Rechtsprechung
LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Haftung für Telefonwerbung durch "autorisierte Vertriebspartner" - Unverlangte Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen stellt grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar.
- damm-legal.de
§§ 823 Abs, 1, 1004 BGB
Telekom AG haftet für unerwünschte Werbeanrufe ihrer "autorisierten Vertriebspartner” (Callcenter-Betreiber) - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Anspruch auf Unterlassung von unerlaubten Werbeanrufen
- JurPC
Zu Unterlassungsanspruch, Wiederholungsgefahr und Einwilligung bei Telefonwerbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage eines Verbrauchers gegen einen Telefonanbieter auf Unterlassen weiterer, von Dritten im Auftrag des Unternehmens durchgeführter Telefonanrufe zum Zwecke der Werbung für einen Komplettanschluss
- adresshandel-und-recht.de
Telefonwerbung für Internet- und Telefonanschluss nur mit Einwilligung erlaubt
- info-it-recht.de
Zu Fragen der unzulässigen Telefonwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeanrufe ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anschlussinhaber unzulässig
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Auftraggeber haftet für unzulässige Werbeanrufe durch autorisierten Vertriebspartner
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Private können sich erfolgreich gegen unerwünschte Telefonanrufe wehren!
- lawbster.de (Kurzinformation)
Haftung bei unverlangter Telefonwerbung durch Dritte
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 028
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07
Lästige Werbeanrufe
Auszug aus LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08
Insoweit bedarf es der Klärung der Frage nicht, ob - wie es teilweise vertreten wird (vgl. Urteil des LG Heidelberg vom 11.12.2007, Az. 2 0 173/07, BeckRS 2008, 06465) - die Vorschrift des § 8 Abs. 2 UWG unmittelbar oder entsprechend auch auf Handlungen außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses anwendbar ist.Ein Verbot von Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis des Angerufenen ist in der Rechtsprechung auch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bekannt gewesen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 0 173/07).
Mit dieser Einschätzung befindet sich die Kammer im Einklang mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung (beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2006, Az. 9 U 167/06 [2.000,00 EUR], LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 O 173/07 [3.000,00 EUR], AG Schöneberg vom 23.05.2006, Az. 4 C 218/05 [4.000,00 EUR]).
- KG, 12.09.2006 - 9 U 167/06
Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Telefonwerbung
Auszug aus LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08
Mit dieser Einschätzung befindet sich die Kammer im Einklang mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung (beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2006, Az. 9 U 167/06 [2.000,00 EUR], LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 O 173/07 [3.000,00 EUR], AG Schöneberg vom 23.05.2006, Az. 4 C 218/05 [4.000,00 EUR]). - AG Berlin-Schöneberg, 23.05.2006 - 4 C 218/05
Auszug aus LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08
Mit dieser Einschätzung befindet sich die Kammer im Einklang mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung (beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2006, Az. 9 U 167/06 [2.000,00 EUR], LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 O 173/07 [3.000,00 EUR], AG Schöneberg vom 23.05.2006, Az. 4 C 218/05 [4.000,00 EUR]).
- LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Zimmervermittlungsagentur - Wettbewerbsverletzung: Mutmaßliche Einwilligung in …
Die durch das rechtsverletzende Verhalten der Beklagten vermutete Wiederholungsgefahr hätte nur dadurch ausgeräumt werden können, wenn die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hätte (…BGH, aaO Rn. 29;… Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, Rn. 25 f., juris; KG Berlin…, Urteil vom 15.09.2021 - 5 U 35/20, Rn. 35 mwN, juris; LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009 - 1 O 379/08, BeckRS 2010, 19721, beck). - LG Düsseldorf, 30.05.2012 - 23 S 236/11
Unterlassungsanspruch von Anrufen zu gewerblichen Zwecken als sog. Telefonwerbung
Auch aus diesem Vorbringen des Klägers lässt sich nicht folgern, dass die Beklagte die xxx AG mit der Bewerbung ihrer Versicherungen betraut hat und damit letztere mit Wissen und Wollen der Beklagten für diese tätig geworden ist (vgl. LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009, Az. 1 O 379/08, Rn. 16 zitiert nach juris).