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   OLG Dresden, 06.09.2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21   

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https://dejure.org/2021,38697
OLG Dresden, 06.09.2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21 (https://dejure.org/2021,38697)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.09.2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21 (https://dejure.org/2021,38697)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. September 2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21 (https://dejure.org/2021,38697)
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Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Strafaussetzung zur Bewährung? - Begründungsmangel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 654/17

    Bemessung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Darstellung im Urteil: keine

    Auszug aus OLG Dresden, 06.09.2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21
    Zwar kommt dem Tatrichter bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 05. April 2018 - 1 StR 654/17 - m.w.N.).

    Der Tatrichter durfte dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung nicht versagen, ohne zu prüfen, ob nicht allein die Gefahr des Widerrufs der Strafaussetzung mit der Folge der Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten vermag (vgl. BGHR, StGB, § 56 Abs. 2 Sozialprognose 3; BGH, Urteil vom 05. April 2018 - 1 StR 654/17 -).

  • BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20

    Unzureichende Schuldfeststellung u.a. durch unterlassene, aber mögliche

    Auszug aus OLG Dresden, 06.09.2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21
    Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 47 JGG als auch der Verhängung eines Zuchtmittels in Form des Jugendarrestes handelt es sich nicht um Vorstrafen (vgl. BayObLG, StV 2021, 257 f.).
  • KG, 25.01.2019 - 161 Ss 163/18

    Anforderungen an Bewährungsprognose und Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.09.2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21
    Der Tatrichter ist dabei nach § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO gehalten, die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung im Urteil unter Darlegung der dafür maßgeblichen Erwägungen in einer den Anforderungen des sachlichen Rechts genügenden Weise zu begründen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 161 Ss 163/18 -).
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