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   OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35233
OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22 (https://dejure.org/2022,35233)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22 (https://dejure.org/2022,35233)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. September 2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22 (https://dejure.org/2022,35233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs.

  • rechtsportal.de

    Begriff des tätlichen Angriffs im Sinne von § 114 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22
    Eine Änderung der von der Rechtsprechung in ständiger Übung praktizierten Auslegung des Merkmals des tätlichen Angriffs hat der Gesetzgeber aber nicht beabsichtigt, sondern wollte lediglich die bislang in § 113 Abs. 1 StGB geregelte Begehungsform dort "herauslösen" und in den neuen § 114 Abs. 1 StGB transferieren (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020, Az.: 5 StR 157/20, Rdnr. 12 ff. - juris = BGHSt 65, 36).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16

    Eigene Entscheidung in der Sache (unzulässige Urteilsberichtigung;

    Auszug aus OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22
    Die Vorschrift des § 265 Abs. 1 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, da nicht erkennbar ist, dass sich der Angeklagte anders als geschehen hätte verteidigen können, zumal er durch das Amtsgericht in gleicher Weise verurteilt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, Az.: 1 StR 590/16, Rdnr. 3 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 354 Rdnrn. 12 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 57/23

    Zufahren auf Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes als Widerstand gegen eine

    70. Aufl. § 114 Rn. 5), wobei eine körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters nicht erforderlich ist (BGHSt 65, 36 = BeckRS 2020, 13939; OLG Dresden, Urt. v. 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22, BeckRS 2022, 34595; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 30. Aufl., § 114 Rdn. 4).3.
  • BayObLG, 10.06.2023 - 203 StRR 204/23

    Zum Begriff des tätlichen Angriffs bei einer Widerstandshandlung; Bezeichnung als

    Darauf, ob der Angeklagte wie von der Revision thematisiert bei seinem Widerstand ohne - direkten - Verletzungsvorsatz handelte, dass die Gewaltanwendung seiner Befreiung aus der Umklammerung diente und dass der Beamte bei dem Ellbogenstoß nur geringfügige Schmerzen erlitt, kommt es für die Verwirklichung des Tatbestands nicht an (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 2. September 2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22 -, juris zu einem Stoß).
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