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LG Meiningen, 06.12.2012 - 1 O 201/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Verbrauchsgüterkauf - Notwendigkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08
Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch …
Auszug aus LG Meiningen, 06.12.2012 - 1 O 201/12
Der BGH hat in den Fällen, in denen nationales Recht mit einer europäischen Richtlinie nicht vereinbar ist, die Möglichkeit der richtlinienkonformen Auslegung eröffnet (vgl. BGHZ 192, 148 - 172).Die Rückabwicklung des Kaufvertrages umfasst auch den Ausbau der Holzvergaseranlage mit der Wiederherstellung des vorigen Zustandes (vgl. BGHZ 192, 148 bis 172).
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04
Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Meiningen, 06.12.2012 - 1 O 201/12
Es handelt sich um Aufwendungen des Klägers für die mangelhafte Holzvergaseranlage (BGH NJW 2005, 2848). - BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03
Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag
Auszug aus LG Meiningen, 06.12.2012 - 1 O 201/12
Dabei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 850 ff.). - OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf
Auszug aus LG Meiningen, 06.12.2012 - 1 O 201/12
Nachdem die Kläger unstreitig die mangelhafte Funktion der Anlage gerügt haben, wäre es Sache der Beklagten als Fachunternehmen gewesen, von den Klägern eine weitere Spezifizierung der Mängelrüge zu verlangen, wenn ihr die Angaben der Kläger nicht reichten, um eine sachgerechte Nachbesserung in die Wege zu leiten (vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1694 ff.).
- LG Bonn, 20.07.2016 - 9 O 350/15
Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen mangelhaften Getriebes
Nach neuerer Rechtsprechung und nach jedenfalls h.M. in der Literatur ist bei einem Verbrauchsgüterkauf keine Fristsetzung i.S.v. §§ 323, 439 BGB erforderlich, sondern nur das Abwarten einer angemessenen Frist nach Mängelanzeige gegenüber dem Verkäufer aufgrund gebotener europarechtskonformer Auslegung dieser Normen in Anbetracht des Inhalts der Richtlinie EGRL 44/1999 (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11; LG Meiningen, Urteil vom 06.12.2012, 1 O 201/12;… Palandt-Grüneberg, 74. Auflage, § 323, Rn. 12 m.w.N.).