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   LG Oldenburg, 09.02.1977 - 1 O 435/76   

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https://dejure.org/1977,5713
LG Oldenburg, 09.02.1977 - 1 O 435/76 (https://dejure.org/1977,5713)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 09.02.1977 - 1 O 435/76 (https://dejure.org/1977,5713)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Februar 1977 - 1 O 435/76 (https://dejure.org/1977,5713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 928
  • VersR 1978, 239
 
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  • OLG Karlsruhe, 16.06.1971 - 1 U 163/70
    Auszug aus LG Oldenburg, 09.02.1977 - 1 O 435/76
    Nach alledem kann die Beklagte Vergütung für die gezogenen Nutzungen verlangen (vgl auch OLG Karlsruhe, NJW 71, 1809, 1810).

    Es konnte deshalb auch dahingestellt bleiben, ob das Wandlungsbegehren des Klägers mit Rücksicht auf die langandauernde intensive Nutzung des Fahrzeuges nicht gegen Treu und Glauben verstößt und somit als unzulässig anzusehen ist (vgl dazu OLG München, BB 55, 916; BGH, NJW 58, 1773; NJW 60, 2331; OLG Karlsruhe, NJW 71, 1809).

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus LG Oldenburg, 09.02.1977 - 1 O 435/76
    Es bietet sich jedoch an, die im Schadenersatzrecht für die Bewertung der entgangenen Gebrauchsvorteile entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (so auch Thielmann, aaO, 1073), da es hier wie dort um eine an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte Erfassung des Wertes geht, den die Nutzungsmöglichkeit eines Pkw's für einen privaten Kfz-Benutzer hat, der durch den Erwerb und die Aufbringung der laufenden Kosten zu erkennen gibt, dass ihm der Besitz eines Pkw's den Einsatz einer nicht unerheblichen Menge Geldes wert ist (vgl BGHZ 56, 214, 215f, 220).

    Nach der Rechtsprechung im Schadensersatzrecht ist ein die Vorhaltekosten maßvoll übersteigender Betrag zugrundezulegen (vgl BGHZ 56, 214, 221).

  • BGH, 29.09.1960 - VIII ZR 135/59
    Auszug aus LG Oldenburg, 09.02.1977 - 1 O 435/76
    Es konnte deshalb auch dahingestellt bleiben, ob das Wandlungsbegehren des Klägers mit Rücksicht auf die langandauernde intensive Nutzung des Fahrzeuges nicht gegen Treu und Glauben verstößt und somit als unzulässig anzusehen ist (vgl dazu OLG München, BB 55, 916; BGH, NJW 58, 1773; NJW 60, 2331; OLG Karlsruhe, NJW 71, 1809).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 158/57
    Auszug aus LG Oldenburg, 09.02.1977 - 1 O 435/76
    Es konnte deshalb auch dahingestellt bleiben, ob das Wandlungsbegehren des Klägers mit Rücksicht auf die langandauernde intensive Nutzung des Fahrzeuges nicht gegen Treu und Glauben verstößt und somit als unzulässig anzusehen ist (vgl dazu OLG München, BB 55, 916; BGH, NJW 58, 1773; NJW 60, 2331; OLG Karlsruhe, NJW 71, 1809).
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