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LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen von Ansprüchen gegen einen Arzt wegen einer behaupteten fehlerhaften Operation (hier: Lebendnierenspende)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13
- OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16
- BGH, 20.02.2018 - VI ZR 495/16
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
Auszug aus LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt im konkreten Fall unter Einsatz der von ihm zu erwartenden und zu fordernden medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eine nicht vertretbare Entscheidung über diagnostische oder therapeutische Maßnahmen getroffen oder diese nicht sorgfältig durchgeführt hat, also dem Standard eines Facharztes nicht genügt (vgl. BGH NJW 1996, 779, 780;… Katzenmeier, in: Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 6. Auflage, X Rn. 3 ff;… Hager, in: Staudinger, § 823 Rn. 18a). - BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz
Auszug aus LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13
Dieses gilt in einem verstärktem Maße bei einer altruistischen Organspende, bei der der Gesetzgeber in § 8 TPG gerade restriktive Regelungen getroffen hat, um die Gesundheit potentieller Organspender zu schützen und die Freiwilligkeit der Organspende sicherzustellen (vgl. zu letzteren Aspekten BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98, 1BvR 2182/98,1 BvR 2183/98). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05
Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst …
Auszug aus LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13
Die Behandlungsseite ist für die Behauptung, der Patient hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung (ebenfalls) in den Eingriff eingewilligt, nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Gerichts plausibel macht, er hätte bei rechtzeitiger Verdeutlichung der Behandlungsrisiken vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konfliktes keine sehr hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, da anderenfalls das Selbstbestimmungsrecht des Patienten unterlaufen würde (zu letzterem Gesichtspunkt insbesondere BGHZ 172, 1). - BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13
Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des …
Auszug aus LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13
Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte bzw. ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, darf der Tatrichter grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen (BGH, Urteil vom 30.09.2014, VI ZR 443/13).