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   OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18   

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https://dejure.org/2018,27957
OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18 (https://dejure.org/2018,27957)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18 (https://dejure.org/2018,27957)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. August 2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18 (https://dejure.org/2018,27957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung bei einer Lichtbildvorlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Der Beweiswert des Wiedererkennens kann insbesondere dadurch geschmälert sein, wenn das den Angeklagten zeigende Bild eine andere Größe und/oder Tönung als die Vergleichsbilder hat BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, juris Rn. 4).

    Denn auch dann bliebe offen, aufgrund welcher Merkmale diese zusammengestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 2 StR 470/97, juris Rn. 4), wie die polizeiliche Lichtbildvorlage im Einzelnen durchgeführt worden ist, anhand welcher Merkmale die Zeugen den Angeklagten als den Täter wiedererkannt haben und welcher Beweiswert dem jeweiligen Wiedererkennen im Hinblick auf diese Beweisumstände beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493; Beschluss vom 01.10.2008 - 5 StR 439/08, juris Rn. 8).

  • OLG Koblenz, 10.06.2015 - 1 Ss 188/13
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Der Tatrichter muss jedenfalls dann, wenn eine Lichtbildvorlage von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung ist, im Urteil in revisionsrechtlich überprüfbarer Weise erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt ist und welcher Beweiswert ihr zukommt (BGH, Beschlüsse vom 27.02.1996 - 4 StR 6/96, juris Rn. 9 und vom 22.11.2017 - 4 StR 468/17, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2015 - 1 Ss 188/13, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Entsprechende Ausführungen können zwar ggfs. entbehrlich sein, wenn der Tatrichter in den schriftlichen Urteilsgründen in verfahrensrechtlich beachtlicher Weise auf die in den Akten befindlichen Lichtbilder der Vorlage verweist (§ 267 Abs. 1 S. 3 StPO), weil diese dann dem Revisionsgericht als Anschauungsobjekte zur Verfügung stehen (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 267 Rn. 10; s.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 Ss 188/13, juris Rn. 9).

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 394/03

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Ausschlaggebend ist insoweit allein die materielle Rechtslage, nicht die (zufällige) äußere Verfahrensgestaltung (BGH, Beschluss vom 14.11.2003 - 2 StR 394/03, NStZ-RR 2004, 137).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Denn auch dann bliebe offen, aufgrund welcher Merkmale diese zusammengestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 2 StR 470/97, juris Rn. 4), wie die polizeiliche Lichtbildvorlage im Einzelnen durchgeführt worden ist, anhand welcher Merkmale die Zeugen den Angeklagten als den Täter wiedererkannt haben und welcher Beweiswert dem jeweiligen Wiedererkennen im Hinblick auf diese Beweisumstände beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493; Beschluss vom 01.10.2008 - 5 StR 439/08, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Will der Tatrichter bei der Abfassung der Urteilsgründe i.S.v. § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf eine bei den Akten befindliche Abbildung verweisen, so hat er dies deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 19.12.1995 - 4 StR 170/95, NJW 1996, 1420, 1421).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Hierbei ist in einer aus dem Urteil ersichtlichen Weise die zwecks Identifizierung erfolgte Beweiserhebung im Einzelnen nachzuvollziehen und insbesondere zu untersuchen, ob den in Nr. 18 S. 2 RiStBV niedergelegten Grundsätzen einer Wahlbildvorlage entsprochen wurde oder inwieweit gegebenenfalls die Gefahr einer - unter Umständen unbewussten - Beeinflussung des Zeugen durch sachfremde, das Beweisergebnis verfälschende äußere Umstände besteht (OLG Rostock, Beschluss vom 29.03.1996 - 1 Ss 217/95 I 7/96, StV 1006, 419; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2000 - 2a Ss 328/00, NStZ-RR 2001, 109).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Der Senat weist darauf hin, dass für die Frage, ob erneut eine Gesamtstrafe zu bilden ist, der jeweilige Vollstreckungsstand der früheren Verurteilungen zum Zeitpunkt des angegriffenen Urteils (21. Februar 2018) maßgeblich ist (BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72 und vom 10.04.2018 - 5 StR 71/18, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Denn auch dann bliebe offen, aufgrund welcher Merkmale diese zusammengestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 2 StR 470/97, juris Rn. 4), wie die polizeiliche Lichtbildvorlage im Einzelnen durchgeführt worden ist, anhand welcher Merkmale die Zeugen den Angeklagten als den Täter wiedererkannt haben und welcher Beweiswert dem jeweiligen Wiedererkennen im Hinblick auf diese Beweisumstände beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493; Beschluss vom 01.10.2008 - 5 StR 439/08, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Der Tatrichter muss jedenfalls dann, wenn eine Lichtbildvorlage von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung ist, im Urteil in revisionsrechtlich überprüfbarer Weise erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt ist und welcher Beweiswert ihr zukommt (BGH, Beschlüsse vom 27.02.1996 - 4 StR 6/96, juris Rn. 9 und vom 22.11.2017 - 4 StR 468/17, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2015 - 1 Ss 188/13, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 524/11

    Anforderungen an die Wahllichtbildvorlage und Verwertbarkeit sowie Beweiswert bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
    Auch hat der Tatrichter zu beachten und zu würden, dass einer sequentiellen Lichtbildvorlage im Regelfall ein höherer Beweiswert beizumessen ist, als einer simultanen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - 1 StR 524/11, JR 2012, 167 mit Anm. Eisenberg).
  • OLG Rostock, 29.03.1996 - 1 Ss 217/95
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 204/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Verschlechterungsverbot)

  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 71/18

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung von Vorstrafen

  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    Allerdings ist mit Blick auf den Umstand, dass § 267 Abs. 1 S. 3 StPO eine bestimmte Form für eine Verweisung nicht vorschreibt, ist darüber, ob der Tatrichter deutlich und zweifelsfrei erklärt hat, er wolle die Abbildung zum Bestandteil der Urteilsgründe machen, stets im Einzelfall unter Heranziehung seiner Darlegung insgesamt zu entscheiden (zu vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2016 - 3 StR 425/15 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18 - OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2017 - III - 4 RBs 427/17 -).
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