Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aberkennung des Ruhegehalts bei Rückfall in die nasse Phase der Alkoholsucht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 62 S. 1 NBG; § 20 StGB; § 21 StGB; §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 NDO; § 85 Abs. 1 S. 1 NBG; § 12 Abs. 2 NDO; § 117 Abs. 7 NDO
Schuldhafte Verletzung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten bei Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit; Pflicht des Beamten zum Unterlassen des Griffes zum so genannten "ersten Glas Alkohol" nach einer Alkoholentziehungstherapie; Verletzung ... - Judicialis
NBG § 62 S. 1; ; NBG § 85 Abs. 1 S. 1; ; NDO § 12 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarische Ahndung eines schuldhaften Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholsucht - Alkoholabhängigkeit; Alkoholentziehungstherapie; Alkoholsucht; Rückfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen Alkoholmissbrauchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schuldhafte Verletzung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten bei Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit; Pflicht des Beamten zum Unterlassen des Griffes zum so genannten "ersten Glas Alkohol" nach einer Alkoholentziehungstherapie; Verletzung ...
- lexisnexis.de (Pressemitteilung)
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen Alkoholmissbrauchs
Verfahrensgang
- VG Hannover, 08.04.2003 - 18 A 1523/01
- OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3230 (Ls.)
- NVwZ-RR 2005, 553
- NZV 2006, 224 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
Gegen die Aberkennung des Ruhegehalts im Disziplinarverfahren bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 -, NVwZ 2002, 467). - BVerwG, 05.09.1979 - 1 D 32.78
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
Das Gesetz geht aber - wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt - von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen aus und setzt deshalb für die Aberkennung des Ruhehalts lediglich voraus, dass bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.1978 - 1 D 98.77 - Urt. v. 5.9.1979 - 1 D 32.78 -, BVerwGE 63, 262;… NDH, Urt. v. 13.6.2002 - 1 NDH L 1820/01 -). - BVerwG, 29.08.1978 - 1 D 98.77
Aberkennung des Ruhegehalts - Aktiver Beamten - Entfernung aus dem Dienst
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
Das Gesetz geht aber - wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt - von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen aus und setzt deshalb für die Aberkennung des Ruhehalts lediglich voraus, dass bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.1978 - 1 D 98.77 - Urt. v. 5.9.1979 - 1 D 32.78 -, BVerwGE 63, 262;… NDH, Urt. v. 13.6.2002 - 1 NDH L 1820/01 -). - BVerwG, 12.10.1999 - 1 D 25.98
Rückfall in Alkoholmissbrauch nach zwei Alkoholentwöhnungsbehandlungen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
Disziplinarrechtlich relevant ist der Rückfall in die nasse Phase der Alkoholsucht vielmehr erst dann, wenn die Entziehungskur erfolgreich war, d. h. den Beamten in der Lage versetzt hat, der Gefahr eines Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit mit Erfolg zu begegnen, und wenn die erneute Alkoholabhängigkeit negative Auswirkung auf den dienstlichen Betrieb hat (…BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, a.a.O.; BVerwG, v. 12.10.1999 - 1 D 25.98 - NDH, Urt. v. 13.05.2004, a.a.O.). - BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
Disziplinarmaßnahme der Kürzung von Dienstbezügen - Ausserdienstlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört es, nach einer Alkoholentziehungstherapie den Griff zum sogenannten "ersten Glas Alkohol" zu unterlassen, weil jeglicher Genuss von Alkohol nach einer Entziehungstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001 - 1 D 64/01 - BVerwG, Urt. v. 11.02.1998 - 1 D 21.97 - NDH, Urt. v. 13.05.2004 - 1 NDH L 3/03 -).
- OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 20 LD 13/08
Annahme einer erfolgreichen Entziehungskur eines Beamten mit dem Ergebnis über …
Disziplinarrechtlich relevant ist der Rückfall in die nasse Phase der Alkoholsucht vielmehr erst dann, wenn die Entziehungskur erfolgreich war, d. h. den Beamten in die Lage versetzt hat, der Gefahr eines Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit mit Erfolg zu begegnen, und wenn die erneute Alkoholabhängigkeit negative Auswirkung auf den dienstlichen Betrieb hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, a.a.O.; BVerwG, v. 12.10.1999 - 1 D 25.98 - NDH, Urt. v. 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03 -, juris …und Urt. v. 13.05.2004 - 1 NDH L 3/03 -). - OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund Dienstvergehen; …
Diese Auffassung ist aber unzutreffend, weil das Gesetz, wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt, von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen ausgeht (vgl. NDH, Urt. v. 28.1.2005 - 1 NDH L 6/03 - Urt. v. 13.06.2002 - 1 NDH L 1820/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02 - Urt. v. 26.09.2001 - 1 D 23/00 -). - OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04
Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der …
Diese Auffassung ist aber unzutreffend, weil das Gesetz, wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt, von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen ausgeht (vgl. NDH, Urt. v. 28.1.2005 - 1 NDH L 6/03 - Urt. v. 13.06.2002 - 1 NDH L 1820/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02 - Urt. v. 26.09.2001 - 1 D 23/00 -). - VG Meiningen, 11.08.2016 - 1 E 415/15
Zu den Anforderungen an die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit
Das Rechtsinstitut der begrenzten Dienstfähigkeit ist damit Ausdruck des hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums, dass der Beamte seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat, und mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar (BVerwG, Urteile vom 28.04.2005 - 2 C 1/04 - NVwZ-RR 2005, 553 und 30.08.2012 - 2 C 82/10 - NVwZ-RR 2012, 928; juris).