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BayObLG, 09.10.1980 - 1 ObOWi 393/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 10.01.1995 - Ss 231/94 Gegenstand der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts können nur die Tatsachen sein, die ihm in der Rechtsbeschwerdebegründung zur Prüfung unterbreitet worden sind (BayObLG VRs 61, 46, 47).
Nur die gemäß § 344 Ab. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG in der Rechtsbeschwerdebegründung mitgeteilten Tatsachen sind bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG vorliegen, zu berücksichtigen (BayObLG VRS 61, 46).
- OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21
Nachweis des rechtzeitigen Widerspruchs gegen Beschlussverfahren bei …
Eine Vollmacht dieses Rechtsanwalts wird in der Rechtsbeschwerdebegründung, was aber erforderlich wäre (vgl.: BayObLG, Beschl v. 23.06.1975 - 1 Ob OWi 140/75 - juris LS; BayObLG, Beschl. v. 09.10.1980 - 1 Ob OWi 393/80 - juris) nicht (ausdrücklich) mitgeteilt.