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   BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03   

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https://dejure.org/2003,5418
BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03 (https://dejure.org/2003,5418)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03 (https://dejure.org/2003,5418)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 ObOWi 177/03 (https://dejure.org/2003,5418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 275 Abs. 2 Satz 1; ; OWiG § 71 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 275 Abs. 2 Satz 1
    Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Feststellungen eines Rotlichtverstoßes; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterschrift des Richters unter ein Urteil; Maßstab bei Beurteilung der Wirksamkeit der Unterschrift

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 305
  • BayObLGSt 2003, 73
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03
    Da die Unterschrift sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (BGH NJW 1992, 243; NJW 1997, 3380; BFH NJW 2000, 607).

    Der Bundesgerichtshof hat ergänzend im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen die Autorenschaft gesichert sei, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (BGH NJW 1997, 3380/3381).

    Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung "dreier steil und gerade verlaufender Ab- und Aufstriche", die als "K" zu deuten seien, verbunden mit einem "kürzeren, flacher ansteigenden und leicht gekrümmten weiteren Aufstrich, mit dem das ,K' ausläuft" für ausreichend gehalten, um eine Unterschrift und nicht nur ein Handzeichen anzunehmen (BGH NJW 1997, 3380).

  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03
    Die Grundsätze gelten auch für die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter (BGHSt 12, 317 und BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 1).
  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 377/88

    Strafprozeßrecht: Unterschrift des Richters

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03
    Die Grundsätze gelten auch für die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter (BGHSt 12, 317 und BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 1).
  • BFH, 23.06.1999 - X R 113/96

    Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03
    Da die Unterschrift sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (BGH NJW 1992, 243; NJW 1997, 3380; BFH NJW 2000, 607).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03
    Da die Unterschrift sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (BGH NJW 1992, 243; NJW 1997, 3380; BFH NJW 2000, 607).
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Das Erscheinungsbild macht nicht deutlich, dass eine volle Unterschriftsleistung und nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) gewollt war, insbesondere weil es an einem hierfür typischen "auslaufenden" Schriftzug fehlt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 24/97, NJW 1997, 3380, juris Rn. 11; BGH, Beschl. v. 08.10.1991 - XI ZB 6/91, NJW 1992, 243, juris Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03, NStZ-RR 2003, 305, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

    Diese Grenze individueller Charakteristik ist insbesondere bei der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder einfacher (gerader oder nahezu gerader) Linien eindeutig überschritten (vgl. BayObLG VRS 105, 356 = NStZ-RR 2003, 305).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13

    Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines

    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. BGH, NJW 1985, 1227; NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln, NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG, NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg, NStZ 1988, 145).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Das Erscheinungsbild macht nicht deutlich, dass eine volle Unterschriftsleistung und nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) gewollt war, insbesondere weil es an einem hierfür typischen "auslaufenden" Schriftzug fehlt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 24/97, NJW 1997, 3380, juris Rn. 11; BGH, Beschl. v. 08.10.1991 - XI ZB 6/91, NJW 1992, 243, juris Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03, NStZ-RR 2003, 305, juris Rn. 10 f.).
  • KG, 27.11.2013 - 3 Ws (B) 535/13

    Urteil, Unterschrift, Wirksamkeitsanforderungen

    Sind hingegen keinerlei Buchstaben erkennbar und besteht die Unterschrift lediglich aus der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder Linien, fehlt es an dem Merkmal einer Schrift und damit an einer formgerechten Unterschrift [vgl. BayObLG VRS 105, 356].
  • KG, 23.03.2020 - 3 Ws (B) 53/20

    Anforderungen an die richterliche Urteilsunterschrift

    Diese Grenze individueller Charakteristik ist insbesondere bei der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder einfacher (gerader oder nahezu gerader) Linien eindeutig überschritten (Senat aaO, BayObLG NStZ-RR 2003, 305).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Das Erscheinungsbild macht nicht deutlich, dass eine volle Unterschriftsleistung und nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) gewollt war, insbesondere weil es an einem hierfür typischen "auslaufenden" Schriftzug fehlt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 24/97, NJW 1997, 3380, juris Rn. 11; BGH, Beschl. v. 08.10.1991 - XI ZB 6/91, NJW 1992, 243, juris Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03, NStZ-RR 2003, 305, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1985, 1227; BGH NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg NStZ 1988, 145).
  • OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18

    Urteil, Anforderungen Unterschrift

    Die Grenze individueller Charakteristik ist jedenfalls bei der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder einfacher (gerader oder nahen gerader) Linien, die in keinem erkennbaren Bezug zu den Buchst. des Namens, stehen erreicht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2003, 1 ObOWi 177/03, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Köln, a.a.O.).
  • KG, 01.09.2023 - 3 ORs 52/23

    Strafzumessnung, Abweichen von der Regelwirkung, Regelbeispiel

    Die Grenze individueller Charakteristik ist demgegenüber bei der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder einfacher (gerader oder nahezu gerader) Linien überschritten (Senat, Beschlüsse vom 2. Februar 2022 - 3 Ws (B) 10/22 - und 4. Januar 2021 - 3 Ws (B) 322/20 - jeweils m. w. N.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2003 - 1 ObOWi 177/03 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2016 - Ss 28/16

    Strafsache: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BFH, 02.01.2008 - X B 62/07

    Unterschrift unter ein Urteil: Ersetzung und Anforderungen - verspätete

  • OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18

    Verhängung eines Fahrverbots bei großem Zeitraum zwischen Ordnungswidrigkeit und

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter

  • OLG Nürnberg, 07.12.2006 - 2 St OLG Ss 260/06

    Wahrung des Schriftformerfordernisses bei der Einlegung der Revision;

  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 53 Ss 128/12

    Revisionsbegründungsschrift: Anforderungen an eine Unterzeichnung

  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 1 OLG 53 Ss OWi 584/22

    Anforderungen an die richterliche Unterzeichnung der Urteilsgründe

  • OLG Hamm, 30.10.2003 - 2 Ws 259/03

    Berufung, Schriftform, Wahrung, Wirksamkeit, Erkennbarkeit des Verfassers

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