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   LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14   

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https://dejure.org/2014,12651
LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14 (https://dejure.org/2014,12651)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.05.2014 - 1 O 44/14 (https://dejure.org/2014,12651)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 O 44/14 (https://dejure.org/2014,12651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 843 BGB
    Zur Auslegung des Begriffs "vermehrte Bedürfnisse" im Sinne von § 843 BGB

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz einer unfallbedingt beschädigten Zahnprothese

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Auslegung des Begriffs "vermehrte Bedürfnisse" im Sinne von § 843 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    "Vermehrte Bedürfnisse" im Sinne von § 843 BGB - Was ist darunter zu verstehen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich der Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 25.9.1973 - VI ZR 49/72, NJW 1974, 41) auf welche sich die oben genannte Ansicht stützt, eine Ersatzfähigkeit jedweder Aufwendungen für die Erneuerung künstlicher Gliedmaßen nicht entnehmen lässt.

    Daher seien laufende Ausgaben für die Erneuerung künstlicher Gliedmaßen erstattungsfähig (BGH, NJW 1974, 41, 42).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14
    Nach dieser wurden alle Ansprüche aus dem Schadensereignis endgültig und vollständig abgefunden; vorbehalten blieben jedoch unfallbedingter Verdienstausfall, immaterielle Schadensersatzansprüche im Sinne der BGH-Rechtsprechung (z.B. BGH, Urt. v. 24.5.1988 - VI ZR 326/87, NJW 1988, 2300) und zukünftige unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse.

    Dass die Parteien den Begriff in diesem Sinne verstanden, zeigt sich aus dem ebenfalls in der Teil-Abfindungserklärung enthaltenen Ausschluss von unfallbedingtem Verdienstausfall und immateriellen Schadensersatzansprüchen im Sinne der BGH-Rechtsprechung (z.B. BGH, Urt. v. 24.5.1988 - VI ZR 326/87, NJW 1988, 2300).

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14
    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass für die Abgeltung vermehrter Bedürfnisse in besonders gelagerten Fällen ein nach §§ 249, 251 BGB durchzuführender Schadensausgleich in Betracht kommt, wenn durch die einmalige Anschaffung eines Hilfsmittels für den Behinderten dessen erhöhtes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann (BGH, Urt. v. 12.7.2005 - VI ZR 83/04, NJW 2006, 1271, 1273; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.1.2013 - 12 U 95/12, Tz. 13, zitiert nach juris, jeweils zum Umbau einer Immobilie).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14
    Es muss sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die zudem nicht - wie etwa Heilungskosten - der Wiederherstellung der Gesundheit dienen (BGH, Urt. v. 20.1.2004 - VI ZR 46/03, NJW-RR 2004, 671 f. m.w.N.; Zoll , NJW 2014, 967 f.).
  • BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54

    Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14
    Als vermehrte Bedürfnisse anerkannt worden sind beispielsweise ständige Mehraufwendungen zur Instandhaltung einer Prothese oder für die Anschaffung von Wäsche, welche durch die Prothese stärker abgenutzt wird (BGH, Urt. v. 19.11.1955 - VI ZR 134/54, NJW 1956, 219, 220).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12

    Schadensersatz bei einem durch einen ärztlichen Behandlungsfehler

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14
    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass für die Abgeltung vermehrter Bedürfnisse in besonders gelagerten Fällen ein nach §§ 249, 251 BGB durchzuführender Schadensausgleich in Betracht kommt, wenn durch die einmalige Anschaffung eines Hilfsmittels für den Behinderten dessen erhöhtes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann (BGH, Urt. v. 12.7.2005 - VI ZR 83/04, NJW 2006, 1271, 1273; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.1.2013 - 12 U 95/12, Tz. 13, zitiert nach juris, jeweils zum Umbau einer Immobilie).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 17 U 122/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kosten eines Zahnimplantats als vermehrte

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 27.05.2014 (1 O 44/14) abgeändert.

    unter Abänderung des am 27.05.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 1 O 44/14,.

  • OLG Brandenburg, 21.10.2020 - 4 U 143/19

    Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten

    Sie führte (gemeinsam mit ihren beiden Gesellschaftern) gegen die Lieferantin einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Siegen zum Aktenzeichen 1 O 44/14, in dem sie die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu Händen der hiesigen Klägerin gegen Herausgabe des Forstschleppers verlangte.
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