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   OLG Zweibrücken, 13.07.2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36276
OLG Zweibrücken, 13.07.2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17 (https://dejure.org/2017,36276)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.07.2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17 (https://dejure.org/2017,36276)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17 (https://dejure.org/2017,36276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 WaffG, § 2 Abs 2 WaffG, § 36 WaffG, § 37 Abs 1 S 1 Nr 1 WaffG, § 40 Abs 5 S 3 WaffG
    Unerlaubter Munitionsbesitz und Nichtanzeige eines Munitionsfundes: Waffenrechtlicher Munitionsbegriff; Besitzrecht bei Inbesitznahme von Waffen; Konkurrenzverhältnis zwischen Strafnorm und Bußgeldtatbestand; Dereliktionsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Funktionsfähigkeit ohne Belang für den Munitionsbegriff des Waffengesetzes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Funktionsfähigkeit ohne Belang für den Munitionsbegriff des Waffengesetzes

  • rechtsportal.de

    Konkrete Funktionsfähigkeit ohne Belang für den Munitionsbegriff des Waffengesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pass auf oder ich knüppel dich nieder!: Versuchte Nötigung, aber Rücktritt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1992 - 4 StR 539/92

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Besitz und unerlaubter tatsächlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17
    Straftat- und Bußgeldtatbestand können ohne weiteres nebeneinander bestehen bleiben (anders bei Erwerb einer Schusswaffe durch Erbschaft [nach altem Recht]: BGH, NStZ 1993, 192 [192]).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    b) Die wegen Verstoßes gegen die in § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG normierte Anzeigepflicht in Betracht zu ziehende Ordnungswidrigkeit (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG) sperrt die gewichtigere Strafvorschrift des § 52 WaffG nicht (§ 21 OWiG; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17 Rn. 16-21 mwN; MüKo/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 20, 56 und § 53 WaffG Rn. 46; vgl. indes zum Vorrang der Ordnungswidrigkeit als spezielles Gesetz gemäß § 55 Nr. 15, § 28 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 WaffG aF (entspricht § 20 Abs. 1, § 53 Abs. 1 Nr. 7 WaffG nF) nach Verstoß des Erben gegen seine Pflicht, das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte zu beantragen: BGH, Beschluss vom 24. November 1992 - 4 StR 539/92 Rn. 5, BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Tatsächliche Gewalt 1).
  • OLG Oldenburg, 12.04.2021 - 1 Ss 14/21

    Unerlaubter Besitz von Waffen und Munition; Kein rechtsgeschäftlicher Erwerb für

    Damit soll sichergestellt werden, dass sich Erlaubnispflichtige Waffen und Munition nur im Besitz von Personen befinden, die die entsprechenden waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (vlg. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17, juris Rn. 20; vgl. auch: MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., WaffG § 53 Rn. 46; Gade a.a.O. § 37 Rn. 22).
  • OLG Koblenz, 24.03.2022 - 1 OLG 4 Ss 41/22

    Kein unerlaubter Besitz eines Revolvers bei unverzüglicher Anzeige bei

    Diese Vorschrift räumt implizit ein vorläufiges Besitzrecht ein bzw. suspendiert vorübergehend die Erlaubnispflicht (Gade/Gade, 2. Aufl. 2018, WaffG, § 37 Rn. 15a; König/Papsthart, WaffG, 2. Auflage 2012, § 37 Rn. 1; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17 -, juris).
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