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   LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08   

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LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08 (https://dejure.org/2009,51438)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2009 - 1 O 310/08 (https://dejure.org/2009,51438)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 1 O 310/08 (https://dejure.org/2009,51438)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08
    Hierunter sind nur solche Verlautbarungen zu verstehen, die entweder mittels einer Zusammenstellung von Zahlenmaterialien einen Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geben oder in Berichtsform den Vermögensstand des Unternehmens so umfassend darstellen, dass sie ein Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Aktiengesellschaft ermöglichen und den Eindruck der Vollständigkeit erwecken (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004, BGHZ 160, 134-149 [unter II 4 b]).

    Vielmehr muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (vgl. BGHZ 160, 134-149 [III 2 c]).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08
    Das Gericht darf die Urkundenvorlegung deshalb nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 [unter II 1 c cc (1)]).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08
    Die Nichterfüllung allgemeiner oder vertraglicher Pflichten reicht nicht aus; es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks, des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2001 - VI ZR 160/00, NJW 2001, 3702 [unter II 3 a]).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08
    Kommt der Gegner seiner sekundären Darlegungslast nach, bleibt es Sache der beweisbelasteten Partei, den Vortrag des Gegner zu widerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98 [unter II 4 b cc]).
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08
    Sie verfügten als Gründer der Gesellschaft über beträchtlichen Aktienbesitz, waren so Nutznießer des mit ihren Mitteilungen hervorgerufenen Kursanstiegs und konnten aus Verkäufen zu Zeiten hoher Kurse Gewinne in Millionenhöhe erlösen (vgl. etwa BGH, 160, 134-149; Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 - "EMTV"; BGH NJW 2008, 549-552- "ComROAD IV").
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08
    Danach trifft den Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei eine gewisse (sekundäre) Darlegungs- oder Behauptungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während ihr Gegner alle wesentlichen Tatsachen kennt oder kennen muss und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04 [unter II 2 b aa (2) (a)]).
  • BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 O 310/08
    Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind Umstände, deren Eintritt aufgrund konkreter Tatsachen mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2008 - II ZB 9/07 [unter III 2 a bb und cc]).
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LG Aachen, 22.01.2009 - 1 O 310/08 (https://dejure.org/2009,65823)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.01.2009 - 1 O 310/08 (https://dejure.org/2009,65823)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 1 O 310/08 (https://dejure.org/2009,65823)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 17.03.2010 - 13 U 33/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung i.R. einer

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 22.1.2009 (1 O 310/08) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, 1. die Beklagte in Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 22.1.2009 (1 O 310/08) zu verurteilen, Zug-um-Zug gegen Abtretung (hilfsweise: Übertragung) der Kommanditbeteiligung an der W. an die Klägerin 25.936,07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % seit dem 30.5.2003 zu zahlen.

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