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   LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04   

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https://dejure.org/2005,47559
LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04 (https://dejure.org/2005,47559)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 13.04.2005 - 1 O 398/04 (https://dejure.org/2005,47559)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 13. April 2005 - 1 O 398/04 (https://dejure.org/2005,47559)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04
    Er kann Nachbesserung und unter den Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB Ersatz seiner Aufwendungen für die Mängelbeseitigung sowie einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGHZ 74, 258 - 272).

    Daran kann die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrages als "Kaufvertrag" nichts ändern (BGHZ 74, 258 - 272; Palandt/Sprau, a.a.O., § 633 Rz. 4).

    Insoweit ist auch nur eine gemeinschaftliche Verfolgung der Rechte zulässig (BGHZ 74, 258-272).

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04
    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs steht ein Verhalten dem arglistigen Verschweigen gleich, wenn der Unternehmer ein Werk arbeitsteilig herstellen lässt, aber nicht die organisatorischen Voraussetzungen dafür schafft, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk mangelfrei ist, und der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (BGHZ 117, 318 -323) .

    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen (BGHZ 117, 318 - 323).

  • BGH, 28.11.1966 - VII ZR 79/65

    Begriff des engen Mangelfolgeschadens

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04
    Bei dem Mietausfall handelt es sich ebenfalls um einen Schaden, der über die Vorschriften der Gewährleistung zu ersetzen ist und der der Verjährung des § 638 BGB unterliegt (BGHZ 46, 238 -242).
  • OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98

    30jährige Gewährleistungsfrist bei fehlendem Spritzbewurf bei Innenputzarbeiten

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04
    Ein Organisationsverschulden des Bauunternehmers kann jedoch dann nicht angenommen werden, wenn Arbeiten durch einen Subunternehmer mangelhaft ausgeführt wurden, der Hauptunternehmer aber einen Bauleiter zur Überwachung der Arbeiten des Subunternehmers eingesetzt hatte ( OLG Hamm BauR 1999, 767, 786 ).
  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01

    Organisationsverschulden: Haften Unternehmer u. Architekt 30 Jahre?

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04
    Die Mängel können nur dann ein überzeugendes Indiz für eine fehlende oder unzureichende Organisation der Überwachung sein, wenn es nahezu undenkbar erscheint, dass diese Mängel im Falle einer ausreichenden Organisation übersehen worden wären (OLG Hamm BauR 2002, 1706 - 1708 ).
  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11

    Pflicht des Käufer zur Rückgabe der Bürgschaft

    Ende 2004 erhob der Beklagte zu 1. aus eigenem sowie abgetretenem Recht des Beklagten zu 2. eine Klage auf Rückzahlung der gezahlten Kaufpreise wegen Nicht- bzw. Schlechterfüllung der Kaufverträge (1 O 398/04, später 14 O 8/07, LG Wiesbaden = 10 U 56/08, OLG Frankfurt/Main = V ZR 130/09, BGH).
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