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   VGH Bayern, 27.10.1998 - 1 N 96.497   

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VGH Bayern, 27.10.1998 - 1 N 96.497 (https://dejure.org/1998,43205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1998 - 1 N 96.497 (https://dejure.org/1998,43205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 1 N 96.497 (https://dejure.org/1998,43205)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 9 N 13.1303

    Festsetzung einer Verkehrsfläche und einer Fläche für Aufschüttungen zur

    Dabei ist ein Abstellen auf den Umfang des Eingriffs in die verschiedenen Grundstücke und den Umfang der baulichen Maßnahmen bei Verwirklichung der einzelnen Varianten zulässig (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.1998 - 1 N 96.497 - juris Rn. 25) und in der Abwägungsentscheidung erfolgt (vgl. Sitzung des Bauausschusses vom 12.6.2012, Bl. 386 der Planungsakte).

    Schließich liegt auch hinsichtlich der festgesetzten Straßenbreite von 4, 5 m, die den Minimalanforderungen einer untergeordneten Straße nach den Richtlinien für die Anlage von Erschließungsstraßen entspricht, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der betroffenen Belange kein Abwägungsfehler vor (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.1998 - 1 N 96.497 - juris Rn. 27 zu einer 5, 5 m breiten Straße).

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 9 N 17.2391

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen

    Die Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den Verkehrswert können im Einzelfall nur dann zum Abwägungsmaterial gehören, wenn die Festsetzungen das überplante Grundstück selbst betreffen (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.1998 - 1 N 96.497 - juris Rn. 23), was hier nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 15.05.2023 - 15 N 22.1592

    Normenkontrollverfahren, Zulässigkeit, Antragsbefugnis, Nachbar, Abwägung,

    Die Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den Verkehrswert können im Einzelfall nur dann zum Abwägungsmaterial gehören, wenn die Festsetzungen das überplante Grundstück selbst betreffen (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.1998 - 1 N 96.497 - juris Rn. 23), was hier nicht der Fall ist.
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