Rechtsprechung
LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- autokaufrecht.info
Vorbenutzung eines Wohnmobils als Mietfahrzeug - Minderung
- IWW
- RA Kotz
Minderwert eines gebrauchten Reisemobils wegen Vornutzung als Mietfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 11.05.1990 - 3 U 212/89
Agenturvertrag; Zusicherung; Eigenschaft; Zugesicherte Eigenschaft; …
Auszug aus LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10
Insoweit stellt allein die Tatsache der Eintragung einer Mietwagenfirma einen erheblichen, wertbestimmenden Faktor dar (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1990, 1144 f.), wie der Sachverständige in seiner mündlichen Anhörung bestätigt hat. - BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …
Auszug aus LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10
Zwar stellt die Angabe der Beklagten im Bestellformular "Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Mietwagen genutzt: Nein" keine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar, sondern lediglich eines Wissenserklärung oder eine Wissensmitteilung über die Angaben des Vorbesitzers (vgl. hierzu BGH, MDR 2008, 740 f.). - OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht über eine Vorbenutzung als Mietwagen
Auszug aus LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10
Insofern ist mit der Rechtsprechung in jedem Einzelfall auf die Dauer der atypischen Nutzung und den Zeitraum nach der Einstellung dieser Nutzung bis zum Verkaufszeitpunkt abzustellen, ob diese zu einer Beeinträchtigung und/oder Wertminderung des Fahrzeugs geführt hat und einen Sachmangel begründet (…vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdnr. 3206; OLG Köln, VersR 1997, 1368 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 f.). - OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95
Pflicht des Gebrauchtwagenkäufers zur Offenbarung einer atypischen Nutzung
Auszug aus LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10
Insofern ist mit der Rechtsprechung in jedem Einzelfall auf die Dauer der atypischen Nutzung und den Zeitraum nach der Einstellung dieser Nutzung bis zum Verkaufszeitpunkt abzustellen, ob diese zu einer Beeinträchtigung und/oder Wertminderung des Fahrzeugs geführt hat und einen Sachmangel begründet (…vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdnr. 3206; OLG Köln, VersR 1997, 1368 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 f.).
- LG Hamburg, 28.10.2016 - 326 O 31/16
Gebrauchtfahrzeugkauf: Sachmangel eines gebrauchten Kraftfahrzeugs wegen …
Während einige Gericht den Standpunkt vertreten, die Mietwagennutzung sei heutzutage keine atypische Nutzung mehr, insbesondere wenn es um sog. Jahreswagen gehe, die häufig zuvor als Mietwagen genutzt würden (LG Kaiserslautern, 25.03.09, NJW-RR 2010, 634 f.; AG Kiel 3.10.14 107 C 135/13 vgl. auch OLG Köln 29.05.96, VersR 1997, 1368 f., dass auf den konkreten jeweiligen Einzelfall abstellt), vertreten andere die Auffassung, eine gewerbliche Nutzung stelle in der Regel einen wertmindernden Faktor dar (wegen Abnutzung, Verschleiß, Auslastung, Fahrerzahl), der generell aufklärungsbedürftig sei (LG Bonn 20.11.12, 18 O 169/12; LG Mannheim 29.12.11, 1 O 122/10).So hat auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim (29.12.11, 1 O 122/10) der dort angehörte Sachverständige bestätigt, dass es eine nachweisbare Käuferpsychologie dahingebend gebe, dass sich die Vornutzung eines Fahrzeuges als Mietfahrzeug auf die Kaufpreisbestimmung erkennbar mindernd auswirke.
- OLG Düsseldorf, 28.12.2016 - 22 U 232/16
Fahrzeugkauf - Selbstfahrermietfahrzeug als Sachmangel
Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus der von ihr zitierten Entscheidung des LG Mannheim vom 29.12.2011 (1 0 122/10, DAR 2012, 150).
Rechtsprechung
LG Bonn, 30.09.2011 - 1 O 122/10 |
Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.09.2011 - 1 O 122/10
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11
Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 122/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor (zu Nr. 1) wie folgt neu gefasst wird:.Dieses Urteil sowie das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 122/10 - sind vorläufig vollstreckbar.