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   LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07   

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LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07 (https://dejure.org/2008,30567)
LG Potsdam, Entscheidung vom 22.02.2008 - 1 O 35/07 (https://dejure.org/2008,30567)
LG Potsdam, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 1 O 35/07 (https://dejure.org/2008,30567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 513
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07
    Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht in der vom Bundesgerichtshof in Bezug genommenen Entscheidung vom 27. Oktober 1998 (NJW 1999, 1201, 1202) den in der Entscheidung vom 18.05.1973 (NJW 1973, 1854 f.) aufgestellten Grundsatz, der Staat lege seine öffentlich-rechtlichen Einnahmen in aller Regel nicht gewinnbringend an, sondern die öffentliche Hand verfüge über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel stets im Interesse der Allgemeinheit, nicht bestätigt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich ausgeführt, es könne auf sich beruhen, ob die Rechtsprechung in NJW 1973, 1854 der Überprüfung bedürfe, da sie jedenfalls in dem zu entscheidenden Fall - bei dem beklagten Pensionssicherungsverein handelte es sich um eine juristische Person des Privatrechts - keine Anwendung finden könne.

    An der vom Bundesverwaltungsgericht in NJW 1973, 1854 f. vertretenen, jedoch nicht näher begründeten Auffassung, dass der Staat seine Einnahmen nur für Zwecke des allgemeinen Wohls und nicht für Zwecke der Ertragserzielung verwende, mag richtig sein, dass der Staat die Verwaltung seiner Mittel nicht am Zweck der Gewinnerzielung, sondern der Finanzierung öffentlicher Aufgaben ausrichtet.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07
    Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht in der vom Bundesgerichtshof in Bezug genommenen Entscheidung vom 27. Oktober 1998 (NJW 1999, 1201, 1202) den in der Entscheidung vom 18.05.1973 (NJW 1973, 1854 f.) aufgestellten Grundsatz, der Staat lege seine öffentlich-rechtlichen Einnahmen in aller Regel nicht gewinnbringend an, sondern die öffentliche Hand verfüge über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel stets im Interesse der Allgemeinheit, nicht bestätigt.

    Die Höhe des verlangten Zinssatzes von 4 % ist im Hinblick auf die bezüglich ersparter Schuldzinsen geltende Vermutung (vgl. BVerwG NJW 1999, 1201, 1202 f.) nicht zu beanstanden und von dem beklagten Land auch nicht bestritten worden.

  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07
    Den Zinserträgen, zu denen die gezogenen Nutzungen gehören, sind die ersparten Zinszahlungen als Vorteile aus den rechtsgrundlos erhaltenen Beträgen gleichzustellen, soweit das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwendet wird (BGHZ 138, 160 = NJW 1998, 2354; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195).

    Gerade aus dem Gedanken der Zweckbindung staatlicher Finanzmittel in Richtung auf das Gemeinwohl ergibt sich, dass der Staat zum wirtschaftlichen Umgang mit seinen Geldmitteln verpflichtet ist (Schön, NJW 1993, 3289, 3291; dem folgend BayObLG NJW 1999, 1194, 1195).

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07
    15 Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Februar 2004 (NJW 2004, 1315, 1317) ausgeführt, bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde komme eine Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfüge.
  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07
    Den Zinserträgen, zu denen die gezogenen Nutzungen gehören, sind die ersparten Zinszahlungen als Vorteile aus den rechtsgrundlos erhaltenen Beträgen gleichzustellen, soweit das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwendet wird (BGHZ 138, 160 = NJW 1998, 2354; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14

    Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Der Zinsanspruch besteht nämlich jedenfalls in den Fällen, in denen der Fiskus als Erbschaftsbesitzer gemäß §§ 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 Abs. 1 und 2 BGB in Anspruch genommen wird (so auch LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9. März 2015 - 11 O 316/14).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Hat der Fiskus erhaltene Abgaben zurück zu gewähren, umfasst diese Verpflichtung daher grundsätzlich auch die Herausgabe von ersparten Zinsen (BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513).
  • OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14

    Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

  • LG Münster, 09.03.2015 - 11 O 316/14

    Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem Erbbesitzer

    Zur Begründung ihrer Rechtsauffassung berufen sich die Kläger vor allem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2012 (NJW-RR 2012, 1511) sowie auf Entscheidungen des Landgerichts Potsdam (NVwZ-RR 2008, 513), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1999, 1194) und des Oberlandesgerichts Köln (JurBüro 2001, 312).
  • OLG Hamm, 12.07.2011 - 27 U 25/11

    Verpflichtung des Fiskus als Anfechtungsgegner zum Nutzungsersatz wegen

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt ein Anspruch wegen tatsächlich gezogener Nutzungen gegen den Staat grundsätzlich nicht in Betracht; denn der Staat legt erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend an, sondern verfügt über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38/97, BVerwGE 107, 304 = NJW 1999, 1201; BVerwG, Urt. v. 30.04.2003 - 6 C 5/02, NVwZ 2003, 1385; BGH, Urt. v. 3.2.2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1 = NJW 2004, 1315, Rn. 32; Urt. v. 30.3.2004 - XI ZR 145/03, Rn. 32, juris; a.A. etwa LG Potsdam, Urt. v. 22.2.2008 - 1 O 35/07, NVwZ-RR 2008, 513).
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