Rechtsprechung
   LG Bückeburg, 09.10.2014 - 1 O 23/14   

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https://dejure.org/2014,57753
LG Bückeburg, 09.10.2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,57753)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 09.10.2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,57753)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,57753)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bückeburg, 09.10.2014 - 1 O 23/14
    Wenn aus dem Zusammenhang weiter klar wird, dass für den Fristbeginn die Aushändigung der Belehrung maßgeblich ist und diese auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt als die Darlehnsvertragsurkunde selbst übergeben wird, schadet diese Formulierung gerade nicht (vgl. dazu BGH NJW-RR 2009, 709-711, zitiert nach juris, dort Rn. 19).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14   

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https://dejure.org/2014,4910
LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,4910)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27.02.2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,4910)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,4910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Vergabeentscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe der Lieferung eines Notarzteinsatzfahrzeuges für die Berufsfeuerwehr; Rechtschutzmöglichkeit eines Unternehmens bei Vorgehen gegen eine unterhalb der Schwellenwerte liegenden Vergabeentscheidung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch bei Unterschwellenvergaben: Kein Rechtsschutz ohne rechtzeitige Rüge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 6 Abs. 3 VOL/A; § 16 VOL/A; § 241 Abs. 2 BGB; § 242 BGB
    Rechtsschutz im Unterschwellenbereich - Pflicht zur unverzüglichen Rüge auch hier!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsverstöße sind auch unterhalb der Schwellenwerte zu rügen (VPR 2014, 270)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsverstöße sind auch unterhalb der Schwellenwerte zu rügen! (IBR 2014, 496)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 2150
  • VergabeR 2014, 832
  • ZfBR 2014, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Dresden, 13.08.2013 - 16 W 439/13

    Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Internetseite der

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf förmlich aus, so begründet er damit ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, aus dem grundsätzlich auch ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen folgen kann (OLG Dresden, Urt. v. 13.08.2013 - 16 W 439/13, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 12.08.2011 - 10 O 285/11

    An Vergabeverfahren teilnehmende Bieter haben bei Vergaben unterhalb des

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, gewährleistet, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2008 - 4 U 190/07, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 02.09.2008 - 8 W 117/08, zitiert nach juris; OLG Thüringen, Urt. v. 08.12.2008 - 9 U 431/08, zitiert nach juris; OLG G., Urt. v. 13.01.2010 - 27 U 1/09, zitiert nach juris; a.A. LG Duisburg, Urt. v. 12.08.2011 - 10 O 285/11, zitiert nach juris; LG Oldenburg, Urt. v. 16.05.2002 - 5 O 1319/02, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2010 - 2 W 37/10

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung im ein unterschwelliges

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Dabei richtet sich die Bestimmung des Streitwertes nicht nach § 50 Abs. 2 GKG, sondern nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 3 ZPO, wobei 5 Prozent der Angebotssumme des Angebots des Verfügungsklägers angemessen sind, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass das von ihm verfolgte wirtschaftliche Interesse höher liegt (OLG F., Beschl. v. 13.09.2011 - 6 W 51/11, zitiert nach juris; Weyand, aaO, § 102 GWB, Rn. 158f.; a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10, zitiert nach juris).
  • LG Oldenburg, 16.05.2002 - 5 O 1319/02

    Unterlassungsanspruch nach UWG: Vergabekammern zuständig!

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, gewährleistet, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2008 - 4 U 190/07, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 02.09.2008 - 8 W 117/08, zitiert nach juris; OLG Thüringen, Urt. v. 08.12.2008 - 9 U 431/08, zitiert nach juris; OLG G., Urt. v. 13.01.2010 - 27 U 1/09, zitiert nach juris; a.A. LG Duisburg, Urt. v. 12.08.2011 - 10 O 285/11, zitiert nach juris; LG Oldenburg, Urt. v. 16.05.2002 - 5 O 1319/02, zitiert nach juris).
  • LG Wiesbaden, 12.07.2012 - 4 O 17/12

