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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03   

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LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03 (https://dejure.org/2003,17179)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06.06.2003 - 1 O 117/03 (https://dejure.org/2003,17179)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 1 O 117/03 (https://dejure.org/2003,17179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Zu hoher Benzinverbrauch als Sachmangel

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 20.05.1987 - 2 U 170/86

    Abschluss eines Kaufvertrages über einen Neuwagen; Gewährleistungsregelungen in

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    Den korrekten Ansatzpunkt für eine angemessene Erfassung des infolge der Benutzung eintretenden Wertverlusts bietet eine anteilige lineare Abschreibung des Fahrzeugwerts im Verhältnis zu der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs (vgl. zu dieser Formel OLG Hamm, Urt. v. 17.12.1997, NJW 1997, 2121 f.; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten und der von ihr herangezogenen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 29.6.1993, NJW-RR 1994, 375; OLG Hamm, Urt. v. 10.12.1987, NJW-RR 1988, 1140; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520) ist für die zu erwartende Gesamtlaufleistung allerdings nicht der Standardwert von 150.000 km, der bei der von der Beklagten angestellten Berechnung einem Multiplikator von 0, 67 % entspricht, sondern ein Wert von jedenfalls 200.000 km anzusetzen.

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    (2) Der Bundesgerichtshof hat unter Auswertung der untergerichtlichen Rechtsprechung in 2 Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 1996 und 1997 (BGH, Urt. v. 14.2.1996, NJW 1996, 1337 ff.; Urt. v. 18.6.1997, NJW 1997, 2590 ff.) entschieden, daß bei Neuwagen eine Abweichung im Kraftstoffverbrauch von weniger als 10 % noch als unerheblich angesehen werden kann.

    Es ist angesichts der hohen Fertigungsqualität solcher Fahrzeuge vielmehr gerechtfertigt, von einer erhöhten Gesamtlaufleistung auszugehen, die der Kläger mit 200.000 km zutreffend beziffert hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 14.2.1996, NJW 1996, 1337 ff., wo hinsichtlich eines Volvo 945 Automatik eine Gesamtlaufleistung von 200.000 km angenommen wurde sowie LG Dortmund, Urt. v. 8.12.2000, NJW 2001, 3196, wonach bei einem fabrikneuen BMW 530 Touring eine Gesamtfahrleistung von sogar 250.000 km anzusetzen ist).

  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 103/80

    Umfang einer Garantiezusage - Einstandspflicht für die Einhaltung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    So ist insbesondere ein Verkaufsprospekt, der bei den Vertragsverhandlungen von beiden Seiten zugrundegelegt wird, bei der Auslegung der entsprechenden Willenserklärungen zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 12.2.1981, NJW 1981, 2295 f.).
  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87

    Streit über die Höhe der Nutzungsvergütung nach der Wandlung des Kaufvertrages

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    Entgegen der Ansicht der Beklagten und der von ihr herangezogenen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 29.6.1993, NJW-RR 1994, 375; OLG Hamm, Urt. v. 10.12.1987, NJW-RR 1988, 1140; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520) ist für die zu erwartende Gesamtlaufleistung allerdings nicht der Standardwert von 150.000 km, der bei der von der Beklagten angestellten Berechnung einem Multiplikator von 0, 67 % entspricht, sondern ein Wert von jedenfalls 200.000 km anzusetzen.
  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    Den korrekten Ansatzpunkt für eine angemessene Erfassung des infolge der Benutzung eintretenden Wertverlusts bietet eine anteilige lineare Abschreibung des Fahrzeugwerts im Verhältnis zu der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs (vgl. zu dieser Formel OLG Hamm, Urt. v. 17.12.1997, NJW 1997, 2121 f.; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520).
  • LG Dortmund, 08.12.2000 - 8 O 404/00

