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LG Wiesbaden, 17.11.2009 - 1 O 72/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 Abs 1 BGB
Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung bei Devisentermingeschäften (hier verneint) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung bei Devisentermingeschäften (hier verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 17.11.2009 - 1 O 72/09
- OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 16 U 261/09
- BGH, 22.01.2013 - XI ZR 471/11
- OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 71/13
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 16 U 261/09
Streit zwischen Bank und Kunde über die Verbindlichkeit von …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 17.11.2009 (1 O 72/09) wird zurückgewiesen.das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 17.11.2009 - 1 O 72/09 - aufzuheben und festzustellen, dass die Klägerin den mit Schreiben der Beklagten vom 27.01.2009 geforderten Betrag in Höhe von 212.745,68 EUR nebst Zinsen und Gebühren ab dem 28.01.2009 dieser nicht schuldet.
- LG Wiesbaden, 17.11.2009 - 1 O 32/09
Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung bei Devisentermingeschäften (hier …
Die Klägerin bevollmächtigte hierzu ihren Onkel, den Zeugen A, der außer der Klägerin auch ihre Tante, Frau B (Parallelrechtsstreit Landgericht Wiesbaden, Az. 1 O 72/09), und die Eheleute C betreute. - OLG Rostock, 27.05.2011 - 5 U 164/10
Zur Auslegung eines Prozessvergleichs
Das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 17.09.2010 zum Geschäftszeichen 1 O 72/09 wird abgeändert.