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   OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19   

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OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19 (https://dejure.org/2019,26142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19 (https://dejure.org/2019,26142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19 (https://dejure.org/2019,26142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Fehlen von Urteilsgründen und Zulassungsrechtsbeschwerde, Wer ist schuld: Haupt - oder Unterbevollmächtigter?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 13.05.2004 - 1 Ss 87/04

    Verfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19
    Auch liegt kein Fall vor, in dem eine ausnahmsweise Fristverlängerung gemäß § 275 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs, 1, 71 Abs. 1 OWiG in Betracht käme (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 Ss 87/04 juris.

    VRS 107, 374), da die irrtümliche Annahme, das Urteil sei rechtskräftig, keinen unvorhersehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 5 StR 1/88 -, juris = StV 88, 193).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19
    Dabei können diese Voraussetzungen, jedenfalls bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne erkennbare Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, häufig auch ohne Kenntnis von Urteilsgründen geprüft werden, auch unter Einbeziehung des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstiger Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95, BGHSt 42, 187-191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2009 - 5 Ss 1249/09 - beck-online m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19
    Dabei können diese Voraussetzungen, jedenfalls bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne erkennbare Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, häufig auch ohne Kenntnis von Urteilsgründen geprüft werden, auch unter Einbeziehung des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstiger Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95, BGHSt 42, 187-191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2009 - 5 Ss 1249/09 - beck-online m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 1/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19
    VRS 107, 374), da die irrtümliche Annahme, das Urteil sei rechtskräftig, keinen unvorhersehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 5 StR 1/88 -, juris = StV 88, 193).
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