    Neuwagenkauf/Gebrauchtwagenkauf - Nutzungsvergütung bei Kfz der gehobenen

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    Es ist angesichts der hohen Fertigungsqualität solcher Fahrzeuge vielmehr gerechtfertigt, von einer erhöhten Gesamtlaufleistung auszugehen, die der Kläger mit 200.000 km zutreffend beziffert hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 14.2.1996, NJW 1996, 1337 ff., wo hinsichtlich eines Volvo 945 Automatik eine Gesamtlaufleistung von 200.000 km angenommen wurde sowie LG Dortmund, Urt. v. 8.12.2000, NJW 2001, 3196, wonach bei einem fabrikneuen BMW 530 Touring eine Gesamtfahrleistung von sogar 250.000 km anzusetzen ist).
  • OLG Hamm, 29.06.1993 - 28 U 288/92

    Gesichtspunkte und Werte für die Bemessung der bei der Wandelung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    Entgegen der Ansicht der Beklagten und der von ihr herangezogenen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 29.6.1993, NJW-RR 1994, 375; OLG Hamm, Urt. v. 10.12.1987, NJW-RR 1988, 1140; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520) ist für die zu erwartende Gesamtlaufleistung allerdings nicht der Standardwert von 150.000 km, der bei der von der Beklagten angestellten Berechnung einem Multiplikator von 0, 67 % entspricht, sondern ein Wert von jedenfalls 200.000 km anzusetzen.
  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    (2) Der Bundesgerichtshof hat unter Auswertung der untergerichtlichen Rechtsprechung in 2 Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 1996 und 1997 (BGH, Urt. v. 14.2.1996, NJW 1996, 1337 ff.; Urt. v. 18.6.1997, NJW 1997, 2590 ff.) entschieden, daß bei Neuwagen eine Abweichung im Kraftstoffverbrauch von weniger als 10 % noch als unerheblich angesehen werden kann.
  • LG Aachen, 26.06.1991 - 11 O 203/90

    Geringfügiger Benzinmehrverbrauch eines Pkw kein Sachmangel L

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    Dem ist entgegen den vorgebrachten Bedenken der Beklagten, die mit einigen früheren untergerichtlichen Entscheidungen (LG Aachen, NJW-RR 1989, 1462; LG Braunschweig, DAR 1989, 424; LG Aachen, Urt. v. 26.6.1991, MDR 1992, 231 f.) von einem Grenzwert von 20 % ausgeht, sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu folgen.
  • LG Aachen, 25.04.1989 - 1 O 108/88

    Anspruch auf Wandelung eines Vertrages über den Kauf eines Neuwagens; Vorliegen

    Auszug aus LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
    Dem ist entgegen den vorgebrachten Bedenken der Beklagten, die mit einigen früheren untergerichtlichen Entscheidungen (LG Aachen, NJW-RR 1989, 1462; LG Braunschweig, DAR 1989, 424; LG Aachen, Urt. v. 26.6.1991, MDR 1992, 231 f.) von einem Grenzwert von 20 % ausgeht, sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu folgen.
  • LG Braunschweig, 30.06.1989 - 3 O 87/88
  • LG Stuttgart, 22.06.2007 - 8 O 180/06

    Schadensersatz bei erhöhtem Kraftstoffverbrauch

    Von einzelnen Instanzgerichten wird es deshalb auch als zulässig angesehen, den tatsächlichen Verbrauch eines konkreten Fahrzeugs durch Verbrauchstestfahrten zu bestimmen (vgl. beispielsweise LG Duisburg, Urt . v. 06.06.2003 - 1 O 117/03), auch wenn der angegebene Verbrauch auf dem Prüfstand ermittelt worden ist.
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Rechtsprechung
   LG Schwerin, 06.09.2005 - 1 O 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37637
LG Schwerin, 06.09.2005 - 1 O 117/03 (https://dejure.org/2005,37637)
LG Schwerin, Entscheidung vom 06.09.2005 - 1 O 117/03 (https://dejure.org/2005,37637)
LG Schwerin, Entscheidung vom 06. September 2005 - 1 O 117/03 (https://dejure.org/2005,37637)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 13.03.2006 - 3 U 136/05

    Berechtigung eines Treuhänders zur Durchführung einer Insolvenzanfechtung

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  • OLG Rostock, 27.02.2006 - 3 U 136/05

    Notwendigkeit der Einberufung einer Gläubigerversammlung zur Beauftragung eines

    Auf die Berufung der Beklagten werden das am 06.09.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Schwerin (Az.: 1 O 117/03) abgeändert und die Klage abgewiesen.
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