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LG Aachen, 25.01.2000 - 1 O 46/00 |
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.01.2000 - 1 O 46/00
- OLG Köln, 27.01.2000 - 3 W 6/00
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 27.01.2000 - 3 W 6/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 26.01.2000 wird der Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25.01.2000 - 1 O 46/00 - teilweise abgeändert: I. Der Antragsgegnerin wird untersagt, die von der Bank A. AG, L.straße 5, W., zugunsten der Antragsgegnerin ausgestellte Erfüllungsbürgschaft vom 29.09.1997 mit der Referenznummer 8097-1896 in Höhe von DM 569.000,- als Bürgschaft auf erste Anforderung oder Einstandsverpflichtung auf erste Anforderung ohne Prüfung des Rechtsgrundes in Anspruch zu nehmen, aufgrund einer solchen Anforderung von der Bank A. AG Zahlungen zu verlangen und/oder anzunehmen.