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   OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20   

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https://dejure.org/2020,10987
OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20 (https://dejure.org/2020,10987)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20 (https://dejure.org/2020,10987)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. April 2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20 (https://dejure.org/2020,10987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Strafzumessung, fahrlässige Tötung, Generalprävention, Trunkenheitsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Strafzumessung: Fahrlässige Tötung infolge Trunkenheitsfahrt, Generalprävention?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 173/07

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall); Strafzumessung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20
    So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH, Beschluss vom 07. März 2018 --1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 663/17

    Strafzumessung (Zulässigkeit strafschärfender generalpräventiver Erwägungen)

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20
    So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH, Beschluss vom 07. März 2018 --1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05

    Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20
    So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH, Beschluss vom 07. März 2018 --1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).
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