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LG Heidelberg, 22.09.2004 - 1 O 212/03 |
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Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 22.09.2004 - 1 O 212/03
- OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 15 W 29/04
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 15 W 29/04
Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Streitwertbeschwerde
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 22. September 2004 - 1 O 212/03 - (Streitwertfestsetzung) wird als unzulässig verworfen.Mit Beschluss vom 22.09.2004 hat das Landgericht H. im Verfahren 1 O 212/03 den Streitwert auf 13.076,28 EUR festgesetzt.