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LG Zwickau, 02.12.2008 - 1 O 113/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 02.12.2008 - 1 O 113/08
- OLG Dresden, 24.06.2009 - 6 U 24/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10
Nichterhebung von Gerichtskosten für die Berufungsinstanz: Vorzeitige Einlegung …
Stellt man daher das Kostenrisiko der Berufung einerseits dem Risiko eines endgültigen Rechtsverlustes andererseits gegenüber, durften sich die Berufungsführer aus prozessualer Vorsicht heraus durchaus herausgefordert fühlen, Berufung einzulegen (vgl. LG Zwickau 2.12.08 - 1 O 113/08 -).Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt daraus, dass eine konkrete Beschwer mangels Urteilserlasses nicht vorliegt (vgl. LG Zwickau 2.12.08 - 1 O 113/08 -).
- OLG Dresden, 24.06.2009 - 6 U 24/09
Amtspflichten eines Richters bei der Bearbeitung von Spruchsachen
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Zwickau - 1 O 113/08 - mit der Maßgabe aufgehoben, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 563, 18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2007 an den Kläger zu zahlen.