    Bei einem Vergabeverfahren ist Voraussetzung für die Beantragung einer

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Zum Teil wird das Vorliegen eines Verfügungsgrundes zutreffend verneint, wenn der Bieter es versäumt hat, den Vergabeverstoß unverzüglich zu rügen (LG Wiesbaden, Beschl. v. 12.07.2012 - 4 O 17/12, zitiert nach juris; LG Berlin, Beschl. v. 05.12.2011 - 52 O 254/11, zitiert nach juris; Summa, in: jurisPK, Vergaberecht, 4. Aufl. (2013), VT zu § 100 GWB, Rn. 25ff.).
  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Schwellenwerts durch das Gericht bei

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Die Pflicht zur rechtzeitigen Rüge etwaiger Verstöße im Ausschreibungsverfahren wird im Unterschwellenbereich teilweise auf eine analoge Anwendung von § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB, § 241 Abs. 2 BGB oder § 242 BGB gestützt (vgl. zuletzt OLG München, 11.04.2013 - Verg 3/13, Rn. 24, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 08.12.2008 - 9 U 431/08

    Unterschwellenentscheidung

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, gewährleistet, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2008 - 4 U 190/07, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 02.09.2008 - 8 W 117/08, zitiert nach juris; OLG Thüringen, Urt. v. 08.12.2008 - 9 U 431/08, zitiert nach juris; OLG G., Urt. v. 13.01.2010 - 27 U 1/09, zitiert nach juris; a.A. LG Duisburg, Urt. v. 12.08.2011 - 10 O 285/11, zitiert nach juris; LG Oldenburg, Urt. v. 16.05.2002 - 5 O 1319/02, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Dabei ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Vergabestelle im Interesse der Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit hohe Anforderungen an die Eignung der Bieter richtet (OLG G., Beschl. v. 22.09.2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05, Rn. 48, zitiert nach juris; Weyand, aaO, § 6 VOL/A, Rn. 83 iVm. § 97 GWB, Rn. 976).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen: Primärrechtsschutz unterhalb der

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, gewährleistet, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2008 - 4 U 190/07, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 02.09.2008 - 8 W 117/08, zitiert nach juris; OLG Thüringen, Urt. v. 08.12.2008 - 9 U 431/08, zitiert nach juris; OLG G., Urt. v. 13.01.2010 - 27 U 1/09, zitiert nach juris; a.A. LG Duisburg, Urt. v. 12.08.2011 - 10 O 285/11, zitiert nach juris; LG Oldenburg, Urt. v. 16.05.2002 - 5 O 1319/02, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 05.12.2011 - 52 O 254/11

    Keine einstweilige Verfügung gegen die Erteilung eines Zuschlags für ein

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14
    Zum Teil wird das Vorliegen eines Verfügungsgrundes zutreffend verneint, wenn der Bieter es versäumt hat, den Vergabeverstoß unverzüglich zu rügen (LG Wiesbaden, Beschl. v. 12.07.2012 - 4 O 17/12, zitiert nach juris; LG Berlin, Beschl. v. 05.12.2011 - 52 O 254/11, zitiert nach juris; Summa, in: jurisPK, Vergaberecht, 4. Aufl. (2013), VT zu § 100 GWB, Rn. 25ff.).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • VK Sachsen, 21.07.2005 - 1/SVK/076-05

    Bietereignung nur als Prognoseentscheidung beurteilungsfähig

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens

  • OLG Oldenburg, 02.09.2008 - 8 W 117/08

    Möglichkeit des Primärrechtschutzes gegen Vergabeentscheidungen bei

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 1 S 1121/22

    Anforderungen bei gemeindlicher Bauplatzvergabe

    Falls sie mit ihrem Einwand auch oder stattdessen an die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur teils vertretene Auffassung anknüpfen möchte, wonach im vergaberechtlichen sog. Unterschwellenbereich eine ungeschriebene Pflicht zur rechtzeitigen Rüge von etwaigen Fehlern im Ausschreibungsverfahren bestehe, rechtfertigt auch das keine "Präklusion" des Vortrags der Beigeladenen zu 2. Die zur Begründung der genannten Rügepflicht (tatsächlich -obliegenheit) für zivilrechtliche Verfahren erwogenen dogmatischen Begründungsansätze wie eine analoge Anwendung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB oder eine Anknüpfung an § 241 Abs. 2 BGB oder an § 242 BGB (vgl. LG Bielfeld, Urt. v. 27.02.2014 - 1 O 23/14 - juris) kommen in einem - wie hier - öffentlich-rechtlich ausgestalteten, an Art. 3 Abs. 1 GG auszurichtenden Vergabeverfahren nicht in Betracht.
  • LG Zweibrücken, 17.04.2020 - 1 O 340/19

    Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterlassungsanspruch nur bei Rechtsverstoß!

