Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18434
OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21 (https://dejure.org/2021,18434)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21 (https://dejure.org/2021,18434)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21 (https://dejure.org/2021,18434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44 StGB, § 69 Abs 1 StGB, § 69 Abs 2 Nr 3 StGB, § 142 StGB, § 331 Abs 1 StPO
    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis

  • beck-blog

    Rechtsmittelbeschränkung auf Fahrerlaubnisentziehung mit Ziel der Festsetzung eines Fahrverbotes

  • strafrechtsiegen.de

    Rechtsmittelbeschränkung auf Fahrerlaubnisentziehung unter Ausnahme des Strafausspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines Fahrverbots statt Entzug der Fahrerlaubnis; Grenze des Fremdschadens bei Unfallflucht; Kein Verschlechterungsverbot bei Austausch der Nebenfolge

  • rechtsportal.de

    In der Berufungsinstanz kann die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entziehung der Fahrerlaubnis (unter Ausnahme des Strafausspruchs) mit der Anordnung eines Fahrverbotes (§

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Unfallflucht bei 3911 Euro Fremdschaden: Trotzdem Indizwirkung des § 69 Abs. 2 StGB erschüttert

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 07.01.1997 - 4 Ss 672/96

    Revisionsbeschränkung auf die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Der Maßregelausspruch ist losgelöst vom Strafausspruch beurteilbar, wenn die Gründe des angefochtenen Urteils eine Wechselwirkung mit der Strafzumessung nicht belegen und der Rechtsmittelführer die (ggfs. doppelrelevanten) Feststellungen, welche die Maßregelanordnung tragen, nicht in Frage stellt, sondern zu erkennen gibt, sie seien lediglich nicht geeignet, die Anordnung zu tragen (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.01.1997 - 4 Ss 672/96, NZV 1997, 316, 317; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.02.2002 - 2 Ss 21/02, juris Rn. 7; OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2005 - 2 Ss 130/05, NStZ-RR 2005, 385 [Ls]).

    Es müssen Umstände vorliegen, die sich von den Tatumständen des Durchschnittsfalles deutlich abheben (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.01.1997 - 4 Ss 672/96, NZV 1997, 316, 317 m.w.N.).

  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Eine Beschränkung in diesem Sinne ist grundsätzlich zulässig und als solche wirksam, wenn sich der Gegenstand der Anfechtung als ein Teil der Entscheidung darstellt, der losgelöst von den nicht angegriffenen Entscheidungsteilen eine in sich selbstständige Prüfung und Beurteilung zulässt, wenn also lediglich Beschwerdepunkte angegriffen werden, die rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (BayObLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 207/05

    Berufung; Beschränkung; Fahrverbot; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Die Gegenansicht beruft sich auf die Rechtsnatur der Nebenstrafe, die den Ausschluss einer Wechselwirkung nicht zulasse (OLG Düsseldorf NZV 1993, 76; OLG Hamm NStZ 2006, 592; OLG Jena NZV 2006, 167 f.; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, § 318 Rn. 22).
  • OLG Dresden, 08.07.2005 - 2 Ss 130/05

    Revision

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Der Maßregelausspruch ist losgelöst vom Strafausspruch beurteilbar, wenn die Gründe des angefochtenen Urteils eine Wechselwirkung mit der Strafzumessung nicht belegen und der Rechtsmittelführer die (ggfs. doppelrelevanten) Feststellungen, welche die Maßregelanordnung tragen, nicht in Frage stellt, sondern zu erkennen gibt, sie seien lediglich nicht geeignet, die Anordnung zu tragen (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.01.1997 - 4 Ss 672/96, NZV 1997, 316, 317; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.02.2002 - 2 Ss 21/02, juris Rn. 7; OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2005 - 2 Ss 130/05, NStZ-RR 2005, 385 [Ls]).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 104/18

    Regelmäßig keine parallele Anordnung von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung schließen sich einander regelmäßig aus (BGH, Beschluss vom 07.08.2018 - 3 StR 104/18, juris Rn. 6) und stehen daher in einer untrennbaren Wechselbeziehung.
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Danach ist grundsätzlich auch eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis möglich (BGH, Urteil vom 23.06.1992 - 1 StR 211/92; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2001 - 4 StR 306/00, juris Rn. 19 m.w.N.) ist es geboten, hierbei dem in den Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren und Entscheidungsteile von der Nachprüfung auszunehmen, die von keiner Seite beanstandet worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1992 - 2 Ss 187/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Die Gegenansicht beruft sich auf die Rechtsnatur der Nebenstrafe, die den Ausschluss einer Wechselwirkung nicht zulasse (OLG Düsseldorf NZV 1993, 76; OLG Hamm NStZ 2006, 592; OLG Jena NZV 2006, 167 f.; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, § 318 Rn. 22).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Danach ist grundsätzlich auch eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis möglich (BGH, Urteil vom 23.06.1992 - 1 StR 211/92; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
    Der Maßregelausspruch ist losgelöst vom Strafausspruch beurteilbar, wenn die Gründe des angefochtenen Urteils eine Wechselwirkung mit der Strafzumessung nicht belegen und der Rechtsmittelführer die (ggfs. doppelrelevanten) Feststellungen, welche die Maßregelanordnung tragen, nicht in Frage stellt, sondern zu erkennen gibt, sie seien lediglich nicht geeignet, die Anordnung zu tragen (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.01.1997 - 4 Ss 672/96, NZV 1997, 316, 317; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.02.2002 - 2 Ss 21/02, juris Rn. 7; OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2005 - 2 Ss 130/05, NStZ-RR 2005, 385 [Ls]).
  • KG, 10.12.2021 - 3 Ss 56/21

    Anforderungen an eine Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels

    Das Fahrverbot und die Fahrerlaubnisentziehung schließen sich einander regelmäßig aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 104/18 -, juris m.w.N.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 14. Juni 2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21 -, juris) und stehen daher in einer untrennbaren Wechselbeziehung.
  • KG, 10.12.2021 - 161 Ss 113/21

    Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels; Wechselwirkung zwischen Fahrverbot

    Das Fahrverbot und die Fahrerlaubnisentziehung schließen sich einander regelmäßig aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 104/18 -, juris m.w.N.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 14. Juni 2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21 -, juris) und stehen daher in einer untrennbaren Wechselbeziehung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht