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LG Wiesbaden, 23.04.2003 - 1 O 181/02 |
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Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 23.04.2003 - 1 O 181/02
- OLG Frankfurt, 12.09.2003 - 2 W 43/03
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 12.09.2003 - 2 W 43/03
Ablehnung einer Verfahrensaussetzung wegen Abberufung des Geschäftsführers der …
hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main 2. Zivilsenat auf die Beschwerde der Klägerin vom 13.05.2003 (Bl. 276 d.A.) gegen den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 23.04.2003 - Az.: 1 O 181/02 (Bl. 273 275 d.A.) am 12. September 2003 beschlossen:.Der Rechtsstreit wird zur Fortsetzung des Verfahrens 1 O 181/02 an die 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt in dem vor dem Landgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 1 O 181/02 geführten Rechtsstreit die Zahlung restlicher Entgeltansprüche für erbrachte Dienstleistungen.
Der Beklagtenvertreter hat beantragt, das Verfahren 1 O 181/02 vor dem Landgericht Wiesbaden gemäß § 246 ZPO auszusetzen bis über die Rechtsmäßigkeit der Abberufung der Geschäftsführerin R. und der Rechtswirksamkeit der Neubestellung der neuen Geschäftsführer entschieden worden sei.