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Rechtsprechung
   LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19711
LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,19711)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.06.2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,19711)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,19711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de

    Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig sein

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung der Bezeichnung "Architekt" im Internet ohne Eintragung in der Architektenliste; Zahlung einer Vertragsstrafe

  • kanzlei.biz

    Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Schuldner einer Unterlassungserklärung muss einschlägige Online-Branchendienste und Suchportale durchsuchen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Gelöschter" Architekt muss Einträge aus dem Internet löschen (lassen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei unzulässigen Inhalten im Internet müssen auch Branchenbucheinträge-Einträge kontrolliert und ggf entfernt werden - Falsche Bezeichnung als Architekt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Pflichten des Unterlassungsschuldners bei Branchenbucheinträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aus Architektenliste gelöschter Architekt muss Vertragsstrafe wegen weiter bestehendem Branchenauftritt zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schuldner einer Unterlassungserklärung muss einschlägige Online-Branchendienste kontrollieren

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner trifft Recherchepflicht

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 759
  • BauR 2016, 1973
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15
    Maßgeblich ist somit in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektive Parteiwille (vgl. BGH Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 - GRUR 2014, 595 f, mwN).

    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist (BGH Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 - GRUR 2014, 595 f, mwN.).

  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03

    Verwendung des Begriffs "Architektur"

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (4 U 140/03 = IBR 2005, 211) nicht als irreführend anzusehen, wenn ein Dipl.-Ing., der nicht Mitglied der Architektenkammer ist, auf seinem Briefkopf die Bezeichnung "Diplom-Ingenieur (TU) für Architektur" verwendet.
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28820
LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,28820)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.04.2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,28820)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. April 2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,28820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung zweier Darlehensverträge in ein Rückgewährschuldverhältnis wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung unter dem Gesichtspunkt eines unmissverständlichen Hinweises ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
    Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss den Verbraucher in die Lage versetzen, dieses zu verstehen und ausüben zu können (BGH Urteil vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11; BGH Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07).

    Er muss durch eine eindeutige Beschreibung des fristauslösenden Ereignisses in die Lage versetzt werden, die für ihn maßgebliche Frist für den Widerruf mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen (BGH Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
    Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat, oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992; vgl. auch zu § 7 VerbrKrG Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 18).

    Eine solche Verlängerung der dem Verbraucher nach dem Gesetz eingeräumten Widerrufsfrist begegnet indessen keinen Wirksamkeitsbedenken (vergleiche BGH, Urteil vom 13.01.2009, XI ZR 118/08, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
    Der Streitwert wird auf 234.000,00 EUR festgesetzt, vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016, XI ZR 366/15.
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
    Hierzu gehört, dass der Verbraucher der Belehrung ohne weiteres entnehmen kann, wann für ihn die Widerrufsfrist beginnt (BGH Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11).
  • BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
    Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss den Verbraucher in die Lage versetzen, dieses zu verstehen und ausüben zu können (BGH Urteil vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11; BGH Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
    Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat, oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992; vgl. auch zu § 7 VerbrKrG Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 18).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 04.10.2017 - 1 O 354/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67669
LG Kleve, 04.10.2017 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2017,67669)
LG Kleve, Entscheidung vom 04.10.2017 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2017,67669)
LG Kleve, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2017,67669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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