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   OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19, 1 OWi 2 Ss Bs 33/19   

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https://dejure.org/2019,36938
OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19, 1 OWi 2 Ss Bs 33/19 (https://dejure.org/2019,36938)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19, 1 OWi 2 Ss Bs 33/19 (https://dejure.org/2019,36938)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. September 2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19, 1 OWi 2 Ss Bs 33/19 (https://dejure.org/2019,36938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung mit Traffipax. standardisiertes Messverfahren, Abweichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24 StVG, § 3 StVO, § 46 OWiG, § 77 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zweifel an der Anwendung eines standardisierten Messverfahrens wegen vertikaler Veränderung des Bildausschnitts

  • beck-blog

    Standardisierte Messverfahren: Genaues Hinschauen lohnt sich doch! (TRAFFIPAX SpeedoPhot)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Traffipax Speedophot: Verschiebung des Bildausschnittes kann gegen aufmerksamen Messbetrieb sprechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Messung mit Traffipax

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beharrlichkeitsfahrverbot: Warnappell von Voreintragungen muss feststehen!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertikale Verschiebung eines Bildausschnitts als Indiz für das Nichtstattfinden eines aufmerksamen Messbetriebs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19
    5 Das Amtsgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zwar zutreffend angenommen, dass bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät TRAFFIPAX SpeedoPhot die von der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des standardisierten Messverfahrens Anwendung finden können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 RBs 89/14, juris Rn. 16; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2015 - 2 Ws 174/15, zfSch 2016, 230 mit Anm. Krenberger; s.a.: BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, NZV 1993, 485).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 4 RBs 170/11

    Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bei standardisierten Messverfahren als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19
    Es liegt dann zumindest die Möglichkeit eines Messfehlers vor, weshalb der Tatrichter verpflichtet ist, die Korrektheit des Messergebnisses zu prüfen, was regelmäßig sachverständige Beratung erfordert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2011 - IV-4 RBs 170/11, juris Rn. 10; OLG Naumburg aaO.).
  • OLG Naumburg, 03.09.2015 - 2 Ws 174/15

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Bedeutung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19
    5 Das Amtsgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zwar zutreffend angenommen, dass bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät TRAFFIPAX SpeedoPhot die von der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des standardisierten Messverfahrens Anwendung finden können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 RBs 89/14, juris Rn. 16; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2015 - 2 Ws 174/15, zfSch 2016, 230 mit Anm. Krenberger; s.a.: BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, NZV 1993, 485).
  • OLG Köln, 15.04.2014 - 1 RBs 89/14

    Zulässigkeit der Beteiligung von Privatunternehmen am Betrieb einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19
    5 Das Amtsgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zwar zutreffend angenommen, dass bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät TRAFFIPAX SpeedoPhot die von der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des standardisierten Messverfahrens Anwendung finden können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 RBs 89/14, juris Rn. 16; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2015 - 2 Ws 174/15, zfSch 2016, 230 mit Anm. Krenberger; s.a.: BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, NZV 1993, 485).
  • OLG Bamberg, 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15

    Maßgeblichkeit des Rechtskrafteintritts der Vorahndung für Beharrlichkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19
    Im Einzelfall kann es auch genügen, wenn dem Betroffenen vor der neuen Tat das Unrecht einer früheren Tat auf andere Weise bewusst geworden ist, etwa dann, wenn der Betroffene durch die Zustellung eines Bußgeldbescheids positive Kenntnis von der Verfolgung der früheren - wenn auch nur fahrlässig begangenen - Ordnungswidrigkeit erlangt hatte und die hierfür erforderlichen zusätzlichen tatrichterlichen Feststellungen den Schluss zulassen, der Betroffene habe sich über den vorausgegangenen Warnappell hinweggesetzt (OLG Bamberg, Beschluss vom 16. März 2015 - 3 Ss OWi 236/15 -, Rn. 14, juris).
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