Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16914
OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21 (https://dejure.org/2022,16914)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21 (https://dejure.org/2022,16914)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21 (https://dejure.org/2022,16914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, Entbindungsantrag, rechtzeitiger Eingang, Gerichtsorganisation

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 103 Abs 1 GG, § 73 Abs 3 S 1 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Angeblicher Geschwindigkeitsverstoß: Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • IWW

    Art 103 Abs 1 GG

  • bussgeldsiegen.de

    Entbindungsantrag 3 Stunden vor Verhandlungsbeginn muss berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Geschäftsabläufe eines Amtsgerichts müssen gewährleisten, dass ein Schriftsatz, der per Fax gut drei Stunden vor einer Hauptverhandlung über den allgemeinen Anschluss des Gerichts eingeht und den Hinweis 'Eilt! Termin heute!' enthält, bis zum Beginn der ...

  • rechtsportal.de

    Gehörsverletzung wegen Nichtentscheidung über Antrag zur Entbindung vom persönlichen Erscheinen Berücksichtigung eines Eilt-Schriftsatz drei Stunden vor der Hauptverhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drei Stunden sind genug, um bei Gericht eingehendes Eil-Fax intern weiterzuleiten!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Antragseingang drei Stunden vor dem Termin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fax-Eingang eines Schriftsatzes mit Hinweis "Eilt! Termin heute!" drei Stunden vor Hauptverhandlung muss Geschäftsstelle erreichen - Fehlende Berücksichtigung des Faxes begründet Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Dies genügt zur Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob das Tatgericht eine ihm bekannte Tatsache rechtlich unzutreffend gewürdigt oder sich mit ihr in den Urteilsgründen nicht auseinandergesetzt hat oder eine Tatsache nicht zur Kenntnis genommen hat, obwohl es sie hätte zur Kenntnis nehmen können (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08, juris Rn. 8).

    Die Geschäftsabläufe des Amtsgerichts hätten - auch unter Berücksichtigung der Mittagspause - gewährleisten müssen, dass ein Schriftsatz, der per Fax gut drei Stunden vor der Hauptverhandlung über den allgemeinen Anschluss des Gerichts eingeht und den Hinweis "Eilt! Termin heute!" enthält, bis zum Beginn der Hauptverhandlung die Geschäftsstelle erreicht (insofern liegt der Fall auch anders als derjenige, den das Oberlandesgericht Bamberg zu entscheiden hatte, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08, juris; hier fehlte es an einem Hinweis auf die für denselben Tag anberaumte Hauptverhandlung).

  • OLG Bamberg, 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07

    Zur Entscheidung über einen 4 Stunden vor Verhandlungsbeginn eingegangenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Die reine Zeitspanne zwischen Antragseingang bis zum Hauptverhandlungstermin ist dabei nur ein Teilaspekt, wobei in diesem Zusammenhang die gewöhnlichen Geschäftszeiten des jeweiligen Gerichts nicht außer Acht zu lassen sind (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07, BeckRS 2007, 19100).
  • OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21

    Entschuldigung eines Fernbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Maßgeblich ist allein, ob der Antrag bei gehöriger gerichtsinternen Organisation dem Richter hätte rechtzeitig zugeleitet werden können (OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21, juris).
  • OLG Bamberg, 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17

    Nichtbescheidung eines am Terminstag eingereichten Entbindungsantrags

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Im letzteren Fall bedarf es eines Hinweises auf die Eilbedürftigkeit der Vorlage an den zuständigen Richter (OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17 -, juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 24.07.2013 - 21 Ss 551/13
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Denn der Betroffene rügt nicht, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung in dem Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2013 - OLG 21 Ss 551/13 (Z), juris Rn. 7; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18.11.2002 - 2 Ss (OWi) 35 Z/02, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 14.01.1992 - 2 ObOWi 381/91

    Verwerfungsurteil; Entschuldigungsgrund; Schriftsatz; Termin; Gericht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es die Sachaufklärungspflicht des Tatrichters grundsätzlich nicht gebietet, bei der Einlaufstelle nachzuforschen, ob dort ein Entschuldigungsschreiben des Betroffenen eingegangen ist, was nicht nur unter den Verhältnissen eines Großstadtgerichts eine Überspannung der Aufklärungspflicht wäre (BayObLG wistra 1992, 320; Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 74 Rn. 31 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1996 - 1 Ss 161/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Mit dem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit war die Behandlung als Sofortsache geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.1996 - 1 Ss 161/96, juris).
  • KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11

    Rechtzeitiger Eingang eines per Fax übersandten Antrags auf Entbindung von der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21
    Auf eine etwaige Verletzung der Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Tatrichters, die es gebietet, dass sich der Richter vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht - möglicherweise Anträge auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zu Hinderungsgründen für das Nichterscheinen - vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11, juris), kommt es aus den soeben dargestellten Gründen nicht mehr an.
  • KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22

    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt

    Zudem kommt es darauf an, ob der Antrag im Einzelfall unter gewöhnlichen Umständen bei üblichem Geschäftsgang und zumutbarer Sorgfalt dem Gericht zur Bearbeitung hätte zugeführt werden können und müssen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21).
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