Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15 (249)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50176
LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15 (249) (https://dejure.org/2016,50176)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.12.2016 - 1 O 2084/15 (249) (https://dejure.org/2016,50176)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Dezember 2016 - 1 O 2084/15 (249) (https://dejure.org/2016,50176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ansprüche von Käufer von vom Diesel-Abgasskandal betroffener Fahrzeuge

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises im Zuge der Abgas-Affäre - Einschlägige Werbung ist keine Garantie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15
    Andererseits ist die darauf beruhende Vermögensminderung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände sowie der Verkehrsauffassung in die Betrachtung einzubeziehen (BGH, Beschluss vom 09.07.1986 - GSZ 1/86).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15
    Ein vom Leistungsantrag auf Zahlung durch Umdeutung ggf. miterfasster Feststellungsantrag (BGH, Urteil v. 31.01.1984 - VI ZR 150/82) im Hinblick auf den ggf. bei Weiterverkauf eintretenden Vermögensverlust unter Berücksichtigung des Feststellungsinteresses im Hinblick auf die Verjährungsproblematik war nicht zuzusprechen, da eine Verkaufsabsicht nicht dargetan ist und insoweit der Zahlungsantrag nicht in einen solchen Feststellungsantrag umgedeutet werden kann.
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15
    Die Voraussetzung der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass das Integritätsinteresse und das Nutzungs- und Äquivalenzinteresse nicht "stoffgleich" sind, denn das Deliktsrecht schützt nicht das Interesse an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (BGH NJW 2011, 594 Tz. 26); eine Haftung nach § 823 entfällt daher, wenn das eingebaute fehlerhafte Teil lediglich zu einer Funktionsstörung der Gesamtsache führt (BGHZ 117, 183).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 264/82

    Fiktiver Zinsschaden des Versicherungsnehmers bei Zahlung des Versicherers in der

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15
    Bei einer Betrachtung der Vermögenssituation der Klägerin im Sinne der Differenzmethode (BGH, Urteil vom 03.07.1984 - VI ZR 264/82) ergibt sich, dass diese vor dem Vertragsschluss ein Vermögen in Höhe des Kaufpreises hatte und nunmehr das Fahrzeug in entsprechendem Wert (unter Berücksichtigung des Wertverlustes und der gezogenen bzw. nicht gezogenen Nutzungen) besitzt.
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90

    Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15
    Die Voraussetzung der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass das Integritätsinteresse und das Nutzungs- und Äquivalenzinteresse nicht "stoffgleich" sind, denn das Deliktsrecht schützt nicht das Interesse an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (BGH NJW 2011, 594 Tz. 26); eine Haftung nach § 823 entfällt daher, wenn das eingebaute fehlerhafte Teil lediglich zu einer Funktionsstörung der Gesamtsache führt (BGHZ 117, 183).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2016 - 1 O 2084/15
    Da der Schadensersatz dazu dient, den konkreten Nachteil des Geschädigten auszugleichen, ist der Schadensbegriff im Ansatz subjektbezogen (BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96).
  • LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 123/16

    Fehlende Zulassungsfähigkeit als Mangel eines Gebrauchtwagens - VW-Abgasskandal

    Es kommt daher nicht darauf an, ob der Kläger das Fahrzeug zur allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr verwenden kann (so aber LG Braunschweig, Urt . v. 29.12.2016 - 1 O 2084/15, mit dem Ergebnis, dass keine Ansprüche der dortigen Käuferin gegen die Volkswagen AG bestehen).
  • LG Stuttgart, 13.11.2019 - 3 O 254/18

    Diesel-Skandal: Daimler-Klagen sollen vor den EuGH

    Entscheidend ist vielmehr, dass die in der Mitlieferung des schadhaften Schalters liegende Gefahrenursache LG Braunschweig, Urt. v. 29.12.2016 - 1 O 2084/15 (249), NZV 2017, 189.
  • LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 163/16

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen

    Es kommt daher nicht darauf an, ob der Kläger das Fahrzeug zur allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr verwenden kann (so aber LG Braunschweig, Urt . v. 29.12.2016 - 1 O 2084/15, mit dem Ergebnis, dass keine Ansprüche der dortigen Käuferin gegen die Volkswagen AG bestehen).
  • LG Marburg, 24.09.2019 - 2 O 211/18
    Insoweit muss dem Käufer bewusst sein und ist es in der Regel auch, dass die angegebenen Werte (zulassungsregelkonform) nicht im Realbetrieb, sondern unter definierten, vom individuellen Realbetrieb abweichenden Testbedingungen ermittelt wurden, die primär darauf abzielen, eine Vergleichbarkeit der Testergebnisse hinsichtlich der Vielzahl von Testungen und Fahrzeugtypen zu erreichen und nicht den Realbetrieb des einzelnen Fahrzeuges abzubilden (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris; vgl. auch Riehm in DAR 2016, 12 ff.).

