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   OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1994 - 1 O 1/94   

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https://dejure.org/1994,11140
OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1994 - 1 O 1/94 (https://dejure.org/1994,11140)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.11.1994 - 1 O 1/94 (https://dejure.org/1994,11140)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. November 1994 - 1 O 1/94 (https://dejure.org/1994,11140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Spielhalle; Bauvorbescheid

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1994 - 1 O 1/94
    Der Senat folgt damit im Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 C 57/89 -, NVwZ-RR 1993, 108), hält jedoch eine Halbierung des Wertes bei Bauvorbescheiden, die nicht nur eine Detailfrage regeln, nicht für angemessen (so aber BVerwG, aaO), da die Erteilung eines nicht lediglich Detailfragen regelnden Bauvorbescheides für den Bauherrn wirtschaftlich dieselbe Bedeutung hat, wie die Baugenehmigung selbst.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1994 - 1 O 1/94
    Der Senat hält es ferner nicht für angemessen, danach zu differenzieren, ob die Spielhalle in schon vorhandenen Gewerberäumen eingerichtet werden soll (so aber BayVGH, Beschl. v. 14.04.1993 - 2 B 90.2749 -, GewArch 1993, 496; vgl. demgegenüber ohne diese Differenzierung: BVerwG, Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 -, GewArch 1993, 84).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1994 - 1 O 1/94
    Der Senat hält es ferner nicht für angemessen, danach zu differenzieren, ob die Spielhalle in schon vorhandenen Gewerberäumen eingerichtet werden soll (so aber BayVGH, Beschl. v. 14.04.1993 - 2 B 90.2749 -, GewArch 1993, 496; vgl. demgegenüber ohne diese Differenzierung: BVerwG, Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 -, GewArch 1993, 84).
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