Rechtsprechung
LG Potsdam, 10.03.2006 - 1 O 730/02 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.03.2006 - 1 O 730/02
- OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Prospekthaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Bezug auf die …
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. März 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.: 1 O 730/02, wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10.03.2006, Geschäftsnummer 1 O 730/02, wird aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen.
Das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10.03.2006, Geschäftsnummer 1 O 730/02, wird abgeändert, das Versäumnisurteil vom 14.06.2005 aufgehoben und die Beklagten zu 2), zu 6) und zu 7) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 102.258,38 EUR zuzüglich fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sei dem 01.11.2000 Zug um Zug gegen Übertragung des Kommanditanteils mit einer Einlagenhöhe von 200.000,00 DM, jetzt 102.258,38 EUR des Klägers an der V... GmbH und Co. Dritte KG (Kommanditisten-Nr. 1110) zu zahlen.