Rechtsprechung
LG Arnsberg, 08.11.2018 - 1 O 191/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,60764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 08.11.2018 - 1 O 191/17
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
- OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 85/18
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 08.11.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (Az.: 1 O 191/17) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.Die Klägerin beantragt daher, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Arnsberg,- I - 1 O 191/17 - vom 08.11.2018 die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie restliche 4.095,85 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2017 zu zahlen sowie festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, sie von vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 571, 44 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.
- OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 85/18
Lückenrechtsprechung
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 08.11.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg (I-1 O 191/17) zurückgenommen hat.