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   OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16   

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https://dejure.org/2017,54869
OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16 (https://dejure.org/2017,54869)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16 (https://dejure.org/2017,54869)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. April 2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16 (https://dejure.org/2017,54869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 46 OWiG, § 79 OWiG, § 261 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO
    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße Verweisung auf bei den Akten befindliche Lichtbilder zur Täteridentifizierung

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung - Lichtbilder zur Täteridentifizierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    Hinsichtlich der gerügten unzureichenden Aufklärung zur Frage der Geschwindigkeitsmessung verkennt das Rechtsbeschwerdevorbringen die Grundsätze der Rechtsprechung zur Anwendung von standardisierten Messverfahren (vgl. BGHSt 39, 291 ff.).

    Bei diesen Messverfahren genügt es in der Regel für eine ausreichende und nachvollziehbare Beweiswürdigung, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 01.09.2011, 1 Ss Bs 66/11).

    Darüber hinaus muss er sich aber nur dann von der Zuverlässigkeit der Messung überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (BGHSt 39, 291, 303 f.; Senat a. a. O.).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    "Will der Tatrichter bei der Abfassung der Urteilsgründe im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf eine bei den Akten befindliche Abbildung verweisen, so hat er dies deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 382).

    Hat der Tatrichter im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos die Überzeugung erlangt, dass Betroffene(r) und abgebildete Person identisch sind, so bedarf es im Regelfall keiner weiteren beschreibenden Ausführungen zu konkreten Übereinstimmungen/Merkmalen, wenn - wie hier - im Urteil gemäß StPO § 267 Abs. 1 S 3 StPO auf ein zur Identifizierung generell geeignetes Foto verwiesen wird (BGHSt 41, 376).

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.01.2016, 3 StR 425/15, NStZ-RR 2016, 178 f.) zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verweisung auf bei den Akten befindliche Lichtbilder als unbegründet.

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem o. g. Urteil vom 28.01.2016 (NStZ-RR 2016, 178 f.) zu dieser Problematik ausgeführt:.

  • OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Entbehrlichkeit von

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    Bei diesen Messverfahren genügt es in der Regel für eine ausreichende und nachvollziehbare Beweiswürdigung, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 01.09.2011, 1 Ss Bs 66/11).

    Dieser Grundsatz gilt auch bei Erhöhung des Regelsatzes wegen vorsätzlicher Tatbegehung (vgl. Senatsbeschluss vom 01.09.2011, 1 Ss Bs 66/11, bei juris).

  • BayObLG, 11.02.1998 - 2 ObOWi 25/98
    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    Wird eine unzureichende Sachaufklärung beanstandet, sind die Umstände anzugeben, aufgrund derer sich der Tatrichter zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen; daneben ist grundsätzlich der Inhalt etwaiger auf diese Beweisaufnahme gerichteter Beweisanträge und der hieraus ergangenen Entscheidungen des Tatgerichts mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2013, 1 StR 602/12; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.2012, 121 Ss 245/12, jeweils bei juris) wie auch die für den Betroffenen günstigen Tatsachen, die sich aus der beantragten Beweisaufnahme ergeben hätten (BayObLG, Beschluss vom 11.02.1998, 2 ObOWi 25/98, bei juris).
  • OLG Bamberg, 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17

    Bezugnahme auf Lichtbilder im Urteil durch Angabe der Aktenfundstelle

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    Für den vorliegenden Fall führt dies zu dem Ergebnis, das die oben wiedergegebenen Ausführungen des angefochtenen Urteils hinreichend deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen, dass der Tatrichter die in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Abbildung der Betroffenen auf Bl. 8 Mitte d. A. gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO zum Gegenstand der Urteilsgründe machen wollte und gemacht hat (ebenso für eine vergleichbare Fallgestaltung und mit überzeugender, dem o. g. Urteil des BGH folgender Begründung: OLG Bamberg, Beschluss vom 14.11.2016, 3 Ss OWi 1164/16, sowie Beschluss vom 06.02.2017, 3 Ss OWi 156/17, bei juris).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    Wird eine unzureichende Sachaufklärung beanstandet, sind die Umstände anzugeben, aufgrund derer sich der Tatrichter zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen; daneben ist grundsätzlich der Inhalt etwaiger auf diese Beweisaufnahme gerichteter Beweisanträge und der hieraus ergangenen Entscheidungen des Tatgerichts mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2013, 1 StR 602/12; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.2012, 121 Ss 245/12, jeweils bei juris) wie auch die für den Betroffenen günstigen Tatsachen, die sich aus der beantragten Beweisaufnahme ergeben hätten (BayObLG, Beschluss vom 11.02.1998, 2 ObOWi 25/98, bei juris).
  • OLG Bamberg, 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16

    Voraussetzungen wirksamer Lichtbildbezugnahme

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    Für den vorliegenden Fall führt dies zu dem Ergebnis, das die oben wiedergegebenen Ausführungen des angefochtenen Urteils hinreichend deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen, dass der Tatrichter die in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Abbildung der Betroffenen auf Bl. 8 Mitte d. A. gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO zum Gegenstand der Urteilsgründe machen wollte und gemacht hat (ebenso für eine vergleichbare Fallgestaltung und mit überzeugender, dem o. g. Urteil des BGH folgender Begründung: OLG Bamberg, Beschluss vom 14.11.2016, 3 Ss OWi 1164/16, sowie Beschluss vom 06.02.2017, 3 Ss OWi 156/17, bei juris).
  • OLG Jena, 10.10.2007 - 1 Ss 356/06
    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    Dieser lebensnah begründeten und sachgerechten Bewertung schließt sich der Senat unter Aufgabe früherer Rechtsprechung (u. a. NZV 2008, 165) uneingeschränkt an.
  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
    So wird teilweise auch die Notwendigkeit verneint, den Gesetzeswortlaut zu wiederholen oder mitzuteilen, die Verweisung geschehe 'wegen der Einzelheiten' (hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 1 Ss (Owi) 96 B/97, NStZ-RR 1998, 240 mwN).
  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

  • OLG Koblenz, 13.05.2016 - 2 OWi 4 SsRs 128/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertbarkeit einer

  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem

    Teilweise wird anerkannt, dass dieser Grundsatz auch bei Erhöhung des Regelsatzes auf bis zu 500 Euro wegen vorsätzlicher Tatbegehung gelten soll (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2017-1 OLG 151 SsBs 62/16).
  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter

    Hat das Gericht - wie im vorliegenden Fall - von dieser unmissverständlichen Bezugnahme durch Bezeichnung der Paragraphen keinen Gebrauch gemacht, aber eindeutig seinen Willen zu erkennen gegeben, dass es die damit einhergehenden Erleichterungen bei der Abfassung der Urteilsgründe in zulässiger Weise in Anspruch nehmen will, reicht dies nach der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGHSt 41, 376; StraFo 2016, 155; Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 2015 - 3 Ws (B) 185/15 und vom 29. Dezember 2014 - 3 Ws (B) 654/14 - Thüringer OLG, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - III 4 RBs 447/17 - und vom 23. März 2017 - III 4 RVs 30/17 - OLG Bamberg, Beschlüsse vom 6. Februar 2017 - 3 Ss OWi 156/17 und vom 14. November 2016 - 3 Ss OWi 1164/16 -, jeweils juris) aus.
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - Ss OWi 95/19
    Teilweise wird anerkannt, dass dieser Grundsatz auch bei Erhöhung des Regelsatzes auf bis zu 500 Euro wegen vorsätzlicher Tatbegehung gelten soll (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2017-1 OLG 151 SsBs 62/16).
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