    Die Prüfung von Rechtsfragen in einem solchen Vergabeverfahren ist als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zu qualifizieren, für die die Zivilgerichte zuständig sind (OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 U 190/07 - OLG Jena, Urteil vom 08.12.2008 - 9 U 431/08; LG Bielefeld, Urteil vom 27. Februar 2014 - 1 O 23/14 -).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14   

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https://dejure.org/2015,9307
LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2015,9307)
LG Aachen, Entscheidung vom 19.02.2015 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2015,9307)
LG Aachen, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2015,9307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf eines Darlehensvertrages; Widerrufsfrist; fehlerhafte Belehrung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Widerruf eines Darlehensvertrages; Widerrufsfrist; fehlerhafte Belehrung

  • Wolters Kluwer

    Vereinnahmung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank aus einem widerrufenem Immobiliendarlehensvertrag; Widerruf eines Dahrlehensvertrags mangels Vorliegen einer erforderlichen Belehrung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrauensschutz der Bank bei der Verwendung einer Widerrufsbelehrung nach BGB-InfoV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrauensschutz der Bank bei der Verwendung einer Widerrufsbelehrung nach BGB-InfoV

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamer Widerruf eines Darlehensvertrags wegen Fehlens einer erneuten Widerrufsbelehrung nach Änderung des Vertrages

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
    In diesem Fall finden die Vorschriften der §§ 491, 495 BGB a. F. Anwendung (vgl. BGH, Entscheidung v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12).

    Auch bei Verbraucherverträgen, die durch vorheriges vertragswidriges Verhalten des Verbrauchers bedingt sind, hat dieser Anspruch auf Einhaltung der zu seinem Schutz bestehenden gesetzlichen Regelungen, soweit die neuen Vereinbarungen nicht nur eine Änderung der Kreditbedingungen darstellen, die kein neues Kapitalnutzungsrecht begründen (BGH v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12).

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 15.08.2012 (VIII ZR 378/11) ist die Gesetzlichkeitsfiktion von der Ermächtigungsgrundlage des Art. 245 Nr. 1 EGBGB a.F. gedeckt und wirksam.

    Gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV gilt die hier erteilte Belehrung als ordnungsgemäß, da das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Textform verwandt wurde (vgl. BGH, Entscheidung v. 15.08.2012 - VIII ZR 378/11; BGH, Entscheidung v. 20.11.2013 - II ZR 264/10).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der

    Auszug aus LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
    Auch inhaltlich deckt sich damit die Widerrufsbelehrung der Beklagten mit dem Muster der Anlage vollends, so dass die Berufung auf den Vertrauensschutz hier vollumfänglich greift (OLG Düsseldorf v. 07.12.2012 - 17 U 139/11; OLG Frankfurt v. 22.06.2009 - 9 U 111/08).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08).
  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

    Auszug aus LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
    Gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV gilt die hier erteilte Belehrung als ordnungsgemäß, da das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Textform verwandt wurde (vgl. BGH, Entscheidung v. 15.08.2012 - VIII ZR 378/11; BGH, Entscheidung v. 20.11.2013 - II ZR 264/10).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 17 U 139/11

    Rechtsfolgen von Mängeln der Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkredit

    Auszug aus LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
    Auch inhaltlich deckt sich damit die Widerrufsbelehrung der Beklagten mit dem Muster der Anlage vollends, so dass die Berufung auf den Vertrauensschutz hier vollumfänglich greift (OLG Düsseldorf v. 07.12.2012 - 17 U 139/11; OLG Frankfurt v. 22.06.2009 - 9 U 111/08).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 28.01.2014 - 1 O 23/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14724
LG Bielefeld, 28.01.2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,14724)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 28.01.2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,14724)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 1 O 23/14 (https://dejure.org/2014,14724)
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