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LG Heidelberg, 27.04.2000 - 1 O 269/98 |
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Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 27.04.2000 - 1 O 269/98
- OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 95/00
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 95/00
Erhöhungsgebühr; derselbe Gegenstand; Klage auf Auflassung von …
3 W 95/00 1 O 269/98.Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Heidelberg vom 27.04.2000 - 1 O 269/98 - dahin abgeändert, dass aufgrund des Beschlusses des LG Heidelberg vom 03.12.1999 - 1 O 269/98 - und aufgrund des Beschlusses des OLG Karlsruhe vom 31.01.2000 - 17 W 51/99 - an Kosten zu erstatten sind: DM 22.072,36 nebst 4% Zinsen aus DM 21.132,42 seit 29.12.1999 und weitere 4% Zinsen aus DM 939, 94 seit 15.02.2000 von dem Beklagten an die Kläger.