Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - 1 N 56.13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 18 Abs 2 S 3 FeV, § 18 Abs 2 S 4 FeV
Aushändigung eines Führerschein bei Verbleib des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 11 Abs 6 aF StVZO, § 18 Abs 2 S 3 FeV, § 18 Abs 2 S 4 FeV, § 25 Abs 5 S 1 FeV
Fahrerlaubnis; Führerschein; Aushändigung binnen Zwei-Jahres-Frist (str.); Fahrerlaubnisprüfung ungültig
- verkehrslexikon.de
Fahrerlaubnisprüfung und Aushändigung des Führerscheins innerhalb der Zwei-Jahres-Frist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gültigkeit der bestandenen Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse A nach einem Zeitraum von zwei Jahren seit Abschluss der Fahrprüfung bzgl. Herausgabe des Führerscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gültigkeit der bestandenen Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse A nach einem Zeitraum von zwei Jahren seit Abschluss der Fahrprüfung bzgl. Herausgabe des Führerscheins
- rechtsportal.de
Gültigkeit der bestandenen Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse A nach einem Zeitraum von zwei Jahren seit Abschluss der Fahrprüfung bzgl. Herausgabe des Führerscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Führerschein und die Aushändigung binnen der Zwei-Jahres-Frist
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gültigkeit der bestandenen Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse A
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gültigkeit der bestandenen Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse A
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 11.04.2013 - 10 K 574/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - 1 N 56.13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - 16 A 1500/10
Anforderungen an den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - 1 N 56.13
Hinzu kommt, dass sich das Ergebnis des angegriffenen Urteils auch nach Sinn und Zweck von § 18 Abs. 2 FeV als richtig darstellt, denn § 18 Abs. 2 Satz 3 und 4 FeV liegt offensichtlich die Erwägung zugrunde, dass die Annahme, wonach ein "bei Null beginnender Fahranfänger" (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 16 A 1500/10 - juris Rn. 4 ff. , zu § 20 Abs. 2 FeV a.F.; sowie BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 3 C 31.10 - juris Rn. 11, zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV) noch über die erforderliche Befähigung verfügt, nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn er seine in der praktischen Fahrprüfung unter Beweis gestellten Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs mangels Aushändigung des Führerscheins über einen Zeitraum von zwei Jahren (legal) nicht betätigen konnte. - BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10
Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - 1 N 56.13
Hinzu kommt, dass sich das Ergebnis des angegriffenen Urteils auch nach Sinn und Zweck von § 18 Abs. 2 FeV als richtig darstellt, denn § 18 Abs. 2 Satz 3 und 4 FeV liegt offensichtlich die Erwägung zugrunde, dass die Annahme, wonach ein "bei Null beginnender Fahranfänger" (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 16 A 1500/10 - juris Rn. 4 ff. , zu § 20 Abs. 2 FeV a.F.; sowie BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 3 C 31.10 - juris Rn. 11, zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV) noch über die erforderliche Befähigung verfügt, nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn er seine in der praktischen Fahrprüfung unter Beweis gestellten Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs mangels Aushändigung des Führerscheins über einen Zeitraum von zwei Jahren (legal) nicht betätigen konnte.