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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10   

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https://dejure.org/2011,81221
LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,81221)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11.11.2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,81221)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11. November 2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,81221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Dortmund, 08.06.2011 - 1 O 172/09

    Anspruch aufgrund Aufklärungspflichtverletzungen aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m.

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Mit diesem Verfahren, Az. 1 O 192/09, wurden zwei weitere vor dem Landgericht anhängige Verfahren erledigt, ein weiteres der Erbengemeinschaft T., Az. 1 O 209/09, und eines der Frau L. T. persönlich gegen den Beklagten, Az. 1 O 172/09.

    Schließlich wird auf den Inhalt der beigezogenen Akten Landgericht Bielefeld, Az. 1 O 172/09, 1 O 192/09 und 1 O 209/09, die Gegenstand der mündlichen Verhandlungen waren, verwiesen.

    Denn hinsichtlich des LKWs verlangte die Klägerin in dem Verfahren 1 O 172/09 unter Berufung auf ihr Eigentumsrecht (nicht eines der Erbengemeinschaft) die Herausgabe von dem Beklagten.

  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 192/05

    Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Grundsätzlich wird der Anspruch erst mit Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz hinsichtlich des abschließenden Saldos fällig und einklagbar, vgl. BGH NJW 95, 188 - zitiert bei juris Rz. 5; NJW-RR 07, 245 - zitiert bei juris Rz. 8. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass durch die Klage das Ergebnis der Auseinandersetzung in zulässiger Weise vorweggenommen und dadurch ein weiteres Auseinandersetzungsverfahren vermieden wird, so wenn kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist.

    Streitpunkt über die Richtigkeit der Schlussrechnung sind in dem Prozess zu klären, BGH NJW-RR 07, 245 - zitiert bei juris Rz. 10.

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Grundsätzlich wird der Anspruch erst mit Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz hinsichtlich des abschließenden Saldos fällig und einklagbar, vgl. BGH NJW 95, 188 - zitiert bei juris Rz. 5; NJW-RR 07, 245 - zitiert bei juris Rz. 8. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass durch die Klage das Ergebnis der Auseinandersetzung in zulässiger Weise vorweggenommen und dadurch ein weiteres Auseinandersetzungsverfahren vermieden wird, so wenn kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist.
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 360/97

    Auslegung eines Beratervertrages

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Er richtet sich grundsätzlich gegen die Gesellschaft, kann aber bei einer "2-Mann-Gesellschaft", vgl. BGH NJW 99, 1180 - zitiert bei juris Rz. 19, oder, wenn keine Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, selbst bei noch bestehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten, vgl. BGH NJW-RR 06, 468 -zitiert bei juris Rz. 11, unmittelbar beim ausgleichpflichtigen Gesellschafter eingeklagt werden.
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 17/04

    Zulässigkeit der unmittelbaren Geltendmachung von Ansprüchen unter

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.11.2011 - 1 O 51/10
    Er richtet sich grundsätzlich gegen die Gesellschaft, kann aber bei einer "2-Mann-Gesellschaft", vgl. BGH NJW 99, 1180 - zitiert bei juris Rz. 19, oder, wenn keine Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, selbst bei noch bestehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten, vgl. BGH NJW-RR 06, 468 -zitiert bei juris Rz. 11, unmittelbar beim ausgleichpflichtigen Gesellschafter eingeklagt werden.
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64067
LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,64067)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,64067)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 1 O 51/10 (https://dejure.org/2011,64067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 166
    Anspruch auf Auskunft über die Namen und Adressen der Mitgesellschafter einer KG wie auch der Treugeber aus einer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.2009 - II ZR 264/08

    Kein schützenswertes Interesse der Mitgesellschafter untereinander auf Anonymität

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10
    Hierzu beruft er sich auf die Entscheidung des BGH vom 21.09.2009, II ZR 264/08.

    Der Beschluss des BGH vom 21.09.2009, II ZR 264/08 trage die Klage nicht und gehe an der wahren Interessen- und Rechtslage vorbei.

    Folgt man insoweit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.09.2009, II ZR 264/08 zur GbR, so handelt es sich bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter um eine Angelegenheit der Gesellschaft im Sinne von § 716 BGB und damit auch von § 8 GesV.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21.09.2009, II ZR 264/08) ist jedem Vertragsverhältnis das Recht, seinen Vertragspartner zu kennen, immanent und kann nicht ausgeschlossen werden.

  • LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 13 O 251/09

    Kommanditist eines Immobilienfonds hat Anspruch auf Auskunftserteilung über Namen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10
    Demgemäß unterliegt der Kläger nur in geringem Umfang und waren die Kosten daher insgesamt der Beklagten aufzuerlegen (vgl. auch LG Düsseldorf, 13 O 251/09, Urteil vom 05.10.2009).
  • LG Aachen, 11.06.2010 - 8 O 466/09

    Anspruch eines Treugebers einer treuhänderisch tätigen Gesellschaft auf Nennung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10
    Das zusammengehörende "Bündel" von Treuhandvertrag und Gesellschaftsvertrag unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 242 BGB, ebenso wie der Gesellschaftsvertrag für sich genommen (BGH, NJW 1988, 1903ff; LG Aachen, Urteil vom 11.06.2010, 8 O 466/09, Rz. 22- juris).
  • OLG Hamburg, 26.06.2009 - 11 U 75/09

    Mittelbare Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Auskunftspflicht des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10
    Darüber hinaus legt die Formulierung in § 3 in Verbindung mit § 5 des Gesellschaftsvertrags, wonach die Treugeber "Innengesellschafter" seien und im "Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander...wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt..." werden, in der Tat die vom OLG Hamburg und auch vom LG Aachen angenommene Innengesellschaft sowohl der Treugeber untereinander selbst als auch mit den übrigen Gesellschaftern nahe (vgl. hierzu OLG Hamburg, NZG 2010, 1342f und LG Aachen, NGZ 2010, 1339f).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87

    Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10
    Das zusammengehörende "Bündel" von Treuhandvertrag und Gesellschaftsvertrag unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 242 BGB, ebenso wie der Gesellschaftsvertrag für sich genommen (BGH, NJW 1988, 1903ff; LG Aachen, Urteil vom 11.06.2010, 8 O 466/09, Rz. 22- juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2011 - 15 U 27/11

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.01.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 51/10) wird als unzulässig verworfen.
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