Rechtsprechung
LG Duisburg, 26.02.2008 - 1 O 360/06 |
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 26.02.2008 - 1 O 360/06
- OLG Düsseldorf, 05.06.2009 - 17 U 42/08
- BGH, 27.07.2010 - VI ZR 217/09
Wird zitiert von ...
- LG Duisburg, 23.08.2010 - 4 O 337/06
Begründung der Zuständigkeit des Gerichts auf die allgemeinen Regeln der …
Insoweit hat auch die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg in einem Parallelverfahren nach durchgeführter Beweisaufnahme die Verrichtungsgehilfeneigenschaft des Herrn für die Beklagte abgelehnt (LG Duisburg, Urteil vom 26.02.2008, 1 O 360/06), nachdem sich dort unter anderem die fehlende Verprovisionierung des Herrn durch die Beklagte ergab.Getätigte Investitionen der Beklagten erfolgten nicht nach den Grundsätzen der Risikomischung, sondern vielmehr in Form von Beteiligungen an der eigenen Unternehmensgruppe i.S.d. einer Holding- bzw. Finanzierungsgesellschaft, deren Unternehmenszweck dementsprechend in der Finanzierung der Konzern- und Schwestergesellschaften lag, worauf das AIG aber nicht anzuwenden ist (vgl. LG Duisburg, Urt. v. 26.02.2008, 1 O 360/06).
Ein Anspruch aus §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG scheidet unabhängig von den fehlenden Zurechnungsvoraussetzungen deshalb aus, weil es sich bei den Leistungen des Herrn bzw. der Beklagten - entgegen der Ansicht des Klägers - nicht um Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 KWG handelte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2007, I-17 W 51/07; LG Duisburg, Urt. v. 26.02.2008, 1 O 360/06).