitbeschäftigten Lehrern an einer zusätzlichen Belastung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2001 - 2 CN 1.01 - NVwZ 2003, 617 = ZBR 2003, 210; ebenso Urteil vom 28. November 2001 - 2 CN 2.01 - Juris).

    Auch diese Differenzierung ist damit sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - a. a. O.; Bay. VGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 - a. a. O.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Fall der vergleichbaren niedersächsischen Arbeitszeitkontenregelung entschieden hat (Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - a. a. O.), führt der Umstand, dass überwiegend Frauen bei Teilzeitbeschäftigung durch die vorübergehende ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit stärker belastet sein werden, nicht zur Unvereinbarkeit der angegriffenen Norm mit höherrangigem Recht.

  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Es bedarf keiner Prüfung, ob die dadurch bewirkte anteilige Besoldungserhöhung ihrerseits zu einer gleichheitswidrigen Besserstellung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte führen würde; denn jedenfalls hat der Gesetz- und Verordnungsgeber im Rahmen seines grundsätzlich weiten Ermessensspielraums auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 - DVBl. 1999, 1421 = NVwZ 1999, 1328; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - DVBl. 2003, 726 = NVwZ 2003, 869) die Möglichkeit, unter verschiedenen Modellen der Rückführung von vorgeleisteten Unterrichtsstunden in Störfällen dasjenige zu wählen, das ihm am zweckmäßigsten erscheint, um einen finanziellen Ausgleich in angemessener Höhe nach handhabbaren und sachgerechten Maßstäben zu gewährleisten.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Es bedarf keiner Prüfung, ob die dadurch bewirkte anteilige Besoldungserhöhung ihrerseits zu einer gleichheitswidrigen Besserstellung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte führen würde; denn jedenfalls hat der Gesetz- und Verordnungsgeber im Rahmen seines grundsätzlich weiten Ermessensspielraums auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 - DVBl. 1999, 1421 = NVwZ 1999, 1328; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - DVBl. 2003, 726 = NVwZ 2003, 869) die Möglichkeit, unter verschiedenen Modellen der Rückführung von vorgeleisteten Unterrichtsstunden in Störfällen dasjenige zu wählen, das ihm am zweckmäßigsten erscheint, um einen finanziellen Ausgleich in angemessener Höhe nach handhabbaren und sachgerechten Maßstäben zu gewährleisten.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Dieses Diskriminierungsverbot kann auch dann berührt sein, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts betrifft (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 BvL 23/96 - NJW 2002, 1256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01

    Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Darin unterscheidet sich der durch § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 8. Februar 2000 geregelte Sachverhalt grundlegend von der Fallkonstellation, die der kürzlich ergangenen Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - (Juris) zu Grunde liegt.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01

    Verpflichtende Arbeitszeitkonten für Lehrer sind rechtmäßig

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Wird die zunächst eintretende Mehrbelastung durch Unterricht später durch eine gleich hohe Entlastung ausgeglichen, so fehlt es bezogen auf den von der Verordnung erfassten Zeitraum im Ergebnis sowohl bei vollzeit- als auch bei teilzeitbeschäftigten Lehrern an einer zusätzlichen Belastung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2001 - 2 CN 1.01 - NVwZ 2003, 617 = ZBR 2003, 210; ebenso Urteil vom 28. November 2001 - 2 CN 2.01 - Juris).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Nichts anderes gilt selbst dann, wenn lediglich die Ansparphase in den Blick genommen wird, während der faktisch eine Unterrichtsstunde mehr zu leisten ist; denn auch dabei handelt es sich nicht um eine (vorübergehende) Erhöhung der regelmäßig zu leistenden Arbeitszeit, sondern der darin eingebetteten Lehrverpflichtung, die nach allgemeiner Auffassung nur einen Teil der im Lehramt zu erbringenden Beamtendienstleistung darstellt (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 29. November 1979 - II C 40.77 - BVerwGE 59, 142 sowie vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 - NVwZ 1984, 107 = ZBR 1983, 187).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Nichts anderes gilt selbst dann, wenn lediglich die Ansparphase in den Blick genommen wird, während der faktisch eine Unterrichtsstunde mehr zu leisten ist; denn auch dabei handelt es sich nicht um eine (vorübergehende) Erhöhung der regelmäßig zu leistenden Arbeitszeit, sondern der darin eingebetteten Lehrverpflichtung, die nach allgemeiner Auffassung nur einen Teil der im Lehramt zu erbringenden Beamtendienstleistung darstellt (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 29. November 1979 - II C 40.77 - BVerwGE 59, 142 sowie vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 - NVwZ 1984, 107 = ZBR 1983, 187).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143, 2165).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • VGH Hessen, 28.11.1996 - 1 N 2408/94

    Normenkontrolle der Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 6 A 2419/00

    Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer an Gesamtschulen rechtmäßig

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

    Die ... Ausgleichszahlung hat daher nicht eine Vergütung für geleistete Mehrarbeit, sondern eine Entschädigung für Leistungsstörungen bei der Rückabwicklung des Arbeitszeitkontos zum Ziel" (Hess. VGH, Beschluss vom 02.10.2003, 1 N 3925/98).
  • VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08

    Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung

    Aus der Entscheidung des Senats vom 2. Oktober 2003 - 1 N 3925/98 - (ESVGH 54, 93) kann der Beklagte jedenfalls im Ergebnis keine für ihn günstigere rechtliche Beurteilung herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2011 - 3 A 280/10

    Finanzieller Ausgleich gegenüber einer verbeamteten Lehrerin wegen der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2004, a.a.O., juris; zur vergleichbaren hessischen Regelung: Hess. VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 N 3925/98 -, juris; zur vergleichbaren bayerischen Regelung: Bayer. VGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 -, a.a.O.
  • VG Darmstadt, 31.08.2006 - 1 E 2043/05

    Zur Verpflichtung eines Lehrers zu einer Frühbereitschaft im Sinne einer

    Die Festlegung des Regelstundenmaßes beinhaltet zulässigerweise eine generalisierende und pauschalierende Regelung, bei der die individuelle Arbeitsbelastung des einzelnen Lehrers außer Betracht zu bleiben hat (vgl. grundlegend Hess. VGH, Beschluss vom 22.08.2000 - 1 N 2320/96 - , ferner Beschluss vom 02.10.2003 - 1 N 3925/98 -), in die außerunterrichtliche Verpflichtungen allerdings Eingang finden, die zum amtsgemäßen Aufgabenbereich des beamteten Lehrers wie zum Berufsbild des nicht beamteten Lehrers auch über die Unterrichtserteilung hinaus gehören und sich einer exakten zeitlichen Bemessung entziehen.
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2009 - 9 K 199/08

    Anteilige Besoldung nach fehlgeschlagener Freistellung einer

    Der Beschluss des HessVGH v. 2.10.2003 (1 N 3925/98 - ESVGH 54, 93, 99 ff.) steht dem nicht entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 3 A 2592/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2004 - 6 A 1790/03 -, juris; zur vergleichbaren hessischen Regelung: Hess. VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 N 3925/98 -, juris; zur vergleichbaren bayerischen Regelung: Bayer. VGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 -, a. a. O.
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