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   BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99   

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BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99 (https://dejure.org/1999,4813)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99 (https://dejure.org/1999,4813)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 1 ObOWi 505/99 (https://dejure.org/1999,4813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch; Hauptverhandlung; Erscheinen; Entschuldigungsgrund; Verfahrensmangel

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 2 a; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 5 Satz 1; ; OWiG § 73; ; OWiG § 77b Abs. 2; ; OWiG § 74; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 275 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1; OWiG § 74 Abs. 2, § 77b Abs. 2
    Änderung eines in der Hauptverhandlung vollständig protokollierten Verwerfungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 87
  • NZV 2000, 176
  • BayObLGSt 1999, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.10.1980 - 1 ObOWi 371/80

    Ausbleiben; Entschuldigung; Richter; Entscheidung; Verwerfungsurteil; Darlegung;

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99
    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Entschuldigungsvorbringens von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48; DAR 1987, 318 bei Bär; BayObLGSt 1996, 90/93; ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Hamm DAR 1991, 394; Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 35, 38 d).

    Hierauf könnte das Urteil dann nicht beruhen, wenn der vorgebrachte Entschuldigungsgrund offensichtlich ungeeignet gewesen wäre, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen (BayObLG VRS 61, 48/49).

  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99
    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Entschuldigungsvorbringens von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48; DAR 1987, 318 bei Bär; BayObLGSt 1996, 90/93; ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Hamm DAR 1991, 394; Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 35, 38 d).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1981 - 2 Ws 453/81
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99
    Außerdem gebietet die Rechtsklarheit und -sicherheit, das zu Protokoll genommene Urteil als maßgeblich anzusehen (OLG Düsseldorf MDR 1982, 249/250).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Entbehrlich sind Ausführungen nämlich, wenn vorgebrachte Gründe offensichtlich von vornherein ungeeignet sind, den Betroffenen zu entschuldigen (vgl. BayObLG VRS 61, 48 [49]; BayObLG NStZ-RR 2000, 87 = DAR 2000, 78 L. = NZV 2000, 176; BayObLG DAR 2001, 83; KG StV 1995, 575 m. w. Nachw.; KG StV 1997, 11; OLG Koblenz VRS 73, 51 [52]; SenE v. 28.01.1997 - Ss 517/96 - = VRS 93, 186 [187]).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 4 Ws 29/20

    Unabänderlichkeit des Urteils nach Aufnahme in Protokoll

    Ist ein Urteil einmal in der vorgeschriebenen Form in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es nicht mehr abänderbar (BayObLG NStZ-RR 2000, 87).
  • OLG Hamm, 13.08.2003 - 3 Ss 397/03

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Die von der Angeklagten vorgebrachten Entschuldigungsgründe waren hier nämlich von vornherein und offensichtlich ungeeignet, ihr Fernbleiben zu entschuldigen (OLG Hamm, aaO) bzw. es fehlt hier an dem schlüssigen Vorbringen eines Entschuldigungsgrundes durch die Revision (BayObLG, aaO; OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 24.06.1999 - 4 Ss OWi 404/99 OLG Hamm; OLG Köln, VRS 67, 454; OLG Köln, NZV 1999, 264; BayObLG VRS 98, 201).
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