    Dass öffentlich-rechtlichen Motorenspezifikation dazu führt, dass der Pkw beschädigt oder zerstört wird, ist vom Kläger nicht dargetan und nicht ersichtlich (vgl. Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris; Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris).

    Der Vertragsschluss stellt insoweit nur eine mittelbare Folge dar (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris; Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris, vgl. auch Riehm in DAR 2016, S. 12 ff.).

    §§ 4 und 16 UWG sind keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris; Sprau in Palandt, Kommentar zum BGB, 77. Auflage 2018, § 823 BGB, Rn. 72 m.w.N.; Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris).

    Auch ein besonderes Vertrauen gerade im Hinblick auf ein Erreichung der Prüfzyklen der Euro-5-Norm ohne Verwendung einer manipulierenden Software ist nicht erkennbar und wird so auch nicht geltend gemacht (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von

    Verneint wird die Frage im Urteil des Landgerichts Braunschweig (Deutschland) vom 29. Dezember 2016 (1 O 2084/15).
  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 306 O 318/16

    Anspruch gegenüber dem Fahrzeughändler und dem Fahrzeughersteller auf

    Es kommt daher nicht darauf an, ob der Kläger das Fahrzeug zur allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr verwenden kann (so aber LG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, 1 O 2084/15 mit dem Ergebnis, dass keine Ansprüche der dortigen Käuferin gegen die V. AG bestehen).
  • LG Aachen, 16.05.2019 - 9 O 421/18
    Insoweit wäre ein Schaden des Käufers eines Fahrzeuges mit Manipulationssoftware durchaus denkbar, im konkreten Fall aber abzulehnen, da die Klägerin aufgrund der Entscheidung des Kraftfahrtbundesamtes das Fahrzeug weiterhin zu den mit dem Kaufvertragsschluss beabsichtigten Zwecken, nämlich der allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr, verwenden kann (ebenso LG Braunschweig Urt. v. 29.12.2016 - 1 O 2084/15, BeckRS 2016, 111293).
  • LG Heidelberg, 27.09.2019 - 3 O 111/19
    Unerheblich ist daher, dass der Kläger das Fahrzeug zur allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr verwenden konnte (LG Heidelberg, aaO.; a.A. LG Braunschweig, U. v. 29.12.2016, 1 O 2084/15, zitiert nach LG Baden-Baden, U. v. 27.4.2017 - 3 O 163/16, BeckRS 2017, 136694).
  • LG Aachen, 27.06.2019 - 9 O 491/18
    Insoweit wäre ein Schaden des Käufers eines Fahrzeuges mit Manipulationssoftware durchaus denkbar, im konkreten Fall aber abzulehnen, da die Klägerin aufgrund der Entscheidung des Kraftfahrtbundesamtes das Fahrzeug weiterhin zu den mit dem Kaufvertragsschluss beabsichtigten Zwecken, nämlich der allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr, verwenden kann (ebenso LG Braunschweig Urt. v. 29.12.2016 - 1 O 2084/15, BeckRS 2016, 111293).
  • LG Aachen, 06.06.2019 - 9 O 467/18
    Insoweit wäre ein Schaden des Käufers eines Fahrzeuges mit Manipulationssoftware durchaus denkbar, im konkreten Fall aber abzulehnen, da die Klägerin aufgrund der Entscheidung des Kraftfahrtbundesamtes das Fahrzeug weiterhin zu den mit dem Kaufvertragsschluss beabsichtigten Zwecken, nämlich der allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr, verwenden kann (ebenso LG Braunschweig Urt. v. 29.12.2016 - 1 O 2084/15, BeckRS 2016, 111293).
  • LG Darmstadt, 21.11.2018 - 11 O 130/18
  • LG Dortmund, 16.03.2017 - 25 O 179/16

    Rückabwicklung des Kaufvertrages eines Gebrauchtwagens nach Anfechtungserklärung

  • LG Heidelberg, 16.04.2019 - 4 O 429/18
  • OLG Braunschweig - 7 U 12/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • LG Hagen, 08.05.2019 - 8 O 356/18
  • LG Hagen, 08.05.2019 - 8 O 354/18
  • LG Heidelberg, 29.11.2018 - 2 O 131/18

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

  • LG Bamberg, 29.10.2020 - 23 O 450/19

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW Golf

  • LG Heidelberg, 17.12.2018 - 1 O 55/18
  • LG Marburg, 12.02.2020 - 7 O 243/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht